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Alt 23.02.2009, 19:34
goeberl
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berny, kroatien verlangt entweder das patent, das in österreich zum führen von booten am meer vorgesehen ist, oder das hr-patent. da es in österreich, wie du gesagt hast, keine pflicht für ein patent fürs meer gibt, kannst du die vorgaben nur mit dem hr-patent, oder mit einem freiwillig zu machenden fb erfüllen. nur weil du nach österreichischen regeln garkeinen schein brauchst, heisst das noch nicht, dass du einfach irgendeinen bootsschein nehmen kannst. sonst kommt demnächst einer mit dem E zu B und meint, er darf damit bootfahren, weil er damit das boot am trailer ja auch herumführen darf.

bezüglich kratischem schein und donau: stimmt, da steht nix über gültigkeitsbereiche drauf. das heisst, dass er für überall gilt, weil eben nicht draufsteht, dass er nur für eins von beiden gilt. am österreichischen binnen steht das aber oben. damit gilt er nur für binnen, ist ansich ja ganz easy.

lg martin
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