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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Zitat:
Mit den Rettungswesten glaub ich, dass der Ralf recht hat, nur für die an Bord befindlichen Personen. Da müsste ich ja immer 12 Westen mithaben. Das mit dem Fahrgastschiff gilt nur für österr. Seen und die Donau . (ausdrücklich glaub ich) Den Rettungsring habe ich nur bei der Überprüfung durch die Landesregierung mit, sonst nie. Bin schon öfters kontrolliert worden, war nie ein Thema. lg Franz |
#2
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Zitat:
Doch es stimmt, es entscheidet in Italien die Zulassung nicht die an Bord befindlichen Personen!
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#3
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Ich finde in dem Thread wurde das Thema endlich mal zu Ende diskutiert was für mich und sicher viele andere ewig offen stand.
Vielen Dank euch allen !! Und Jörg, Deine Bilder tragen ganz erheblich zur Motivation bei, von daher immer sehr gerne Ich habe mich heute schon im Thread von Florian weggebeamt.. |
#4
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Rettungsinsel auf nem 600er Ralf ?! Respekt !!
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#5
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Ja nun , wenn wir z.b. von Vis direkt nach Murter fahren ......was da alles passieren kann...ojejeje, nene, da will ich schon sicher gehen .
Oder von Chiogga na Pula..........na, die war halt schon drin. Mein italienischer Vorgänger hat das ganze große Paket drin gehabt, da die immer von Elba, Sardinien-Marmi dei Fiori gependelt sind. Nochmals zur Rettungsweste.Ich habs im ital. Revierführer wie oben beschrieben drin und im ADAC steht s ja auch so drin. Eine Weste pro Person an Bord . So kenn ich es auch von Kontrollen....ich weiß nicht was ihr bei der österreicherischen Gebirgsmarine so lernt ? Um Links zu sehen, bitte registrieren ohnmachtssichere Rettungsweste mit CE-Kennzeichnung für jede Person an Bord
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer |
#6
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...tja, dann sollten wir unseren Führerschein doch besser beim ADAC machen und nicht in einer Motorbootschule
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lg. Manfred Wie lange es wohl dauern wird, bis meine Jogginghose begreift, dass sie wohl nie joggen wird. |
#7
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Zitat:
Euer ÖAMTC macht die gleiche Aussage.....is aber eh wurscht....da OT
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer Geändert von Monoposti (21.02.2017 um 19:00 Uhr) |
#8
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Der OEAMTC kopiert ja alles von euch (Tatsache)
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LG Mathias . ... Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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#9
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Zitat:
Kann ich gleich zum Kartenlesen gehen!
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MfG Schebi |
#10
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Freunde, ruhig Blut.
Grundsätzlich gilt die Ausrüstungspflicht des Herkunftlandes, welche ggf. durch die Vorschriften des Ziellandes ergänzt werden. Und da es in D keine Ausrüstungspflicht gibt, zählen hier die Vorschriften des Gastlandes, Und da ist der ADAC schon eine valide Quelle. Nochmal zum aus- und einklarieren. Im Schengenraum nicht Notwendig, sonst ja. Leider ist HR (noch) kein Schengenstaat.
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Ganz liebe Grüße von Jürgen aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt. |
#11
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Also empfehle ich hier jedem, der sein Boot noch nicht in HR angemeldet hat, grundsätzlich auf der Fahrt zu einem Hafenamt die gelbe Flagge Q = Quebec zu setzen.
Damit zeigt der Skipper an das auf dem Boot alles i.O. ist, und er auf dem Weg zum Hafenamt ist um das Boot mit Besatzung einzuklarieren und die Vignette für die kroatische Küstenfahrt besorgen möchte. Da HR noch nicht dem Schengenabkommen beigetreten ist sollte man sich international verhalten. Uli Hd hatte auch schon darauf hingewiesen. |
#12
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Sorry Doppelposting
Gruß Uli |
#13
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Zitat:
jetzt bringst du etwas durcheinander. Wenn ich von See einreise, dann Q-Flagge (an Bord alles ok/komme zum Einklarieren) Wenn ich das Boot in HR ins Wasser lege, brauche ich selbstverständlich keine Quarantäne Flagge zu setzen, um beim Hafenmeister anzumelden, früher Vignette besorgen, die es ja jetzt nicht mehr gibt. Gruß Uli |
#14
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Richtig Uli,
kenne ja das Procedere mit der Q-Flagge aus meinen früheren Hochseetörns nach Skandinavien, noch vor der EU-Zeit. Das man keine Q-Flagge zeigen muß in HR, wenn man zur Anmeldung bei Urlaubsbeginn zum Hafenamt mit Boot fährt ist mir klar, es ist eine Grauzone, aber man kann dadurch signalisieren das man auf dem Weg dahin ist zur KLarierung, also ein "Alibisignal". Aber es ist nur eine persönliche Überlegung, denn ohne der Anmeldung im Hafenamt sollte man garnicht das Boot im Wasser bewegen. |
#15
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So- das wars dann vorläufig mit der spontanen Überfahrt nach Kroatien wie es laut Günters neuestem Beitrag aussieht...
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