Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5  
Alt 14.06.2004, 22:03
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.09.2003
Beiträge: 10.300
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

Zitat:
(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

Komentar:
4. Ausnahme: Gem. II. bleiben dem Unternehmer zumindest die gesetzlichen Ansprüche erhalten, wenn der Verbraucher erkennen konnte, dass
- entweder die Leistzung nicht für den Emfänger war (Sendung wird bei Müller statt Schulze eingeworfen) und es sich um ein Versehen handelte,
- sowie alternativ, dass der Unternehmer in dem Glauben handelte, es läge eine Bestellung vor.
Genau da wirds eventuell problematisch.
Der Unternehmer kann somit Ansprüche stellen, weil er ev deine E-Mail als Bestellung auffasst. Aber: Wenn du sagst, du hättest nichts bestellt und sendest ihm alles ungeöffnet auf seine Kosten zurück, kann er auch nichts machen.

Was du auf jedenfall hast ist ein Verkaufs-Rücktrittsrecht (in A = 14 Tage). Ob sich das zeitlich auf die Zustellung der Ware oder auf die Rechnungszustellung bezieht, kann ich jetzt leider auch nicht sagen.
Mit Zitat antworten