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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Zitat:
Der Unternehmer kann somit Ansprüche stellen, weil er ev deine E-Mail als Bestellung auffasst. Aber: Wenn du sagst, du hättest nichts bestellt und sendest ihm alles ungeöffnet auf seine Kosten zurück, kann er auch nichts machen. Was du auf jedenfall hast ist ein Verkaufs-Rücktrittsrecht (in A = 14 Tage). Ob sich das zeitlich auf die Zustellung der Ware oder auf die Rechnungszustellung bezieht, kann ich jetzt leider auch nicht sagen. |
#2
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Berny,
so ungefähr wie du sehe ich das auch. Es wird nur 2 Möglichkeiten geben: Entweder die Ware behalten und die Rechnung voll bezahlen oder innerhalb von 14 Tagen zurückschicken. Gruss Nordy |
#3
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Hallo nordy,
Du hast auf jeden Fall bei Neuware ein 14tägiges Rückgaberecht in D. Das Rückgaberecht gilt ab Zustellung der Ware bei Dir. Bei der Rückgabe genügt das Datum des Poststempels am letzten Tag der Rückgabefrist. Es muß nicht innerhalb der Frist beim Händler angekommen sein! Daher auf jeden Fall aufmachen, Rechnung checken und bei Nichtgefallen oder überhöhter Rechnung zurücksenden. Ab 49€ Warenwert trägt alle Rücksendekosten der Verkäufer. Viele Grüße Meik |
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