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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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MMSI & ATIS von zwei Booten in ein Funkgerät programmieren?
Hallo zusammen,
die Saison ist rum und es beginnt die "Werftzeit", Zeit sich Gedanken zu Neuerungen und Verbesserungen zu machen. Da kam mir eine Frage, auf die ich bisher keine Antwort gefunden habe: Nehmen wir mal an, ich hätte 2 Boote, eines benutze ich nur auf der Donau (Boot A) und das Anderen (Boot B) nur auf dem Meer. Wenn ich nun nur ein Funkgerät kaufen würden, da beide Boote klein sind und ich das Funkgerät abwechselnd auf Boot A und auf Boot B nutzen wollen würde. Könnte ich in das Funkgerät die ATIS Nummer von Boot A einprogrammieren und die MMSI Nummer von Boot B? Oder geht das bei der BNetzA nicht durch. Bin gespannt ob das schon mal jemand gemacht hat. Viele Grüße, Stephan |
#2
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Wir haben Leute hier die das wissen/könnten aber erlaube mir die Frage:lernt man das nicht bei der Funk Prüfung?
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Allzeit gute Fahrt Gruß Mathias |
#3
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Hallo Stephan,
so richtig sinnvoll wäre das doch nur mit einem Handfunkgerät. Ansonsten müsstest Du das Funkgerät ja jedes mal umbauen, wenn Du das Boot wechselst. Und da Du Handfunkgeräte auf Kleinfahrzeugen im Binnenbereich in Deutschland nicht verwenden darfst, funktioniert das (legal) schon alleine aus diesem Grund nicht. Gruß Andreas
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#4
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Hallo Stephan,
hier findest Du das Anmeldeformular der Bundesnetzagentur: Um Links zu sehen, bitte registrieren Für Rückfragen steht auch eine Telefonnummer dabei. Heutzutage wird kein Funkgerät zugelassen, sondern dem Schiff wird die Nummer zugeteilt. Vielleicht wäre es somit möglich, aber es wirklich sinnvoll ist? Und Handfunkgeräte gehen, wie bereits erwähnt, w Atis nicht.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#5
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Hallo zusammen,
danke für eure Antworten. Will hier mal zusammenfassend antworten: >...aber erlaube mir die Frage:lernt man das nicht bei der Funk Prüfung? Ich habe es weder im SRC noch im UBI Kurs gelernt. Diese Frage ist ja auch sehr speziell. Wer hat schon so einen Fall? >...nur mit einem Handfunkgerät... Und da Du Handfunkgeräte auf Kleinfahrzeugen im Binnenbereich in Deutschland. Ja, Handfunk wäre eine Möglichkeit und in anderen Binnenbereichen wären die ja auch legal, in Holland zum Beispiel. Aber diese Regelung in D. hat schon was Bemerkenswertes. > ...aber es wirklich sinnvoll ist... Naja, auf dem kleinen Schlauchboot geht nur ein Hafu oder ein in eine Box eingebautes Funkgerät. Wobei wirklich sinnvoll nur ein Hafu ist. Das Verbot von Hafus sehe ich als großen Beitrag zur Sicherheit |
#6
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Zitat:
Da die neuen Funkgeräte beide Betriebsmodi beherrschen, kann man sowohl beide Nr. abspeichern und das Funkgerät dann entsprechend auf beide Boote mitnehmen. Es gibt keine Vorschrift, dass ein Seefunkgerät nur auf einem Boot betrieben werden darf. Genauso darf man, wenn man nur SRC oder UBI hat, den jeweils andern Modus nicht nutzen. Da im Binnenbereich Handfunkgeräte verboten sind, ist das eher die große Einschränkung. Ich habe mir zu Weihnachten, zusätzlich zu meinem im Wiking Komet GTS festeingebauten Funkgerät, noch das Handfunkgerät ICOM IC-94D gekauft. Meine ATIS Kennung habe ich auch hier einprogrammiert, obwohl ich es Binnen ja gar nicht nutzen darf. Dass man die Kennungen nur einmal einprogrammieren kann, anschließend Änderungen nur noch über Händler möglich sind, habe ich eher als Diebstahlschutz wahrgenommen. Ich glaube nicht, dass man hier verhindern wollte, dass Leute ein Funkgerät nicht abwechselnd auf zwei Booten nutzen sollen. Allerdings sollte im DSC-Betrieb schon die bootsbezogene MMSI einprogrammiert sein, weil sonst Rettungsarbeiten doch erheblich behindert sein könnten...
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Grüße aus Marzipanien Nautic _________________________________________ Unterwegs mit der der ANYU II ∙ Callsign DJ8933 ∙ MMSI 211820630 WIKING Komet GTS ∙ Baujahr 1988 ∙ Heimathafen Lübeck Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#7
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Zitat:
In der aktuellen Fassung, dann kommt bla bla usw. werden den unten genannten Zuteilungsnehmer dieser Zuteilung für das nachfolgend gekennzeichnete Schiff die folgenden Nummern des mobilen See und Binnenschiffsfahrtsfunkt (Rufzeichen MMSI und ATIS-Nr) zugeteilt.
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Gruß aus Nordwestdeutschland Heinz |
#8
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Zitat:
In der Zuteilungsurkunde werden aber keine Seriennummern der Funkgeräte hinterlegt. Folglich kommt es nur auf die Anzahl an. Ich persönlich halte es für schwierig, ein Festeinbau Seefunkgerät auf zwei Booten zu benutzen. Aber machbar ist es.
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#9
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Zitat:
Kosten sind zu vernachlässigen.
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Gruß aus Nordwestdeutschland Heinz |
#10
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Zitat:
Aber bei der BNetzA verstehe ich auch nicht, dass die für die 0,21 EUR eine Rechnung mit 0,55 EUR Porto verschicken…
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#11
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Die Gebühren sind doch ein Witz
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Gruß aus Nordwestdeutschland Heinz |
#12
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Das sage ich ja und dennoch hauen sie 0,55 EUR für das Porto raus...
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#13
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Hallo,
hier hat sich ja noch was getan, Danke für eure Argumente. Es stimmt schon, richtig sinnvoll ist das ganze ja nur mit einem Handfunkgerät. Wobei ich diese Verbot umgehen würde durch einen Anschluss an das Bordnetz und einer fest montierte Antenne. Wer wohl schon mal eine Strafe bezahlt hat, weil er ein Handfunkgerät mit ATIS & UBI binnen benutzt hat? Ich werde binnen auf das Funkgerät verzichten, die ganzen Regeln dienen meiner Ansicht nach nicht zur Erhöhung der Sicherheit bei der Sportschifffahrt. Stephan |
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