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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Licht am Tag in SLO und HR !??
HI Freunde!
Sowohl in SLO als auch in HR - wie wir wissen - ist Licht am Tag beim Fahren Pflicht. Nun hab ich so ziehmlich alles durchgeackert aber ich weiss immer noch nicht ob nun die komplette Lichtanlage beim Fahrzeug eingeschaltet sein muss oder ob ein Tagfahrlicht (nur Licht vorne ) ausreichend ist ? LG Mathias
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LG Mathias . ... Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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#2
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Hi Mathias,
wie jetzt? Das geht bei Dir? NUR vorne? Wenn ich bei mir Licht anmache - egal ob Abblendlicht oder Standlicht etc. - gehen immer auch die hinteren Leuchten mit an. |
#3
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Hi Oliver!
Es gibt ja Tagfahrlicht - welches nur vorne leuchtet - und normalel Stand - oder Ablendlicht mit dem man am Tag fahren kann. Nur bei Ablend - und Standlicht brennt ja der ganze Luster hinten am Trailer auch. Und ich frag mich ob das bei der Urlaubsfahrt notwendig ist dass der ganze Christbaum leuchtet Falls es in HR u. Slo erlaubt wäre nur mit Tagfahrlicht zu fahren, würde ich mir am Womo einen solchen Nachrüstsatz mit LED´s kaufen. Strom geht ja beim Womo ohnedies genug auf. Schon alleine der Kühlschrank saugt mir beim 12o Watt. Dann noch die Hauptscheinwerfer mit 110 Watt. Standlicht 40W und hinten am Trailer noch mal 4 Stk. 5 W Lampen seitlich und hinten die Standlichbirnen auch noch mal mit 20w - zusammen 390Watt inkl. Kühli. Das hängt sich schon an. Fahre ich nur mit Tagfahlicht dann hab ich lediglich 126Watt mit Kühli hihih. Bitte nicht genau nehmen, alles nur mal kurz über den Daumen gerechnet. LG Mathias
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LG Mathias . ... Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
Geändert von Rotti (01.06.2009 um 11:29 Uhr) |
#4
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Du Rotti, nur so mal als Idee
Zitat:
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon Bier im Glas Gruß Harry Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#5
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Hi habe hierzu was beim ADAC gefunden:
"Die übrigen Länder dulden die Tagfahrleuchten zumeist, ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht. In der Praxis gab es bislang nur in Kroatien, Slowenien und Ungarn Beanstandungen der Polizei bei der Verwendung von Tagfahrleuchten."
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gruß Benny |
#6
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Hier die Vorschriften der einzelnen europäischen Länder nach WIKIPEDIA:
Um Links zu sehen, bitte registrieren Bei Nachrüstung von Tagfahrleuchten unbedingt auf das E-Prüfzeichen achten: Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren Aus eigener Fahrpraxis im Verkehr stelle ich immer wieder fest, das entgegenkommende Fahrzeuge mit diesen neuen Tagfahrlichtern nicht immer einwandfrei funktionierende Leuchtdioden-Streifen haben, ab und zu leuchten diese nur einseitig, was sicher an dem billigen Nachrüstmaterial liegt. Da mein LandRover eine ausreichend starke Lichtmaschine hat, mache ich mir keine Gedanken mit einem Tagfahrlicht, das ich nicht am Fahrzeug habe. Wenn jemand zu wenig Lichtmaschinenleistung im Fahrzeug hat (z.Bsp. alte WOMOs), und insbesondere wenn hinten noch ein beleuchteter Trailer dranhängt und im WOMO starke Verbraucher sind, dem würde ich unbedingt empfehlen eine stärkere Lichtmaschine nachzurüsten. Diese wird aber weitere Leistung am Motor abknabbern... |
#7
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Zitat:
Hallo Mathias! In Kroatien besteht seit ca. 2 Jahren nur mehr in den Wintermonaten (ca ident mit der Winterzeit) die Verpflichtung, Tagfahrlicht zu verwenden. In Slowenien läßt das Gesetz spezielles Tagfahrlicht zu, ist aber bei der Polizei nicht allseits bekannt, wie ich persönlich schon feststellen konnte. Ein mich kontrollierender Polizist hat im Verkehrsministerium angerufen, nachdem ich ihn auf den Gesetzestext aufmerksam machte, und erhielt die zustimmende Auskunft. Wenn man aber auf einen Uneinsichtigen kommt, hat man wahrscheinlich schlechte Karten. Deshalb durch Slowenien Abblendlicht und in Kroatien ohne Licht Gruß werner |
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