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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden. |
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Wiking Komet keine Papiere
Hallo, ich bin der Bernhard und bin in Gmunden / Österreich zuhause.
Ich habe folgendes Problem, vielleicht kann mir jemand helfen. Ich habe ein Wiking Komet (Baujahr 1986) Schlauchboot erworben. Der Bootsmotor ist ein Honda BF 25 Viertakter. Leider sind für das Boot keine Papiere vorhanden. (Motor ist kein Problem) Scheinbar war das Boot noch nie angemeldet. Ich möchte das Boot aber anmelden mit Nummer, weil ich auch auf der Donau fahren möchte. Das Boot wurde von einem Ziviltechniker geprüft und mit einem positiven Gutachten versehen. Die Schifffahrtsbehörde in Linz möchte jetzt eine Entregistrierungsbescheinigung haben, welche ich aber nicht habe, weil das Boot noch nie registriert war. Hat irgendjemand eine Idee dazu? Ich bin für jeden Beitrag dankbar, vielleicht hat ja so etwas hier schon erlebt. Liebe grüße, Bernhard Geändert von schuttibe (15.03.2021 um 14:29 Uhr) |
#2
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Laut Herstellerliste besitzt nur einer das gleiche Boot ...(nur Einer ? wirklich? )
Zitat:
Zitat:
(PS Bernhard: ich hoffe dass wir bald Mai,Juni am Traunsee aufschlagen. Wir sind im Jahr etwa 5x unten ) Hier die vollständige Liste:Um Links zu sehen, bitte registrieren
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon Bier im Glas Gruß Harry Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#3
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Danke interessant, hilft mir aber nicht weiter.
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#4
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Dann ist's doch eine erst Registrierung.
Da das Boot von 86 ist gibt's auch keine CE dazu
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Alpsee / Richard Der der aus den Bergen kommt!!! |
#5
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Hallo,
Ich habe keine Ahnung ob man in Ö ohne Anmeldung/Zulassung weit über 30 Jahre mit einem Boot fahren kann ohne Probleme zu bekommen, in D ginge das nicht, außer ohne Motor, das dürfte beim Wiking schlecht möglich sein. Du bist Dir sicher das dieses Boot noch nie registriert war? In D muß ja eine Nr. drauf die immer Spuren hinterläßt, denke mal das ist in Ö nicht anders, nix zu sehen? Schwieriges Problem wenn Du nicht beweisen kannst das es noch nie zugelassen war. : confused- In D konnte ich Boote immer zulassen, auch ohne Papiere oder eventuelle vorherige Zulassungsnummer. Wenn gar nichts geht vielleicht in D zulassen auf einen Freund, nach 2 Monat "kaufen" und dann in Ö zulassen? Was anderes fällt mir nicht ein wenn die vom Amt Dir nicht glauben was ich auch verstehen kann, ohne Dir jetzt was zu wollen. Wünsche Dir viel Erfolg, Gruß Peter
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P.G. |
#6
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du musst irgendwie nachweisen können, dass das Boot vor 1998 in der EU in Verkehr gebracht wurde.
Das heisst, dass es gekauft, importiert oder was auch immer damit gemacht wurde. Das heisst nicht, dass es zugelassen sein musste. Frag mal den Verkäufer, woher er das Boot hat, ev könnte eine eidesstattliche Erklärung helfen. Auf der Seite der OÖ Landesregierung stehen die Überprüfungstermine, auch in Traunkirchen. Da könntest mit allen Papieren vorbei schaun und mal nachfragen, was du machen könntest... |
#7
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Danke für eure Kommentare. Es waren für mich nur die letzten drei Besitzer herauszufinden. Vom Vorbesitzer habe ich einen Kaufvertrag. Von denen hat keiner das Boot angemeldet gehabt. Es ist auch beim besten Willen und auch mit UV-Licht nicht zu erkennen, dass schon mal eine Nummer am Boot angebracht war.
Ich habe gestern noch den Prüfbericht (wo ich ja als Verfügungsberechtigter eingetragen bin), nach Linz zur Schifffahrtsbehörde gemailt. Der Ziviltechniker, welcher das Gutachten ausgestellt hat, -die Kosten dafür waren übrigens über 400 Euro-, meinte auch, dass im schlimmsten Falle eine eidesstattliche Erklärung reichen müsste. Herr Weiss der Sachbearbeiter, wird sich noch heute bei mir melden. Hat er versprochen. Ich halte euch auf dem laufenden. Liebe Grüße, Bernhard |
#8
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Geändert von schuttibe (16.03.2021 um 13:03 Uhr) |
#9
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hat es schon einer vor 1998 besessen?
wenn ja, wäre eine Bestätigung dessen sicherlich hilfreich. Es ist nicht relevant, ob das Boot bereits angemeldet war. |
#10
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mit Sicherheit. Muss aber erst herausfinden wer das war.
Danke für den Tipp Aber was ist dann eine Entregistrierungsbescheinigung? |
#11
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So nebenbei Bernhard: auf deinen See bist eh nicht lang alleine . Ich hab immer Wikinger gesehen, teils mit uralten Booten.Wennst die Anmeldung hinter dir hast wirst dus sehen zumindest an sehr schönen Tagen
Eine Bitte meinerseits:wenn du das Boot registriert hast, wirst ja eh alles dazu berichten, ja?
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#12
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Hallo,
laut Google braucht man eine Entregistrierungsbescheinigung beim Kauf von gebrauchten Booten inner- und außerhalb Österreichs. Ich weiß ja nicht, ich bin kein Österreicher, aber ist das wirklich so, hier sind doch die Hälfte Österreicher (so ungefähr, egal jetzt), habt ihr alle beim Kauf eines gebrauchten Bootes diese Bescheinigung gebraucht? Habe ich hier im Forum (und auch woanders) noch nie von gelesen. Bei einer Seite aus der Steiermark lese ich das diese Bescheinigung wohl zum ausstellen eines Seebriefes gebraucht wird, das ist doch nicht das was Du willst, oder? Um Links zu sehen, bitte registrieren Würdest Du ja eh nicht bekommen weil ein Seebrief nicht für Schlauchboote erteilt wird (außer für RIB´s) sagt mir die gleiche Seite, aha, wieder was gelernt. Nebenbei, 400 Euro für die Untersuchung durch den Sachverständigen halte ich auch nicht für ein Schnäppchen, da haben wir hier in D ja noch bei aller Bürokratie paradiesische Zustände. Viel Erfolg noch, Gruß Peter
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P.G. |
#13
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Entregistrierungsbescheinigung ist letztlich eine Abmeldebestätigung des vorigen Besitzers.
Gilt aber nur für Yachten, die in einem Schiffsregister eingetragen sind. Betrifft dich also nicht. |
#14
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Zitat:
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#15
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Danke Peter.
Anscheinend sind in der Steiermark auch nur um die 100 Euro zu bezahlen. Ja in Österreich leisten wir uns schon einen gewissen Luxus was Ämter und deren Beamte betrifft |
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