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  #1  
Alt 29.02.2008, 00:33
Smalte 1 Smalte 1 ist offline
In Memoriam
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Überführungskennzeichen /Trailer

Hallo
Vielleicht weiß jemand darüber Bescheid.
Ich hab einen kleinen Techau Trailer auf dem CP mit ner ,,Hunderter,, Zulassung.
Neu gekauft vor 5 Jahren .Aber seit ca.3 Jahren ohne Tüv weil ich ihn nur zum trailern auf dem CP benutzt habe und nutze. Er müsste warscheinlich neu abgenommen werden.

Nun wollte ich denmächst mein neugebrauchtes Caribe C10 vom Verkäufer abholen.

Frage? Wenn ich mir ein Überführungskennzeichen/Rote Nummer hole...gilt das auch für einen Trailer ?
Er ist ansich mit dem Zugfahrzeug versichert und hat z.Zt.noch eine grüne Nummer.
Danke für Tips
Gruß Werner
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  #2  
Alt 29.02.2008, 06:41
Benutzerbild von Aladin
Aladin Aladin ist offline
Männerboot tut Not :-)
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Moin,

du musst nur ganz normal TÜV drauf machen
Rote Nummern kannst Grundsätzlich auch für Anhänger nehmen...

Gruß Carsten
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  #3  
Alt 29.02.2008, 19:38
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Mutti Mutti ist offline
Mutti
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Hallo,
mit den Roten Nummern habe ich dass auch schon gemacht
(mein Anhänger war 3 Jahre übern TüV ).
ist aber laut § Kennzeichenmissbrauch .
(da der Anhänger noch zugelassen war)
__________________
Gruß Harry


Mutti ist immer
und überall
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  #4  
Alt 29.02.2008, 20:00
stebn stebn ist offline
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Lass eine HU machen.. kosten für einen ungebremsten Trailer 28€!

Ich weiss nicht wie das beim Trailer ist... beim Auto wird dann eine Vollabnahme gemacht und du bekommst ( glaube ich ) einen neuen Kfz-Brief. ( Da gibt es Zahlen von 18 bzw. 84 Monate)

Sowas gibt es ja beim Trailer nicht.... also erstmal nachfragen und nach den Kosten erkundigen.
Dafür hast du ja einmal TÜV gespart.. gleicht sich also wieder aus

Zur HU darfst du auch fahren wenn deine HU schon abgelaufen ist! Musst nur halt eine Termin haben und das Fahrzeug muss Verkehrssicher sein!!
__________________
Gruß Stefan

Geändert von stebn (29.02.2008 um 20:08 Uhr)
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  #5  
Alt 29.02.2008, 20:29
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Aladin Aladin ist offline
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Halt...
Es ist (seit, ich glaub, 1.1.2007) fast nicht mehr nötig eine Vollabnahme machen zu lassen...
Solange man einen Fahrzeugbrief hat braucht man keinen §21 (Vollabnahme) mehr machen lassen!!! Vorher musste man wenn das Fahrzeug länger als 18 Monate Stillgelegt war eine Vollabnahme machen, das ist hinfällig geworden
Mein Audi war gute 4 Jahre abgemeldet und ich hab ihn letztes Jahr ganz normal bei der Dekra vorgefahren und danach angemeldet...

Gruß Carsten
__________________
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  #6  
Alt 29.02.2008, 20:29
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Dieter A. Dieter A. ist offline
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Hallo Werner,
Wie Stefan schon schrieb Du kannst eine neue HU machen lassen.
Der Tüv rechnet die Zeit vom ablauf der letzen Abnahme. Bei gutem willen zahlst Du die Gebühr nur 2 x. Wenn Du Pech hast ( 3 Jahre abgelaufen) zahlst Du 3x.
mfg Dieter
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  #7  
Alt 29.02.2008, 20:33
Benutzerbild von Aladin
Aladin Aladin ist offline
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Zitat:
Zitat von Dieter A.
Hallo Werner,
Wie Stefan schon schrieb Du kannst eine neue HU machen lassen.
Der Tüv rechnet die Zeit vom ablauf der letzen Abnahme. Bei gutem willen zahlst Du die Gebühr nur 2 x. Wenn Du Pech hast ( 3 Jahre abgelaufen) zahlst Du 3x.
mfg Dieter
Falsch...

Wenn der TÜV bis zu 23 Monate überzogen wird, dann wird zurückdatiert, also bekommt man 1 Monat TÜV .
Wenn der TÜV 24 Monate oder mehr überzogen wird, dann gibts wieder 2 Jahre frischen TÜV

Gruß Carsten
__________________
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