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2-Takt Alles zum Thema 2 Takt Aussenbordmotoren. |
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Neuen Selva 15 PS kaufen
Hallo zusammen,
ich hätte einmal eine Frage bzgl. der 2-Takt-Neuzulassungsproblematik: Da ich mit dem Wohnmobil in den Urlaub fahre, müssen sowohl mein Quicksilver 340 EAD, wie auch mein Aussenborder (5 PS Parsun 4-Takt) im Laderaum des Womohecks unterkommen. Da dies direkt unter unserem Bett ist, muss der AB luftdicht in einer Kiste verpackt werden, damit ja nichts nach Sprit muffelt. Da ich nun jedoch für Kroatien doch mit einem 15 PS- AB liebäugele, käme aus Gewichts-und Platzgründen nur ein Zweitakter in Frage. Jetzt habe ich auf Ebay einen Anbieter gesehen, der den Selva Naxos "nur an Gewerbetreibende" verkauft. Wäre es nun formell ein Problem wenn mein Kumpel (gewerbetreibend) diesen Motor kauft und mir anschließend als Privatmann als Gebrauchtware weiterverkauft ? Wäre insofern super als dass ich dann eben einen fabrikneuen AB hätte, welcher dennoch mit in den Urlaub fahren könnte. Vielen Dank für Eure Tipps ! Grüße, Dominik |
#2
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Hallo Dominik,
keine gute Idee einen 2-Takter alte Bauweise neu zu kaufen, weil Du für die Zulassung eine CE-Bescheinigung benötigst, die Du für diesen Motor nicht mehr bekommen kannst! Außerdem mußt Du für Kroatien Bootsführerschein und Bootszulassung mit Haftversicherung nachweisen um die Küstenfahrerlaubnis zu bekommen. In der dritten Welt sollte das kein Problem sein, aber hier in Europa geht das nicht mehr wegen der Umweltbelastungen. |
#3
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Zitat:
Wie macht das dann z.B. ein Berufsfischer, der ja ganz legal noch so was kaufen und betreiben darf. Der muß doch sein Boot auch zulassen und wird (vermute ich stark) auch eine CE-Zulassung vorweisen müssen. Von mir wollten die aber auch nur die Konf. Erklärung für's Boot sehen, und nicht für den Motor. Gruß Ulf |
#4
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Zitat:
gruss stefan |
#5
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Zitat:
Zweitakter werden auch jetzt noch angemeldet. |
#6
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Zitat:
Aber hier ging es um die Neuzulassung eines 2-Takter Outboarders, der in der 3. Welt immer noch gefertigt wird. Solche Motoren sind inzw. nicht mehr zulassungsfähig innerhalb der EU, nur darum geht es hier. |
#7
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Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Was mich jetzt aber doch wundert ist dass ich bislang im Zusammenhang mit Motoren (egal ob alt oder neu, 2- oder 4-Takt )noch gar nichts von einer CE- Bescheinigung bei der Eintragung (in meinem Fall in den IBS) gehört habe. Kaufvertrag reichte bisher bei einem 6PS Zweitakt aus den 80ern sowie beim aktuellen Parsun aus. Gibts eine Quelle wo man die CE-Pflicht für Motoren ersehen kann ? |
#8
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Ist doch ganz einfach, frage dochmal beim ADAC nach wenn Du einen IBS Zulassung beantragen möchtest.
Die 1980 er 2-Takter konnten seinerzeit noch zugelassen werden. |
#9
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Hallo,
siehe bei Googe; wsa-koblenz; Bootsanmeldung
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Gruß aus der Pfalz Frank |
#10
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@rheinskipper: Da steht CE für das Boot und Kaufvertrag für den Motor, nichts jedoch von CE für den Motor.......
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#11
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@Nickl81:Stimmt. Ruf doch einfach unverbindlich beim wsa an.
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Gruß aus der Pfalz Frank |
#12
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Da bin ich mal gespannt was die da sagen beim WSA. Als ich meinen Parsun damals zusammen mit meinem Boot zugelassen habe, wollten die auch nur das CE vom Boot sehen und nicht vom Motor ( obwohl vorhanden) . Kaufvertrag vom Motor hat gelangt. Bei der Zulassung Jahresvignette am Bleilochstausee (Landesgewässer) war das dann schon anders, die wollten CE auch vom Motor und ja keine 2 Takter.
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Gruß Peter |
#13
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Zitat:
Wenn der Motor das erfüllt: "Verbrennungsmotoren müssen entweder die Grenzwerte gemäß BSO (Boden-see-Schifffahrts-Ordnung) Stufe 1, BSO Stufe 2 (nach Anlage C der BSO) oder die Grenzwerte der Richtlinie 94/25/ EG erfüllen. Der Nachweis erfolgt durch ein Abgastypenprüfzertifikat, durch eine Konformitätserklärung oder durch eine Bescheinigung einer anerkannten Prüfstelle." dann darf das auch ein Zweitakter sein ;-). @TO: Hast Du bei dem ebay-Anbieter eigentlich mal gefragt, was an Unterlagen dabei ist ? Gruß Ulf |
#14
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Für Aussenborder brauchst du eine ce.
Bei Innenbordern ist die Ce meistens im kompletten Boot integriert, weshalb diese so auch nicht extra verlangt bzw ausgewiesen wird. Ich vermute, dass deshalb das in DE so beschrieben wird. Der Schlauchboothersteller gibt dir aber keine Ce fur einen Aussenborder...... Du brauchst aber eine, sonst kann das Boot bei einer Kontrolle stillgelegt werden, egal was dein WSA sagt..... |
#15
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Berny, mein Bootsschein vom WSA ist ein Amtliches Dokument ( kein Amtlich anrekanntes Dokument wie das IBS) und da ist der Motor Amtlich eingetragen und das muß langen. Ich schleppe bestimmt nicht das CE vom Motor mit. Für mich ist fakt was das Amt da eingetragen hat, falls es der Polizei bei einer Kontrolle nicht langt, sollen sie sich doch bitte mit dem zuständigen Amt in Verbindung setzen. Klingt jetzt vielleicht etwas überheblich, soll es aber gar nicht sein! Sollen sich das Amt und die Polizei auf eine einheitliche "Richtlinie" festlegen und gut ist. Ich bin der Meinung es sollte nicht zum Nachteil des Bürgers gehen nur weil die sich nicht einig werden. Ausserdem, egal wann ich kontrolliert worden bin, kein Polizist wollte bisher eine CE Bescheinigung vom Motor oder Boot sehen, alles was im CE steht, steht auch im Amtlichen Bootsschein.
Ulf, nein ich habe den Ebay Anbieter nicht gefragt, ich habe meinen Motor damals bei einem Händler gekauft und nicht online über Ebay.
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Gruß Peter |
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