Hallo,
ja einen Kaufvertrag habe ich gemacht, Bootsnummer steht drin, hatte gehofft, daß es ausreichen würde. Mein Vorbesitzer hatte das Boot nicht angemeldet, weil er damit in der Kieler Vörde usw. gefahren ist.
Ich habe Kontakt mit dem Importeur und der versucht beim Hersteller eine "Konfi" zu bekommen.
Dann hoffe ich mal,..
Gruß Jens
Zitat:
Zitat von daniels
Hallo,
vielen Hersteller haben eine "Konfi" zu jedem Boot. Diese Konfi ist dann auch Bestandteil des Eignerhandbuches oder Eignerbuches. Dann steht auf Deiner Konfi die Boots.- bzw. Rumpfnummer. So wäre es auch sinnvoll für den Bootshersteller, denn er klärt ja schließlich damit die Übereinstimmung mit diversen Vorschriften und wie er zu dem Prüfergebnis sprich Kategorie gekommen ist.
Wenns bei Booten diversen Hersteller anders ist, dann mag es sein, aber wäre nicht im Sinne von EU und Konfirmitätserklärungen.
Wie schon geschrieben. Von der letzten Bootsherstellung muß der Hersteller nach meinem Wissenstand 10 Jahre eine Kopie bereithalten und vielleicht lässt er dir ja eine Kopie zukommen.
Bei meinem Boot steht sogar ausdrücklich auf der Konformitätserklärung, dass pro Bootsleben nur eine einzige Ausgabe für das Boot erstellt wird. Ist sie weg, beginnt das Problem. Wäre auch sinnig. Denn der Hersteller oder Inverkehrbringer bestätigt mit dieser, die Bauart, den Zustand, das Prüfverfahren und die Regelwerke zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens.
Ist Dein Boot jedoch nachweisbar vor Juni 1998 in Verkehr gebracht worden, dann berufe dich auf den entsprechenden Abschnitt in der Sportbootrichtlinie.
Beim Kauf oder Überlassung von Gebrauchtbooten sollte man dringends auf ein Eignerhandbuch, die Konformitätserklärung, sowie auf einen Kaufbeleg mit Auflistung der Boots- oder Rumpfnummer achten.
Dies wird sicherlich in den nächsten Jahren noch schwieriger bei der Anmeldung innerhalb der EU.
Hans
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