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  #1  
Alt 14.06.2004, 22:03
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Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

Komentar:
4. Ausnahme: Gem. II. bleiben dem Unternehmer zumindest die gesetzlichen Ansprüche erhalten, wenn der Verbraucher erkennen konnte, dass
- entweder die Leistzung nicht für den Emfänger war (Sendung wird bei Müller statt Schulze eingeworfen) und es sich um ein Versehen handelte,
- sowie alternativ, dass der Unternehmer in dem Glauben handelte, es läge eine Bestellung vor.
Genau da wirds eventuell problematisch.
Der Unternehmer kann somit Ansprüche stellen, weil er ev deine E-Mail als Bestellung auffasst. Aber: Wenn du sagst, du hättest nichts bestellt und sendest ihm alles ungeöffnet auf seine Kosten zurück, kann er auch nichts machen.

Was du auf jedenfall hast ist ein Verkaufs-Rücktrittsrecht (in A = 14 Tage). Ob sich das zeitlich auf die Zustellung der Ware oder auf die Rechnungszustellung bezieht, kann ich jetzt leider auch nicht sagen.
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  #2  
Alt 14.06.2004, 22:35
nordy nordy ist offline
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Berny,

so ungefähr wie du sehe ich das auch.

Es wird nur 2 Möglichkeiten geben:

Entweder die Ware behalten und die Rechnung voll bezahlen oder
innerhalb von 14 Tagen zurückschicken.

Gruss Nordy
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  #3  
Alt 14.06.2004, 22:57
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mojo99 mojo99 ist offline
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Hallo nordy,

Du hast auf jeden Fall bei Neuware ein 14tägiges Rückgaberecht in D.

Das Rückgaberecht gilt ab Zustellung der Ware bei Dir. Bei der Rückgabe genügt das Datum des Poststempels am letzten Tag der Rückgabefrist. Es muß nicht innerhalb der Frist beim Händler angekommen sein!

Daher auf jeden Fall aufmachen, Rechnung checken und bei Nichtgefallen oder überhöhter Rechnung zurücksenden. Ab 49€ Warenwert trägt alle Rücksendekosten der Verkäufer.

Viele Grüße

Meik
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