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#1
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Darf der Motor über die Lichtleiste ragen?
Hallöchen zusammen,
beim Lesen der "Propeller-Sack Thread" habe ich teilweise gehört, dass Eure Motoren über die Lichleiste hinausragen. Ist das erlaubt? Ich frage dehalb, weil ich ja immer noch auf Trailersuche bin und diese "zu kurzen" Trailer bisher für mich nicht in Frage kamen. Danke schon mal vorab für Eure Infos. Ach ja, und wenn jemand da draussen ist, der eventuell einen passenden Trailer hat, der möge sich doch bei mir melden
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viele Grüße, Henning Bernhardiner ist das letzte, was ich sein möchte. Dauernd die Flasche am Hals, und niemals trinken dürfen! Joachim Ringelnatz (1883-1934) |
#2
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...servus...
# jedes überstehendes Objekt muss mit nen' roten Schild- oder in der Praxis mit nen' roten Tuch gekennzeichnet werden- soweit ich weiß - aber da weiß sicher der BERNIE mehr darüber...
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...wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht... Man erreicht mehr mit einem freundlichen Wort und einer Pistole, als mit einem freundlichen Wort alleine. -Al Capone "There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?" |
#3
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§ 22 Absatz 4 STVO:
Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne, ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm. Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm. Die Vorschrift gilt nur in Deutschland. Andere Länder -Andere Sitten und in dem Fall andere Gesetze mfg Marcus |
#4
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Beachte auf jedenfall die Vorschriften in Italien, da müssen alle Fahrzeuge, wo hinten was raussteht, eine quadtratische Tafel mit rot/weiß schräg angeordneten Streifen angebracht sein, diese Tafeln bekommt man in jedem Campinggeschäft.
Wie weit das bei den Booten gilt, bin ich auch überfragt, aber bei Wohnwagen oder Womos mit Fahrradträgern ist das auf jedenfall Vorschrift! (deshalb nehme ich auch an, dass es bei einem überstehenden Motor auch so ist!) Eines weiß ich aber, dass ein Trailer, wo der Motor über die Lichtleiste hinaus ragt, vermutlich sowieso zu kurz ist, die Gewichtsverteilung vermutlich auch nicht passt, insbesondere, weil die meisten Lichtleisten ausziehbar sind, also soviele wirds da nicht geben! |
#5
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Zitat:
Habe meinen HONDA früher in der serienmäßigen Hocharretierung so transportiert bei etwa 15 cm überstehen. Inzw. wird der neu aufmontierte YAM in halber Arretierung gesichert und einschl. dem roten Propsack hinter der etwas weiter rausgezogenen Lichtleiste auf der Straße gefahren. Anbei ein Bild, jd. fehlt hier der zusätzliche Sicherungsgurt außenherum um den Motor (gegen Wippen!) und die Geradestellung. Wichtig ist für den Transport auf dem Trailer, das das Kielende (Spiegel) auf der letzten Kielrolle und den seitlichen Abstütungen sauber aufliegt und somit sicher transportier werden kann, natürlich auch richtig vergurtet. |
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