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#1
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Bremsseil
Auf fb macht das gerade die Runde...
Mehrere Gespannfahrer wurden beim Durchreisen der Schweiz zu einem Bußgeld verdonnert. Das Bremseil war lassomäßig wie bei uns üblich über die Kupplung geworfen. Mache ich auch schon immer so. Vorschrift war aber Öse an der Hängerkupplung. Hat mein Nissan garnicht Fahre aber auch selten durch die Schweiz. Strafe 460,-SFR Also aufpassen
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Es is ja immer was..... LG Gernot |
#2
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Du meinst das Abreißseil, ich habe eine Kette die auch nur über die Kupplungskugel geworfen wird obwohl ich an meiner Vorrichtung ein dafür vorgesehenes Einhängedings habe
Es geht glaube ich darum wenn die Kupplungskugel abbricht ist der Hänger verloren da das Bremsseil nicht auslösen kann, daher sollte man an die untere Vorrichtung die fix mit dem Wagen verbunden ist einhängen zum Glück fahre ich nur von Wien nach HR , ist anstrengend genug und da muss ich nicht durch die CH.
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Besten Dank und liebe Grüße aus Wien Kevin und Freund Christoph |
#3
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Hallo
ist in den Niederlanden schon ewig so, und wird auch dort mit hohen Bußgeldern bestraft wenn man es nicht richtig macht Ist in Campingforen auch immer wieder Thema
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Schöne Grüße aus dem Westmünsterland
Bernhard und Claudia ------------------------------------------------- |
#4
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Ich wüsste jetzt nicht wie ich es anders machen sollte. Hat oder kann mal jemand eine gute Nahaufnahme hier einstellen, -das wäre
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon Bier im Glas Gruß Harry Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#5
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Gilt diese Vorschrift nur für gebremste Anhänger?
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#6
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Ich wüsste jetzt nicht wie ich es anders machen sollte. Hat oder kann mal jemand eine gute Nahaufnahme hier einstellen, -das wäre
ich hab ne Werkkupplung verbaut und finde keine andere Möglichkeit und hier erkenne ich es schlecht
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#7
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Hallo,
nein, kannst auch ein seil montieren das bei keinen bremsen die bremsen auslöst, hallo, das war ein witz,, wenn du einen ungebremsten hast kaste auch keine bremse auslösen, ob es weiter sicherungen für die schweiz gibt weiß ich nicht,
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gruß Torsten |
#8
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Hallo Torsten,
ist k e i n Witz Bei ungebremsten Hängern brauchst in CH und NL ein Kabel oder Kette zur Sicherung.
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer |
#9
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Das dürfte der Grund für diese Regelung sein:
Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren Den eigentlich gesuchten Artikel finde ich leider nicht. Vor Jahren hat sich in Bielefeld ein Anhänger mit der Anhängekupplung von einem VW gelöst und einen Fußgänger / Fußgängerin überrollt. Dem Fahrer hat VW den Vorwurf gemacht die Kupplung nicht richtig befestigt zu haben. Erst lange Zeit später wurde der Fahrer rehabilitiert und der Konstruktionsfehler wurde endlich zugegeben. Dieser Unfall hat mich dazu bewogen eine Extra-Sicherung zu legen. Ich habe mir eine Extra-Abreissleine geholt, die wird an der vorhandenen Abschleppöse eingehängt und mit der anderen Abreissleine verbunden. Also Sinn macht diese Regelung schon.
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Gruß Dieter |
#10
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Hallo zusammen,
wer an seiner starren Anhängerkupplung keine Möglichkeit hat das Seil einzuhängen, kann dieses Um Links zu sehen, bitte registrieren montieren. Ein interessanter Um Links zu sehen, bitte registrieren zu diesem Thema. Ein meiner Meinung nach sehr wichtiger Punkt wird leider sehr selten genannt. Zitat:
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Gruß Michi |
#11
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Danke Michael - jetzt hats gschnaklt
Zitat:
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#12
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Für mich unverständlich.
Wenn es in Deutschland nicht erforderlich ist, zumindest hat mein T5 Bj. 2015 mit werksseitig montierter Westfalia-AHK keine entsprechende Öse. Gilt denn nicht die Zulassungsverordnung des Heimatlandes ? Konrad |
#13
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die Öse ist mir auch noch nicht aufgefallen aber falls nicht vorhanden hat der Michael schon eine Lösung in seinem Beitrag gepostet.
ich muß auch erst mal genau schauen...........
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#14
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Komisch, was es für Probleme geben kann!
An meinen vielen VOLVOs , Renaults und Peugeots mit werkseitig montierten AHK hat niemals eine Öse zum Einhängen des Abreisseils des gebremsten Anhängers gefehlt, und das seit den 60er Jahren, also in den letzten Jahrzehnten. Das Abreisseil macht Sinn um den Anhänger beim Lösen der abnehmbaren AHK oder des Anhängers selber zu sichern und abzubremsen durch die Anziehung des Bremsmechanismus, wenn ausgelöst. Allerdings waren diese Ausrüstungen insbesondere in den letzten Jahren am Zugfahrzeug und am Anhänger immer nach EU Vorschrift montiert und ausreichend lang um die eingebaute Öse zu erreichen. Denn über den Kupplungskopf gehört das Abreisseil nicht gelegt. |
#15
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Diese Erkenntnis war nicht jedem geläufig Dieter
Zitat:
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