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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist.

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  #1  
Alt 04.02.2007, 18:59
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Spliff Spliff ist offline
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Frage Welche Beleuchtung ist Pflicht

Woltte mal wissen welche Beleuchtungseinrichtungen bei unserem BWA Six One Pflicht sind
Reicht ein weißes Rundumlicht ?
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  #2  
Alt 04.02.2007, 19:04
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Hmmm...

Ich könnte jetzt Schreiben das man sowas beim SBF lernt

Aber ich schreib einfach mal das du eigentlich gar kein Licht haben MUSST...

Aber da war mal was von wegen Unsichtiges Wetter, Nacht, etc...
Und da fällt mir zum weißen Rundumlicht auch noch was von 7 km/h ein...


Gruß Carsten
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  #3  
Alt 04.02.2007, 19:05
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thball thball ist offline
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Zitat:
Zitat von Aladin
Und da fällt mir zum weißen Rundumlicht auch noch was von 7 km/h ein...
7 Knoten...
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


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  #4  
Alt 04.02.2007, 19:14
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Hast Recht... Habs grad nochmal bei deinem Link nachgelesen...

Im Moment mach ich mir bei mir noch keine Gedanken über Lichterführung, erstmal kommt der Steuerstand

Gruß Carsten
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  #5  
Alt 04.02.2007, 19:15
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Berny Berny ist offline
Berny
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Hab da noch etwas interessantes gelesen:
Zitat:
Zitat von bsh
Maschinenfahrzeuge unter 7 Meter Länge, die
aufgrund der Bauart keine Lichter wie o. g. führen
können, z. B. ungedeckte Maschinenfahrzeuge
oder kleine Boote mit Motoren ohne Lichtmaschine,
dürfen in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschrieben
ist, nicht fahren
– es sei denn, es liegt
ein Notstand vor.
Oha, sowas könnte sich also zum Eigentor entwickeln !!!
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  #6  
Alt 05.02.2007, 12:28
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HaraldGesser HaraldGesser ist offline
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Zitat:
Zitat von Aladin
Aber ich schreib einfach mal das du eigentlich gar kein Licht haben MUSST...
Zitat:
Zitat von thball
i.d.R. nein! Siehe auch hier: Um Links zu sehen, bitte registrieren
Hallo,

diese Aussagen wundern mich. Zumal wenn Tom den Link zur BSH anfügt, in der explizit das Gegenteil beschrieben und noch dazu ein Schaubild für die vorgeschriebene Beleuchtung eines Schlauchbootes gezeigt wird.

Grundsätzlich gilt: Wer im dunkeln oder bei unsichtigem Wetter auf See- oder Binnenschiffahrtsstraßen unterwegs ist muss die vorgeschriebene Beleuchtung führen.
Bei dem Link ist noch hinzuzufügen daß sich der Text auf Seeschiffahrtsstraßen bezieht, im Bereich der Binnenschiffahrt kommen, auch wenn das hirnrissig ist, andere Vorschriften zum tragen.

Wer diese Beleuchtung nicht führt kann natürlich problemlos am Tag und bei sichtigem Wetter fahren, nachts und bei unsichtigem Wetter aber eben nicht bzw. nur bei einem Notfall.

Interessant ist auch noch ein weiterer Hinweis: Fahrzeuge unter deutscher Flagge dürfen auschliesslich BSH-zugelassene Lampen führen


Grüße

Harald
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  #7  
Alt 05.02.2007, 12:53
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Hallo Harald,

meine Antwort bezog sich auf die Aussage: "Reicht ein weißes Rundumlicht?" Das wie gesagt i.d.R. NEIN!!! (siehe BSH bis 7 Knoten und Länge etc.)

Ansonsten sind die wesentlichen Punkte ja schon genannt worden...
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


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  #8  
Alt 05.02.2007, 13:23
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HaraldGesser HaraldGesser ist offline
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Zitat:
Zitat von thball
meine Antwort bezog sich auf die Aussage: "Reicht ein weißes Rundumlicht?" Das wie gesagt i.d.R. NEIN!!! .
Hallo Tom,

klar, das war dann ein Missverständnis, alles Andere hätte mich bei Dir in dem Zusammenhang auch schon sehr gewundert

Grüße

Harald
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  #9  
Alt 02.03.2007, 09:11
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Was ist mit der batteriebetrieben Lichterführung und z.B. in Kroatien

Hallo! Aus meiner Sicht ist das Thema damit keinesfalls erschöpft.
Gibt es überhaupt vom BSH zugelassene batteriebetriebene Seitenlichter (zweifarben) und Rundumlicht? Aber was mich besonders interessieren würde, weil ich im Juni nach Cres fahre ist: Welche Lichter muss ich dort führen. Es gibt ja schon Batterielichter für 10.-€ - reicht das für Kroatien und vielleicht auch Sardinien?
Grüße Micha
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  #10  
Alt 05.02.2007, 13:08
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DieterM DieterM ist offline
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Zitat:
Zitat von HaraldGesser
Hallo,


...

Interessant ist auch noch ein weiterer Hinweis: Fahrzeuge unter deutscher Flagge dürfen auschliesslich BSH-zugelassene Lampen führen


Grüße

Harald
Diese Bundesbehörde = Bundesamt für Schiffahrt und Hydrografie (BSH) ist seit 1997/1998 aufgefordert von der EU innerhalb der EU gefertigte Qualitätslampen mit einheimischer EU-Zertifizierung gegenseitig anzuerkennen. Dagegen setzt das BSH lapidarisch Neuanträge um nationales Recht weiter vorhalten zu können und den wertvollen Obulus für den Ministempel an deutschen Lampen nicht zu verlieren. Für uns Deutsche Bootsfahrer ist das leider ein sehr teurer Spaß!

Dabei staune ich derzeit auch noch über die schleppenden Behandlung von Anträgen zum Flaggenzertifikat wegen meinem neuen Outboarder, denn auf meine Schreiben vom 13.1., 16.1., und 22.1.2007 (Einschreiben!) habe ich bis heute keine Antwort.

Dagegen muß ich das WSA Regensburg loben, knapp 10 Minuten Verwaltungsarbeit, und meine neue geänderte Bootszulassung war fertig.
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  #11  
Alt 04.02.2007, 19:04
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Hi,

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