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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#91
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Ohne Hauptwohnsitz in HR wirst auch keine Zulassung dort bekommen!
So ist's halt in Ö!
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MfG Schebi |
#92
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Zitat:
Möglich. Bei Flugzeugen reicht der Wohnsitz in EU und Du kannst Dir aussuchen unter welches EU-Register Du willst. Ist aber Alles eine theoretische Betrachtung. Letztendlich tauscht Du ein Übel gegen ein anderes. Überall wirst Du Vorteile und eben auch Nachteile finden. Und das macht wegen einem 4 mtr. Schlauchi keinen Sinn. Da ist es einfacher den D oder A-Schein zu machen. Dann hast Du eine saubere Lösung. Bei richtigen Schiffen kann sich das Ausflaggen aber schon lohnen. Oder auch wenn auf Grund z.B. der neuen EU-Richtlinie gewünschte Änderungen oder Zulassungen nicht mehr möglich sind. Muss jeder entsprechend seiner persönlichen Schmerzgrenze für sich entscheiden. VG Frank |
#93
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Zitat:
Letzten Sommer habe ich mich mit einem Deutschen in Hvar darüber unterhalten. Ist überhaupt kein Problem ein Boot direkt in HR zuzulassen. Meinen Marshall habe ich auch in Hvar zugelassen. Ich bin zwar Kroate, mein Hauptwohnsitz ist aber in Österreich.
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Gruß, Ranko |
#94
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Zitat:
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liebe Grüße und immer eine Hand breit Wasser unterm Propeller(Schlauch) Gottfried |
#95
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Anmeldung Boote Nach der Registrierung von Booten, Hafenbehörde oder Niederlassung wird Sie die Tags ausgeben, die Sie auf dem Boot drucken müssen Im Register der Boote müssen Boote länger als 2,5 Meter oder Boote mit einer Gesamtleistung und Antriebszahnrad von mehr als 5 Kilowatt eingegeben werden, die vollständig von einer natürlichen oder juristischen Person im Besitz Sitz oder Wohnsitz in Kroatien ansässig ist. In das Register der gemeldeten Boote und ein Boot der gleichen Eigenschaften werden können, die ganz oder teilweise durch ausländische natürliche oder juristische Personen oder Personen ohne Staatsangehörigkeit oder eines kroatischen Bürger gehört, die keinen festen Wohnsitz in Kroatien hat, wenn das Boot hauptsächlich in der kroatischen Meer. Der Besitzer dieses Bootes ist verpflichtet, einen Vertreter in der Republik Kroatien zu genehmigen, mit Sitz oder Wohnsitz im Gebiet der Hafenbehörde oder Niederlassungen errichtet, wo das Boot in das Register der Boote registriert ist. Quelle: Um Links zu sehen, bitte registrieren Als ausländische natürliche oder juristische Person benötigt man offenbar keinen Wohnsitz in HR, aber der Vertreter den man ernennen muss.
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Gruß, Ranko |
#96
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Zitat:
Konrad |
#97
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und wie bist Du aus den Küstengewässern gekommen ? Und Versicherung ?Keine ?
VG Frank |
#98
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Schein
wäre es nicht zielführender den kleinen Problemen zu bleiben als so weit auszuholen.
Es geht doch im Grunde nur darum darf ich mit DEM oder mit DIESEM Schein in XXXX fahren. Da es sich in der Regel um Wohnsitz Österreicher handelt bringt uns doch der Vergleich mit Deutschen Bootfahrern und SBF See nicht wirklich etwas. Anders würde es aussehen wenn ein Wohnsitz Österreicher mit einem Deutschen SBF See in Italien unterwegs wäre. Da würde kaum einer Bedenken äußern, weil der einen guten Ruf hat -------------------------------------------------- Als das BLAUE noch in Deutscher Hand war gab es schon dieses Thema. Damals schrieb ich in etwa dies: Als Österreicher darf ich mit dem eigenem Boot in Deutschlands Küstengewässer navigieren. Da Österreich keinen Schein vorschreibt und Deutschland die Bestimmungen des Heimatlandes anerkennt. Weiter´s der Hinweis auf Länder die keinen Schein vorschreiben. Siehe da, der Gründer des Blauen Forum machte sich auf Deutschen Seiten schlau und die Antwort kam nach ein paar Tagen " Ja das stimmt " Kroatien ist da ein Sonderfall den die schreiben selbst für 0.01 PS einen Schein vor. Bin nicht sicher ob man dies noch im blauen finden kann außer Ferdi macht sich die Mühe. Wenn man davon ausgeht das dies in Deutschland so ist dann würde ich mich wundern wenn Italien das anders behandeln würde. Für die meisten Österreicher hier im Forum kann man natürlich die Frage stellen. Seid Einführung des FB 1 ( > 10m ) der Binnen abgelegt werden kann, ist das HR Patent noch Zeitgemäß ? Wenn jemand das ganze im Urlaub macht ist es OK da erspart man sich die Anreise-, Hotelkosten. Für diejenigen die neben ihrem eigenen Boot ein größeres Boot chartern möchten die alternative gegenüber dem FB2 weil der Funk für HR inkl. ist
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Gruß Herbert |
#99
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Zitat:
Sicher ist das noch im Blauen zu finden, die Mühe kann sich jeder mit der Forumssuche machen . Ja, der Michel hat damals an die D-Behörden angefragt und die Aussage bekommen, gegangen ist es da im Speziellen um ein Treffen an der Ostsee, das da im Gespräch war, dass bis zu einem Jahr ein Österreicher in D-Küstengewässern ohne Schein fahren darf. Erst wenn ein Österreicher länger als 1 Jahr in D ist, muss ein gültiger Schein her. Damals gab es aber noch keinen vom österr. Staat anerkannten FBx. Ob das jetzt, wo ja Österreich für die Küste praktisch den FBx als Heimatschein vorschreibt, so auch noch gilt ? |
#100
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Schein
Zitat:
Österreich kann gar nix vorschreiben außer Binnen, da wir keinen Seezugang haben, Wie soll etwas exekutiert werden wenn wir keine Hoheitsrechte haben Allein das jeweilige Urlaubsland kann etwas Vorschreiben bzw. anerkennen, der hat auch die Hoheitsrechte. auf der Ministeriumsseite hat sich der Text etwas geändert aber er sagt noch immer nicht aus das etwas vorgeschrieben ist. Um Links zu sehen, bitte registrieren Zitat:
Genauso haben die Ausbildungsstätten dies behauptet, war eindeutig falsch. So entstand der Eindruck man muß einen Österreichischen Schein haben. Wer sich dann noch unsicher war den erzählte man die Geschichte mit dem Autoführerschein Ich will keinen Überzeugen noch einen Schein an Personen verkaufen. Einzig zum nachdenken anregen das nicht alles so ist wie manche es schreiben weil sie es so erzählt bekamen. Deshalb nochmals der Aufruf zum Selbstversuch Auch wenn es einige Zeit mit den Behörden kostet. So manches Organ wird sich selbst die Frage stellen ob Österreich überhaupt einen Seeschein hat
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Gruß Herbert |
#101
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Das mit "unter Flagge fahren" ist auch noch so ein Thema, weil 1) gilt das nicht für alle Länder gleich und
2) gilt das überhaupt für die Freizeitschiffahrt? Fakt ist, dass du als deutscher trotz 15 PS Freiheit in hr einen Schein brauchst, übrigens auch die Italiener unter 40 PS, egal welcher Flagge...... Ergo kann das rechtlich so nicht stimmen. |
#102
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Schein
Wie hat mal unser Alt Bundeskanzler Sinowatz gesagt:
Es ist alles so kompliziert Mit welchem Schein darf ein Österreicher gewerblich fahren Abgesehen von Arbeitsrechtlichen Im Grunde ist Ausbildung auch gewerblich
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Gruß Herbert |
#103
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Zitat:
Ich kann ja auch ein paar Brocken Landessprache. Sowohl 2015 in Biograd, als auch 2016 in Nerezine hätten mir die LK mein Boot sofort in HR registriert. In Biograd hab ich zuerst gefragt und die Dame hatte am Bildschirm gleich damit begonnen....war etwas enttäuscht als ich sagte es sei nur mal ne Frage gewesen. Es gibt da wohl soetwas wie eine "Durchführungsbestimmung" (so hat es mir dann der LK in Nerezine erklärt), die den LK erlaubt nicht nur HR Bürgern, sondern EU Bürgern Registrierungen auszustellen. Ich glaube wir waren da mal wegen Gernot seinem Steuer Problem darauf gekommen. Bin aber nicht sicher....
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Manuel LK Göttingen, Südniedersachsen Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt ! |
#104
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Da liest man so und stellt fest....
Ich wette das über 50 % der in Deutschland ausgestellten Flaggenzertifikate für Schlauchboote in Ermangelung eines Heimathafens ungültig sind..... |
#105
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Mir hat die Dame beim ADAC beim Ausstellen des IBS mal gesagt: " sie sind Österreicher, da bekommen sie das neutrale IBS Cover ohne Fahne drauf und müssen die Österreichische Flagge am Boot führen. jetzt hab ich das für Deutsche mit der Tricolore Germanica...... keiner kennt sich aus, und jeder redet mit.....und ich fahr mit der Österreichischen immer noch :-)
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gruss aus monaco di bavarese Theo |
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