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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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Konformitätserklärung- Hilfe! (10. GPSGV)
Hallo liebe Bootsfreunde,
ich habe folgendes Problem: Und zwar würde ich gerne mein Schlauchboot (mit 35PS AB) in Duisburg anmelden aber soeben habe ich festgestellt das ich dazu eine Konformitätserklärung (10. GPSGV) für mein Boot benötige. Die Dame vom Schifffahrtsamt konnte mir leider auch nicht genau erklären was das ist.... Jedenfalls habe ich sowas nicht für mein Boot. Kann mir jemand sagen was das ist und was ich jetzt tun soll! Danke Gruß Verado |
#2
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Hallo Verado,
hat denn die Dame vom Wasser- und Schiffahrtsamt diese Bescheinigung gefordert? Ohne zu wissen was das überhaupt ist? Manchmal hat ein Büromitarbeiter auch nur eine ausgefallene Idee was die Auslegung der Vorschriften anbelangt und bei einem Kollegen geht das völlig problemlos. Bei mir wurde so etwas noch nie verlangt, im Gegenteil habe ich die Mitarbeiter im WSA immer als sehr unbürokratisch und hilfsbereit erlebt. Du musst Dein Boot ja nicht in Duisburg anmelden, Das kannst Du überall sonst ebensogut machen. Nebenbei: Die geforderte Konformitätserklärung erklärt schlicht und einfach die Übereinstimmung Deines Bootes mit der gültigen CE-Norm. Darüber gibt es bei neuen Booten eine Bescheinigung, ansonsten ist sie auf dem Typenschild vermerkt. Boote, die vor dieser Regelung hergestellt wurden benötigen sie nicht. Um Links zu sehen, bitte registrieren Du kannst ja, wenn Du überhaupt keine Papiere hast, zur Not mit dem Boot vorfahren und die Dame einen Blick auf das Typenschild werfen lassen. Grüße Harald
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Bekennender Auf- und Abbauer |
#3
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Die Konformitätserklärung wird nur bei der ersten Zulassung in Deutschland benötigt; und nur für neuere Fahrzeuge.
Wenn Du sie tatsächlich benötigst, dürftest Du sie unproblematisch bei Zodiac bekommen, wenn Du Typ und Seriennummer angibst. Klaus
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#4
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Ist Dein Boot vor Mitte 1998 Inverkehr gebracht worden, dann brauchst Du keine CE Kennzeichnung und keine Konformitätserklärung. Das kannst Du dann aber mit dem § 4a "Teilnahme am Verkehr mit Sportfahrzeugen" beweisen.
Um Links zu sehen, bitte registrieren Ist Dein Boot nach diesem Stichtag im Umlauf gekommen, dann wende dich an den Hersteller oder Importeur. Dann kannst Du eine Ersatzbescheinigung beantragen. Gibt es deinen Hersteller nicht mehr, tuen sich Probleme auf. Gruß Hans |
#5
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Danke schonmal.
Ich werde Morgen zum Schifffahrtsamt und mein Glück versuchen. |
#6
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Und dann bitte auch das Ergebnis posten , sowas wird leider immer wieder vergessen
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#7
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Zitat:
Man schrieb Dir hier doch schon, das die CE oder EU Konformitätserklärung in 1998 innerhalb der EU vereinbart wurde für alle EU-Länder. Also bekommst Du diese von der Werft oder dem Importeuer des neuen Bootes . Die mußt Du dann beim WSA vorlegen. |
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