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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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besitzer von 6ps motoren haben in österrreich die A. karte?
laut wko, der oberösterreichischen und steirischen landesregierung wird man mit einer Motorisierung UNTER 4,4kw auf Staubereiche auf der donau eingeschränkt.
links: Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren - Einschränkung auf Gewässerteile bei Motorisierung unter 4,4 kW: Nur Staubereiche der Wasserstraße Donau (zwischen den Schleusenbereichen) d.h AB 4,4kw bekommt man die gesamte wasserstrasse. und AB 4,4 kw braucht man in .at auch einen Führerschein. passt ja gut zusammen und ist stimmig. jetzt heisst es in der aktuellen fassung der wasserstrassenverkersordnung aber: § 16.01 2. Für Fahrzeuge gemäß Z 1, die mit einem Maschinenantrieb mit einer Leistung von nicht mehr als 4,4 kW ausgestattet sind, ist das Befahren von Schleusenbereichen (Anhang 2) verboten. Um Links zu sehen, bitte registrieren dh. BIS und INKL. 4,4kw wird man auf staubereiche eingeschränkt. ... führerschein braucht man trotzdem (das hat sich nicht geändert) -------- und genau das ist mir leider gerade passiert. :( habe ein 3,2m schlauchbot mit 6ps (4,4kw) angemeldet und die einschränkung auf die zulassungsurkunde gedruckt bekommen: Fahrgebiet: Stehende Gewässer einschliesslich Stauräume in Fließgewässern 0,01 kw mehr und ich hätte keine einschränkung. 0,01 kw weniger und ich bräuchte keinen führerschein zu machen. ich bin grad ziemlich geknickt. :( |
#2
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6PS = 4,41299 kW
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MfG Bernd |
#3
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das stimmt und ist ein interessanter aspekt.
ich finde aber keinen weg wie mir das helfen könnte. suzuki hat in allen handbüchern (alle jahrgänge ... hab sie online durchsucht) 4,4kw stehen. in prospekten schreiben sie aber oft 4,42 kw. die zulassungsstelle hat jedenfalls ins handbuch geschaut. das wurde für die zulassung verlangt. für mich wirkt das wie eine einfache rundungsgeschichte. 4,41299 auf zwei kommastellen gerundet 4,2 auf eine kommastelle gerundet 4,4 ist ja auch alles korrekt. |
#4
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Diese genannte Bestimmung gilt für Segelfahrzeuge.
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#5
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na dann weiss ich auch nicht mehr warum ich die einschränkung in den zulassungsschein bekommen habe ...
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#6
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1) musst du die Zulassungsstelle fragen
2) mit dieser Kombi würde ich auch nicht auf einer Wasserstrasse fahren. Die Sache ist praktisch relativ einfach: wenn du nicht ins Gleiten kommst, würde ich die Donau meiden. |
#7
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Ich glaube, es ist nicht sinnvoll über Gesetzte und Verordnungen zu diskutieren.
Die muss man einfach hinnehmen. Nur soviel: mit dem Schlauchboot oder Ruderboot darf ich überall fahren, jedoch mit demselben Boot mit 'Hilfsmotor' nicht. Man muss aber nicht alles verstehen.
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Viele Grüße aus Wien-Umgebung Hermann Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel... (Bertrand Russel) Meine Videos über die 'Bezwingung' des Zrmanjas: Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren Aus 'Zwiebelfisch': Wenn man auf Süddeutsch/Österreichisch "des" bzw. auf Norddeutsch "det" sagen kann, schreibt man "das", ansonsten "dass". ![]() "Dass des so schwer sei soll, des versteh i net ![]() |
#8
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mach doch einfach den Führerschein, dann lernst du auch die Bestimmungen.
Mit 6 Ps ist das Befahren von Schleusenbereichen untersagt! Was ja auch logisch ist, denn alleine die Wellen welche die Großschiffahrt verursacht können ein kleines Boot rasch vom Kurs abbringen und in Schwierigkeiten bringen. Ich bin ohnehin ein Vertreter der Meinung: dass eine europäische Wasserstraße ausschließlich mit dem mindest-Patent motorisiert zu befahren ist. Ich bin gerne auf der Donau unterwegs, aber würde mich unwohl und UNSICHER fühlen, wüsste ich nicht über die Vorfahrtsregeln, Lichtzeichen u.dgl. bescheid
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liebe Grüße Stefan |
#9
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grüsse Jürgen (der 15.te) |
#10
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Zitat:
Dass der Fluss auch anders befahren werden kann ist klar. Aber selten sah ich ein Kanu unmittelbar hinter der Großschifffahrt die Wasserstraße kreuzen ;-) Oder versuchen stromaufwärts zwischen 2 sich begegnenden Schiffen durchzufahren. Jedoch schon des Öfteren 6PS-Chauffeure in waghalsigen Manövern
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liebe Grüße Stefan |
#11
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der führerschein ist ab 4.4kw sowieso vorgeschrieben.
und versteht sich für mich von selbst. (10 meter patent) |
#12
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stimmt, da war ich jetzt daneben :-) soviel zum Thema, dass man die Bestimmungen lernt = top Eigentor
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liebe Grüße Stefan |
#13
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gar kein problem. :)
da liegt ja meine kritik begraben. ab 4.4 führerschein passt. ab 4.4 auch fliessgewässer passt zusammen. aber füherschein ab 4.4 und fliessgewässer ab 4.41 passt eben nicht so gut zusammen. vor allem in anbetracht der tatsache, dass hersteller einfach auf eine kommastelle runden. (wieso auch nicht ... die 0,01 kw interessieren ausser hier in. at bei der 4.4 kw grenze auch eher weniger) das, ... gemixt mit den anscheinend falschen (?) infos von wko und den landesregirungen hat mich halt gefrustet und dazu bewogen den thread zu starten. ich verstehe aber natürlich auch die stimmen die sagen mit 6 ps kann man auf der donau auch zum hindernis werden. ich bin allerdings nicht der typ für waghalsige aktionen und werde weder meine familie, noch andere, noch mich selbst in gefahr bringen. Geändert von Fidi Tunka (20.12.2021 um 22:42 Uhr) |
#14
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Ich hatte auch das Proplem, doch der Prüfer kannte es und hat aufgerundet. Habe jetzt 6 PS für die ganze Donau und einen zweiten Alternativmotor für 5 PS auch auf der selben Zulassung.
Wegen zum Hinderniss werden. Ich habe ein Boot Elektro mit 3.4 PS da darf man ohne Führerschein und Zulassung auf der Donau fahren. Elektro ist erlaubt.
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#15
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um das hier zu einem abschluss zu bringen.
ich konnte das problem mit der zulassungsstelle klären. ich wurde dort sehr fair und korrekt behandelt. alles gut. danke für euren input und zuspruch. lg. fidi |
Dieser User bedankte sich für den Beitrag von Fidi Tunka | ||
birndi (01.04.2023) |
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