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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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Es ist was faul im Staate Dänemark
Shakespears Marcellus hat diese Fäulnis in Dänemark gesehen, nach meiner heutigen Erfahrung sehe ich ebensolche Fäule in der Abteilung Wasserrecht in der MA58 in Wien. Was bringt mich zu dieser Einschätzung?
Am 8. Juni habe ich mit allen Unterlagen die Zulassung von Nasuli2 (Honwave T40AE neu plus Motor von Nasuli1) persönlich beantragt. Gleichzeitig habe ich Nasuli1 abgemeldet, da der Schlauch defekt geworden ist. Im Amt wurde mir umgehend das neue Kennzeichen (W29797) mitgeteilt, damit ich es gleich am Boot anbringen könne. In der vergangenen Woche habe ich nachgefragt, wie es denn um die Ausstellung der Zulassungsurkunde bestellt sei. Die verblüffende Antwort nach immerhin 6 Wochen (42 Tage!!! - in dieser Zeit bin ich 2012 von Tulln nach Sulina und zurück gefahren): Ja, vor dem Urlaub der Sachbearbeiterin werde es sich nicht mehr ausgehen, ihr Urlaub endet am 8 August. Und dann könne es durchaus noch eine oder zwei Wochen dauern. Mit anderen Worten, die MA58 braucht für die simple Zulassung eines Sportbootes kleiner 10m sage und schreibe 3 Monate. Da ist zumindest was faul, ob wer...??? in der MA58. Nur zum Vergleich: Die Zulassung eines neuen PKW ist in der Regel in einer beliebigen Zulassungsstelle in weniger als einer Stunde erledigt. Noch einmal: ein Auto wird in einer Stunde zugelassen, ein Sportboot benötigt ein Vierteljahr!!! Das wollte ich mir nicht geben und bin kühn und keck ohne dem Papierl auf der Donau geschippert. Das ist genau bis heute gut gegangen. Heute hat mich die Schifffahrtaufsicht Hainburg zu einer routinemäßigen Kontrolle angehalten. Alles da - technisch ok, Ausrüstung da... - bis auf den Zulassungszettel. Alles klar Herr Kommissar: Anzeige wegen Fahrens mit einem nicht zugelassenen Wasserfahrzeug. Wird über den Daumen so an die Hundert plus Euro kosten. Zum Glück durfte ich noch den nahen Heimathafen im Yachtklub Marchfeld ansteuern. Es ist doch ganz schön verrottet, wenn ich für eine Handlung bestraft werde, an deren Zustandekommen ich keine Schuld trage. Strafe ohne Schuld also - einzigartig und nur im Verwaltungsstrafrecht und nur in Österreich möglich. Ad nauseam - aber Wien ist eben anders |
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