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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Zitat:
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LG Michael |
#2
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Zitat:
Bei Österreichern gab es bis zum August 2004 keinen IC mit Costal-Waters (Küstengewässer, weil Österreich keine Küste hat, lediglich die MSVÖ und ÖSV Patente wurden anerkannt, waren aber bis dahin auch nicht amtlich!!!). Erst im August 2004 wurde dieser amtliche IC dahingehend eingeführt, dass ab diesem Zeitpunkt beim IC auch die gültigen Fahrbereiche angeführt werden (FB2 und aufwärts). Dies birgt aber die Gefahr, dass ab jetzt im Ausland nur mehr IC mit den angeführten FBs gültig sein könnten. Die alten ICs (ausgestellt vor 2004) bzw ICs, ausgestellt von anderen Stellen (Landesregierung) als vom MSVÖ oder ÖSV (mit FB2 aufwärts) nicht mehr anerkannt werden könnten. Um diesen Umstand aber vorzubeugen, wäre also eine politische Regelung (Kompromiss: Österreichische Inlandpatente werden mit ausländischen Küstenpatenten FB1 (= Küstennahe Gewässer bis 5 Seemeilen) gleichgestellt) erstrebenswert. Bis 2004 (und auch jetzt noch) werden zb in HR diese Inlandpatente auch anerkannt, aber eben nicht offiziell. Und genau dies könnte der springende Punkt sein. Es wird viele Österreicher geben, die sicherheitshalber das HR-Patent nachmachen, um so billig zu einem gültigen Patent für ihr Urlaubsgebiet zu bekommen, dies wäre aber sicherlich nicht im Sinne des Erfinders, dass diese Patente bei österreichischen Fahrschulen gemacht werden sollten. Dies betrifft übrigens nicht den FB2 aufwärts, weil hier die Inlandspatente in HR bisher auch nicht anerkannt wurden !!! |
#3
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ist dieses problem jetzt nur für kroatien interessant oder auch für alle anderen länder?
aktuelles beispiel: wenn ich zb in hamburg herumfahren will. lg martin |
#4
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Zitat:
Mit dieser Regelung könnte es so kommen, dass ein Österreichisches Binnenpatent nicht mehr wie bisher als gültiges Patent für den FB1 gilt (ich persönlich kenne das jetzt aber nur aus HR, wie das zB in I oder D ist, weiß ich auch nicht!) |
#5
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Zitat:
------ Aber Vorsicht, das ICC (bei Euch IC) ist KEIN internationaler Ausweis sondern ein Österreichischer der natürlich nicht von allen Staaten (insbesonderer nicht EU-Staaten) anerkannt werden MUSS . ------------ Dies Resolutionen UN / EU sollen die Mitgliedstaaten verpflichten wenigsten ein Papier zu verlangen, welches Sie aber anerkennen ist Sache der Mitgliedsländer. Die Deutschen Behörden erkennen z.B. das englische ICC an, das ist aber immer noch bi-lateral geregelt. Es kann auch nicht anders sein, da ja der Unterricht (Stoff) und auch die Prüfung nicht international geregelt ist. |
#6
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Das stimmt so auch wieder nicht, weil der IC ein Ausweis nach internationalem Standard ist (gem EU Resulution)
Klar ist, dass er nicht anerkannt werden muss, wenn ein Staat nicht bei der EU ist. Aber innerhalb EU ist er Standard. Die Frage wird aber anders interessant, weil 1) Italien ist in der EU und muss daher den IC anerkennen 2) HR kommt zur EU und muss spätestens dann den IC anerkennen. dennoch gibt es aber hier eben bei den Österreichern den gewissen Unterschied zwischen IC vor und nach August 2004 ! Und das sollte geklärt werden! Du solltest auch bedenken, dass es mal Internationale Bestätigungen von den Verbänden MSVÖ und ÖSV gab, die zwar anerkannt wurden, aber keinen IC darstellten (Dies wird oft verwechselt, selbst der MSVÖ mußte voriges Jahr eingestehen, dass immer behauptetet wurde, "amtliche Dokumente" auszustellen, was eigentlich so gar nicht stimmte!). Der IC ist ein amtliches gem EU-Res. international anerkanntes Dokument. Es ist halt nur so, dass ich zB einen IC mit Inland-Waters habe, weil es früher gar keinen anderen in Österreich gab (MSVÖ stellten damals keine IC aus, über die Regierungen bekam man keine Costal-Waters) Demnach gab es vor 2004 keinen von Österreich ausgestellten IC mit Costal-Waters! Wenn ich jetzt einen Costal-Waters will, muss ich entweder über den MSVÖ einen FB2 machen, oder ich mache ein HR-Patent, wobei ich mich schon aus Kostengründen für ein HR-Patent entscheiden würde. Abgesehen von vielen Österreichern, die immer noch im guten Glauben mit dem alten IC in HR fahren, weil es bis dato dort so (wenn auch nicht offiziell) anerkannt wurde. Dies ist doch eine etwas blöde Situation, die man leicht bereinigen könnte, wenn der IC-Inland Waters mit dem FB 1 gleich gesetzt werden würde. Dies deckt die weitgehenste Fahrlandschaft der Urlaubsgäste ab (Küstengebiete innerhalb 5 Seemeilen). Wenn jemand weiter nach draußen fahren will, so benötigt er sowieso FB2 und mehr. Diese muss er dann sowieso über den MSVÖ oder ÖSV machen. |
#7
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Gestern gefunden...
Um Links zu sehen, bitte registrieren Also gilt seit April 23 wohl auch 15 PS ohne "Lappen" auf dem Rhein. Ob's Sinn macht? |
#8
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Zitat:
So ist es. Zitat: Ab dem 1. April 2023 gilt die Sportbootführerschein-Pflicht auf dem Rhein erst ab 11,03 kW/15 PS (Verbrennungsmotor) bzw. 7,5 kW/10,2 PS (Elektromotor) – das entspricht den Vorschriften auf den meisten anderen Binnengewässern Deutschlands.
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