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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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Wie das Nummernschild befestigen?
Hallo,
wie manche aus der Diskussion um Luftböden wissen, soll ich mitte April mein nigelnagelneues Honda Marine Boot bekommen:banana: Dann muß ich wieder diese sch.... Bootsnummer aufkleben und das ganze Boot versauen! Bei Eueren Bildern habe ich gesehen, daß nicht jeder sein Boot verschandelt. Kann man die Lackier- oder Klebeaktion umgehen? Reicht es, wenn ich die Nummer auf ein Schild pappe und es über die Schläuche hänge? Was kostet es, wenn ich es einfach lasse und bei einer Kontrolle mit dem IBS winke? Oder gibt es die ultimative Beschriftungstechnik, die problemlos wieder ab geht? Fragen über Fragen... ich zähle schon die Tage bis zum Stapellauf... :sonne: Viele Grüße aus München gerhard |
#2
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Ich bin mir zwar nicht 100%ig sicher und habe diese Variante auch schon oft gesehen, glaube aber mal gelesen bzw. gehört zu haben dass diese Art vom Anbringen des Kennzeichens nicht zulässig bzw. nicht immer akzeptiert wird.
Stimmt das?:weissichn (Irgendwie wäre das doch eine Marktlücke, da mal was anderes zu erfinden) |
#3
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Hallo,
also ich habe mir beim Straßenverkehrsamt meine Registrierungsnummer auf ein Nummernschild drucken lassen. Dort kann man dann einfach 2 Löcher hinenbohren und es an den Seiten aufhängen. MFG Nobby |
#4
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oder anschrauben
lg Ferdi PS: ich glaub, da gibts schon etliche Threads in diesem und/oder im alten Forum, wo es um die Anbringung von Nummernschildern geht. Resume aller Postings: es ist nicht erlaubt, weder in Deutschland, noch in Österreich. Die Nummer muss mit dem Boot fest verbunden sein - also doch anschrauben :zunge: . Ausser bei Udo - bei dem toleriert es die holländische Polizei :zunge: |
#5
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Hallo Horschtl,
also es ist wirklich so, dass die Registriernummer, FEST mit dem Bootskörper verbunden werden muss. Und die im Zubehörhandel erhältlichen Klebebuchstaben lassen sich problemlos wieder entfernen. |
#6
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Hallo
Also ich würde es beim neuen Boot drauf ankommen lassen und Schilder drüberhängen. Wenn du das Boot fährst, sind die Schilder gut zu lesen und vorallem für jeden sichtbar. Abmachen kann ich alles, beim Auto die Kennzeichen.... Das ist doch alles im Grunde völlig egal Gruß Harald |
#7
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Kennzeichen
Hallo Gerhard,
sieh dir mal diese Seite an. Um Links zu sehen, bitte registrieren Wenn du dir ärger ersparen willst, dann kauf dir Klebebuchstaben und klebe sie dort auf wo es vorschrift ist. Diese lassen sich mit etwas wärme wieder ablösen.
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#8
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Danke Reini,
mir ist die Betonung "DAUERHAFT" vorhin nicht eingefallen. Aber fakt ist, dass die WaPo bei uns auf dem Main und Rhein zur kasse bittet wenn die Bootsbeschriftung nicht dauerhaft ausgeführt ist. |
#9
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Hallo Ferdi,
bei mir wird das Anbringen der Schilder von der holländischen Entenpolizei aber nur toleriert weil ich ein Zodiac fahre. :zunge: Gruß Udo :zunge:
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Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr |
#10
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... ach ja
aber da steht ja beim Elwis, daß es möglich ist, das Kennzeichen am Heckspiegel anzubringen Da würde es mich nicht stören na gut: Der Motor:moon: ... da steht dauerhaft aber nicht (leicht) lesbar, oder habe ich was übersehen? Viele Grüße aus dem Münchener Winterwunderland gerhard |
#11
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Nummernschild
Hallo Gerhard,
sieh mal was bei uns in Oberösterreich vorschrift ist: Um Links zu sehen, bitte registrieren Ich glaube aber das aus dem Material das ich vorhin schon ins Forum gestellt habe ersichtlich ist was bei euch in Deutschland Vorschrift ist, alles ander ist eigentlich Unsinn und schadet nur dem Image der Schlauchbootfahrer. Alle anderen Fahrzeuge auf dem Wasser sind auch richtig Gekennzeichnet. Ich halte alle anderen Disskusionen für Unsinn. (Heckspiegel, sonst welcher Blödsinn,.........) Ich habe auch noch keinen GFK-Bootfahrer kennengelernt der sich Tafeln mit dem Kennzeichen drauf ans Boot gehängt hat. Vorschrift ist Vorschrift.
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#12
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Also ich habe auch Klebenummern auf meinem Boot aufgeklebt.
Die gehen jederzeit , wenn ich will wieder runter, aber das habe ich nicht vor, weil ich ja bald wieder auf dem Wasser düsen will
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lg Roman *the Boater formerly known as DB600 |
#13
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Lesbarkeit
Hi,
ich meine, wo gelesen zu haben, dass die Kennzeichnung gut lesbar sein muss. Daraus lässt sich auch ableiten, dass man eine einfache, gut lesbare Schriftart wählen muss, wenn man sich die Beschriftung selber bastelt. Außerdem habe ich noch was im Hinterkopf, von wegen 10 cm hoch. Wo ich mir aber sicher bin, ist die Vorgabe, weiße (oder zumindest helle) Schrift zu verwenden, wenn die Bootsfarbe bzw. der Hintergrund dunkel ist und schwarze Schrift, wenn der Hintergrund weiß (hell) ist. Irgendwo in den Richtlinien der WSA's oder bei ELWIS ist das zu finden. Da steht auch noch was drin, dass man das sseitlich am Bug oder am Heck zu befestigen hat, ..... Geh mal auf die entsprechenden Seiten und wühl dich da durch manchmal ist das ganz lustig, ich hab mir neulich dir Rheinschifffahrtsverordnung angetan und die mal durchgeblättert, ... im Ernst, war trotzdem ganz interessant Grüße "Neptun" ... will in 19 Tagen und dem Rest von heute Jungfernfahrt machen |
#14
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Also ich weiß nicht, was es da lange zu deppatieren gibt, steht ja eh alles drinnen
Deutschland: Wie ist das Kennzeichen anzubringen? Das Kennzeichen muss ? in mindestens 10 cm hohen lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern ? dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund ? außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs angebracht sein. Zusätzlich darf „D“ als Nationalitätenkennzeichen verwendet werden. Österreich: Kennzeichen Mit der Zulassung wurde dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen zugewiesen und in der Zulassungsurkunde eingetragen. Das amtliche Kennzeichen ist dauerhaft und ohne Verzierungen in weißer Schrift auf dunklem Grund oder schwarzer Schrift auf hellem Grund mit einer Schrifthöhe von 150 mm und einer Schriftstärke von 20 mm auszuführen. Das Kennzeichen ist an beiden Seiten des Fahrzeuges an der Bordwand oder an den Aufbauten, auf Wasserstraßen darüber hinaus auf dem Deck oder auf einem festen Dach der Aufbauten zu führen. Entfernung des Kennzeichens bei Erlöschen der Zulassung lt. § 9 (9) Schiffszulassungsverordnung. @Harald: mir mißfällt es immer wieder, wenn Leute über das Forum andere zu illegalen Tätigkeiten auffordern, deshalb :rotekarte |
#15
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@berny
gebe dir vollkommen recht.
Jeder soll es machen wie will, aber er soll dann auch so fair sein und nicht andere die sich ja erkundigen wie das Kennzeichen anzubringen sei falsch zu informieren oder gar zu animieren das Kennzeiche falsch anzubringen und dann auch noch im Forum zu veröffentlichen. Ich verstehe schon spaß aber bei falschinformationen hört sich der Spaß auf. Meiner Meinung nach gehört JEDEM der hier im Forum wissentlich falsche Informationen verbreitet die :rotekarte :rotekarte :rotekarte
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