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#1
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100 km/h
Habe folgende Frage:
Fahre einen VW Bus T4 mit einem Leergewicht von 1950 kg und ABS. Was muß ich tun, damit ich einen Bootsanhänger ungebremst mit 750 Kg zulässigem GGw in Deutschland mit 100km/h ziehen darf? Rest ist erfüllt (neue Reifen 100km/h zulassung des Trailers,...) Wenn ich das nicht darf, wie sind Eure Erfahrungen mit genauen Kontrollen etc. Danke für Eure Antworten. Gruß Roland |
#2
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Hier z.Bsp. bei der Fa. Harbeck aktuell gültig nachlesen und Deinen Trailer mit Zugfahrzeug berechnen ob das eine oder andere paßt:
Um Links zu sehen, bitte registrieren Liegst Du an der Grenze, dann würde ich empfehlen beim TÜV vorzufahren mit beiden und dort nochmal gegenkontrollieren lassen. Möglicherweise wäre auch der Austausch gegen einen gebremsten Bootsanhänger in Betracht zu ziehen, der mehr Sicherheit bietet. |
#3
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Hallo Roland
bei mir wurde das auf der Autobahn schon kontrolliert. Ich war mit 110 km/h unterwegs. Als sie mich stoppten. Es war aber nicht die Geschwindigkeit, mit der ich aufgefallen bin, sondern das Überholen im Überholverbot somit bin ich in Flensburg nun auch vertreten. Ohne 100ter Zulassung wäre es wahrscheinlich noch teuerer geworden. Das richtig Ärgerliche war aber, dass die mich ne halbe Stunde aufgehalten haben, was mir dann vom Bootfahren abging. Das 100 Schild mußt übrigens beim Landratsamt besorgen. Nur irgendein 100er Schild auf den Anhänger pappen ist nicht. Das sehen die lieben Beamten schon von weitem, ob der Landratsamtstempel drauf ist oder nicht.
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Gruß aus dem Schwarzwald Willi Um Links zu sehen, bitte registrierenSchlauchoholikerUm Links zu sehen, bitte registrieren Freiwilliger Seenot-Dienst e. V. (FSD) Bodensee Um Links zu sehen, bitte registrieren D -Villingen-Schwenningen / BaWü |
#4
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Hallo Roland,...
so weit ich es noch im Kopf habe darf die Masse Anhänger ungebremst ca.30% des Leergewichts Zugfahrzeug nicht überschreiten.Ich glaube bei deiner Kombi wirds nix mehr mit Tempo 100. mfg tobias |
#5
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Hallo Roland,
den 750-er darfst du nicht mit Tempo 100 ziehen. Er muß vorher auf 585 kg abgelastet werden. Also ab zum TüV, ablasten lassen und Tempo 100 eintragen lassen. Wen die Reifen den Vorgaben entsprechen, ist das beim ungebremsten kein Problem. Hab ich bei meinem auch so gemacht. Ciao Bernd
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Freier TRANSIT-Verkehr Das Leben ist zu kurz, um 3 Takte auf einen Funken zu warten..... |
#6
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Ablasten
Ablasten lassen heißt: zul. Gesamtgewicht wird kleiner im Brief eingetragen und das wars?
Hört sich gut an, muß nur sehen obs mit dem Gewicht des Bootes dann noch paßt: Trailer Heku Kipptrailer: 235kg Gugel touring plus: ca.: 135kg Motor Mariner 50 EFI ca.: 120 kg Sitze und Geprüsel:40kg Sprit: 50kg Rest : ups nur noch 5 kg Vielen Dank für die Tipps werde es wohl so machen. Gruß Roland P.S.: ...wann wirds mal wieder richtig Sommer? |
#7
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#8
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Zitat:
Ja, ist klar Willi !!!
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Manuel LK Göttingen, Südniedersachsen Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt ! |
#9
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Zitat:
Bevor Du etwas änderst würde ich einmal damit auf die Waage fahren Es gab dort schon für viele eine Überraschung
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Grüße Denny und Hartmut |
#10
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Hallo Roland,
ich habe da etwas für dich aus dem Internet gezogen. Im Prinzip ist es bei einem ungebremsten Anhänger ganz einfach. Lehrmasse des Fahrzeug * 0,3 = max. zulässiges gesamt des Anhängers. Ein Bekannter hatte auch das Problem. Ungebremster Anhänger 450 kg zuläsiges Gesamtmasse. Auto: Leegewicht 1450 kg 1450 kg * 0,3 = 435 kg !!! passte also nicht Das Auto bekam eine Gasanlage und das Leergewicht hatte sich nach oben verändert. Neue Grundlage: Ungebremster Anhänger 450 kg zuläsiges Gesamtmasse. Auto: Leegewicht 1450 kg 1550 kg * 0,3 = 465 kg !!! Das passte Früher wr es immer in Kombination: Es wurde immer das Auto und der Anhänger abgenommen. Dann hat sich das Gesetz geändert. Es wird nur noch der Anhänger auf 100 km/h abgenommen nach den Kriterien die unten beschrieben sind. Ob das Auto dazu passend ist, muß jeder Fahrzeugführer selber ermitteln. Ergo: Für eine 100 km/h Zulassung muss ein ungebremster/gebremster Anhänger folgende Vorraussetzungen haben, siehe Text unten. Eigentlich ganz einfach. Neue Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Folgende wesentliche Änderungen gibt es: · Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen. · Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein. · Die einzuhaltenden Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug wurden für bestimmte Kombinationen erhöht. 2. Voraussetzung: Der Anhänger... ...muss für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein. so beladen sein, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Zu beachten ist, dass dabei weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird. Grund: Durch eine hohe Stützlast wird das Fahrverhalten der Kombination deutlich verbessert. 3. Voraussetzung: Die Anhängerbereifung... darf nicht älter als 6 Jahre sein müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) aufweisen darf keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen 4. Voraussetzung: Masseverhältnis Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten: zG Anh = X x m Zugfz leer mit m Zugfz leer = Leermasse Zugfahrzeug Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte: Technische Ausrüstung des Anhängers ohne hydraulische Stoßdämpfer mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern Wohnwagen andere Anhänger 0,3 0,8 bzw. 1,0* 1,1 bzw. 1,2* Die mit * versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn: Der Anhänger mit: einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird, oder das Zugfahrzeug… … ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt. In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs. 5. Voraussetzung: Eintrag im Fahrzeugschein Der Fahrzeugschein Ihres Anhängers muss einen Hinweis enthalten, dass der Anhänger für den Tempo 100 Betrieb in einer Kombination geeignet ist. Hat der Anhänger keine eigene Fahrdynamik-Stabilisierungseinrichtung nach 4. und sollen die erhöhten X -Werte 1,0 oder 1,2 in Anspruch genommen werden, muss im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs eingetragen sein, dass das Fahrzeug mit einem Stabilisierungssystem ausgestattet ist, das den Betrieb des Fahrzeugs mit Anhänger bei hoher Geschwindigkeit verbessert. Falls diese Hinweise nicht vorhanden sind, begutachten wir Ihr Fahrzeug gerne und erstellen Ihnen einen Änderungsvorschlag für Ihren Fahrzeugschein, der alle erforderlichen Angaben beinhaltet. Zusätzlich erhalten Sie ein Informationsblatt über die Voraussetzungen zur Nutzung der Tempo 100 Regelung. 6. Voraussetzung: 100 km/h Plakette Unter Vorlage unseres Änderungsvorschlages können Sie bei der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein und die gesiegelte Tempo 100 Plakette beantragen. Erst nachdem Sie diese Plakette an der Rückseite Ihres Anhängers angebracht haben, können Sie die Tempo 100 Regelung nutzen. Sofern in Ihren Fahrzeugdokumenten bereits ein Hinweis auf die Tempo 100 Eignung vorhanden ist, können Sie die gesiegelte Tempo 100 Plakette direkt bei der Zulassungsstelle beantragen. FAZIT: Ist eine der unter 1 – 6 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, können Sie die Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombination nicht in Anspruch nehmen. Nach der alten Tempo 100 Regelung ausgestellte Genehmigungen für eine Kfz-Anhänger-Kombination behalten als Nachweis der Tempo 100 Eignung des Anhängers ihre Gültigkeit. 7. Ablastung Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Anhänger von TÜV Dekra o.ä. abgelastet werden und damit die 100 km / h Voraussetzung erfüllt werden. Nach der Ablastung darf nur noch das abgelastete Gewicht gezogen werden, auch wenn der Anhänger technisch für ein höheres Gewicht bei 80 km/h ausgelegt wäre. Ich hoffe ich konnte Dir weiter helfen. Gruß Nils |
#11
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Entschuldigung!!! habe beim schreiben nicht aufgepasst.
Es muß natürlich so heißen: Neue Grundlage: Ungebremster Anhänger 450 kg zuläsiges Gesamtmasse. Auto: Leegewicht 1550 kg 1550 kg * 0,3 = 465 kg !!! Das passte Gruß Nils |
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