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#1
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Zitat:
Alex |
#2
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Hier eine Reifendrucktabelle_ Um Links zu sehen, bitte registrieren
Ist zwar nicht vom Reifenhersteller, aber man(n) sieht schon was .....
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LG Mathias . ... Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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#3
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dann bin ich mit meine 3,5 um 1 AtÜ zu niedrig....werde demnächst die Pumpe aktivieren! Danke allerseits!!
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gruss aus monaco di bavarese Theo |
#4
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Hier noch was erhellendes von der User Information von Yokohoma:
2. Never inflate beyond 275 kPa(2.75 bar, 40psi)to seat beads. After beads are fully seated,never exceed the maximum tire pressure Also nach der Montage darf der Druck bis zum max Presure erhöht werden
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Ganz liebe Grüße von Jürgen aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt. |
#5
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Lies dir einfach Post #46 durch. Das gilt für alle Prüfstellen egal was für eine....
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Gruß Sven "If the oceans die, we die." (Captain Paul Watson) |
#6
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Zitat:
Das der TÜV Monopol hatte und Vorschriften erlassen konnte, das war im 3. Reich so, und das ist glücklicherweise, wie anderes auch abgeschafft worden. Nur bei manchen TÜV Leuten hat man das Gefühl, die haben das noch nicht mitbekommen, so, wie die sich aufführen. Und es gibt ja auch immer noch genug Leute, mit denen die das machen können, wie ich sehe. Klar ist das in dem Fall ziemlich unwichtig, da es kaum Reifen gibt, die nur bis 100 Km/h zugelassen sind und die für ein 100 Km/h Anhänger in Frage kommen. Muss mich korrigieren, es steht hier Um Links zu sehen, bitte registrieren unter § 3. Verständlich wird es dadurch: wodurch der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h im Vergleich zur Nichtausstattung verbessert wird; nachgewiesen werden muss dies mit einem Teilegutachten Was man ja nicht tun kann, wenn die Reifen nur 100 dürfen. Alex Geändert von bf109v7 (26.05.2015 um 19:47 Uhr) |
#7
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Zitat:
Ausnahmeverordnung zur StVO
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Gruß Sven "If the oceans die, we die." (Captain Paul Watson) |
#8
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Ist ja wahrscheinlich offtopic aber mein 475er SACS auf gebremstem 750 kg Ellebitrailer wog genau 950 kg ohne Firlefanz im Boot.
Der Trailer wurde zusammen mit dem Boot gekauft. Alles lief super bis ich halt das Ergebnis sah Die Konsequenz war nun ein 1300er Trailer. Nicht weil ich dem Trailer und den Reifen das Gewicht nicht zugetraut hätte sondern weil ich keinen Stress haben möchte. Jetzt habe ich über 200 Kg reserve die ich im Urlaub auch fast ausreize. ( Ja der Trailer hat ein schwarzes Nummernschild)
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Honk,James Honk Andreas |
#9
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Das schlimmste ausser einem Unfall finde ich das es mit der Weiterfahrt vorbei ist neben der saftigen Geldstrafe nebst Punkten.
Das wäre das Ende des Urlaubes für mich gewesen da ich das Gewicht nicht hätte grossartig reduzieren können.
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Honk,James Honk Andreas |
#10
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Da wir bei Vorschriften angekommen sind: Mein Vater ist mit einem Wohnwagen, der in Deutschland bis 80 zugelassen war, in Belgien 100 gefahren und der Wohnwagen hat sich zerlegt. Er war in dem Glauben, das er 100 in Belgien fahren darf, weil da (damals) dort keine 80 Beschränkung für Häger galt. Das war ein Irrtum. Es gilt immer die max Geschwindigkeit, für die der Hänger zugelassen ist, auch wenn in dem Land höhere Geschwindigkeiten zulässig wären. Er durfte alles bezahlen.
Noch mal zu Chinareifen. Die haben das gleiche Profil wie ein Markenreifen (kopiert), aber die halten fast doppelt so lange. Was heißt, sie haben ein härteres Gummi. Und das heißt, vor allem bei Nässe haften die viel schlechter. Das sollte man halt wissen, und entsprechend langsamer fahren. Alex |
#11
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Liebe Leute:
Man darf die Stützlast NICHT vom ZGG des Anhängers abziehen. ZGG bedeutet: Hänger auf die Waage, nicht angekuppelt, und das was die Waage anzeigt ist das GG, welches das ZGG nicht überschreiten darf. Auch nicht in Deutschland. Sonst möge man die Regelung bitte nennen. Was man machen darf (wenn man ans Limit gehen will): Die Stützlast von der Reifenlast abziehen. Beispiel: Gewogen nach obiger Methode 1275 kg Stützlast 75 kg Bleiben 1200 kg für die Achse. Also reicht theoretisch bei einem Einachser auf jeder Seite ein Reifen mit einer Tragkraft von 600 kg. Wer so am Limit fahren möchte, bitteschön, ich nicht! Ein 1300er Trailer, welcher wie oben beschrieben gewogen wird, ist bei 1350 kg auf der Waage bei einer Stützlast von 75 kg trotzdem überladen! Gruß Rüdiger
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Viele Grüße Heike & Rüdiger |
#12
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Zitat:
Um bei dem Beispiel oben zu bleiben, wenn der Reifen 600 Kg trägt und bis 160 km/h zugelassen ist, hätte ich keine Bedenken. Und wenn er bis 120 Km/h zugelassen ist, würde ich höchsten 80 damit fahren. Alex |
#13
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Zitat:
Gruß Peter |
#14
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Hallo Leute,
leider sind in Italien die gebraucht gekauften Trailer (mit Boot) meistens unterdimensioniert, werden aber auch nicht mit vollgetankten und urlaubsbeladenen Schlauchis auf Langstrecke durch die Gegend gefahren. Das hat auch etwas mit dem für das Zugfahrzeug zugelassenen Führerschein zu tun. Holt man diese Trailer nach D oder A, dann wird meistens ein Trailerwechsel fällig um die richtige Tragfähigkeit zu erreicchen, natürlich mit der hier erlaubten höheren Endgeschwindigkeit. Dann müssen auch die Reifen dafür ausgelegt sein. Reifen 2. Wahl und Billigfabrikate egal welches Label sind dann eben vollkommen fehl am Platz, wenn man höchste Leistung des Trailers auf Langstrecke fährt. |
#15
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Sie mal im Internet bei PKW Reifen für hohe Geschwindigkeiten nach. Da steht bei vielen, dass man nicht die volle Traglast ausnutzen darf, wenn man die zulässige Höchstgeschwindigkeit fahren will. Und bei manchen wird das WARUM auch erklärt.
Alex |
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