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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #106  
Alt 30.07.2006, 14:14
Benutzerbild von geri
geri geri ist offline
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Boot Infos

Reden scheine

hallo michael

wo bist du eigentlich zu hause ?

Zitat:
Zitat von Clubman24
..österreichisches Motorboot mit Binnenzulassung + Binnenführerschein in Ordnung sein. Wenn man dann damit nicht fahren darf kann man es sicher nicht erzwingen.

in einigen ländern wird es aus touristischen gründen toleriert, ist aber nicht korrekt, das für das meer andere bestimmungen gelten die du zur eigenen sicherheit wissen solltest.


Zitat:
Zitat von Clubman24
..ob das in Italien, Frankreich, Spanien etc. auch so leicht geht weiss ich nicht.
ich weiss es auch nicht, aber es gibt sicher user die das wissen.
aber da will ich derzeit nicht hin, es ist mir zu weit weg


Zitat:
Zitat von Clubman24
Fällt mir ein, wie sieht es eigentlich in Deutschland aus für uns ?

Darf man in Deutschland an der Ostssee als Österreicher mit einem Binnenmotorbootführerschein fahren ?
Nein dafür brauchst du den SBF-See der für österreicher nur in BRD gilt.

das ist überhaupt so, das die nationalen scheine für ausländer nur im entsprechenden Land gelten, für deren Staatsbürger jedoch weltweit.

Ein Kroate darf mit dem gleichen patent auf der ostsee fahren, ich nicht.

Zitat:
Zitat von Clubman24
Was meinst du mit "im Zuge des Forums" den A-Schein machen ?
guckst du Um Links zu sehen, bitte registrieren

liebe grüße
geri
__________________
wer nie ein Boot besaß der waas an Schaas

Ausspruch eines leidgeprüften Bootsbesitzer
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  #107  
Alt 30.07.2006, 14:58
rotbart
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Ausrufezeichen

Hi
es mag ja sein, das ich eine Vorschädigung gegen ENTEN-NICKs haben ( vom Boote-Magazin) aber ich habe mit mal erlaubt die Posting eines Posters zusammenzufassen und da kommen mir doch schon etliche Fragen,

Aber vielleicht habe ich Halluzinationen durch die Hitze
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  #108  
Alt 30.07.2006, 22:10
Clubman24 Clubman24 ist offline
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Hi Rotbart !

kann man das verstehen was du da schreibst ?

ich verstehe nur Bahnhof.
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  #109  
Alt 21.09.2023, 10:23
Enna912
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Also gilt seit April 23 wohl auch 15 PS ohne "Lappen" auf dem Rhein. Ob's Sinn macht?
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  #110  
Alt 21.09.2023, 10:29
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rg3226 rg3226 ist offline
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Zitat:
Zitat von Enna912 Beitrag anzeigen
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Also gilt seit April 23 wohl auch 15 PS ohne "Lappen" auf dem Rhein. Ob's Sinn macht?
Moin Anne

So ist es.

Zitat:
Ab dem 1. April 2023 gilt die Sportbootführerschein-Pflicht auf dem Rhein erst ab 11,03 kW/15 PS (Verbrennungsmotor) bzw. 7,5 kW/10,2 PS (Elektromotor) – das entspricht den Vorschriften auf den meisten anderen Binnengewässern Deutschlands.
__________________
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