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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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berny, kroatien verlangt entweder das patent, das in österreich zum führen von booten am meer vorgesehen ist, oder das hr-patent. da es in österreich, wie du gesagt hast, keine pflicht für ein patent fürs meer gibt, kannst du die vorgaben nur mit dem hr-patent, oder mit einem freiwillig zu machenden fb erfüllen. nur weil du nach österreichischen regeln garkeinen schein brauchst, heisst das noch nicht, dass du einfach irgendeinen bootsschein nehmen kannst. sonst kommt demnächst einer mit dem E zu B und meint, er darf damit bootfahren, weil er damit das boot am trailer ja auch herumführen darf.
bezüglich kratischem schein und donau: stimmt, da steht nix über gültigkeitsbereiche drauf. das heisst, dass er für überall gilt, weil eben nicht draufsteht, dass er nur für eins von beiden gilt. am österreichischen binnen steht das aber oben. damit gilt er nur für binnen, ist ansich ja ganz easy. lg martin |
#2
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Mann Mann Mann
Wo steht das ??? Zitat:
Wie man jetzt gesehen hat, hat sich ja auch der MSVÖ mit seiner Ansicht bezüglich der Gültigkeit berichtigen müssen. Man sollte auch bedenken, selbst wenn wir hier Unterschiede zwischen Meer und Binnen machen, heißt das noch lange nicht, dass es alle Staaten machen. (wie du selber bezüglich Kroatien erkannt hast). Ergo wenn Kroatien keinen Unterschied zwischen Binnen und Meer macht, warum sollte dann der österreichsiche Binnen nicht am Meer gelten? Wenn mir doch einer endlich einmal ein offizielles Dokument zeigen könnte, wo das genau definiert ist! |
#3
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berny, klar wärs hilfreich, wenn endlich mal ein kroatischer minister oder präsident sagen würde, dass ein schein für binnen am meer nicht gilt.
auf den österreichischen binnenpatenten steht ein gültigkeitsbereich drauf, damit ist der schein eingeschränkt. auf den kroatischen steht nix drauf, damit gilt er überall, oder bessergesagt: es gibt keine einschränkung. das heisst aber nicht, dass die kroaten nicht unterscheiden. das heisst nur, dass der kroatische schein keine einschränkung hat. oder andersgesagt: du brauchst den schein, der in österreich zum führen von booten am meer vorgesehen ist. der ist aber nicht verpflichtend, damit brauchst ihn auch nicht. aber stattdessen einfach irgendeinen anderen schein zu nehmen, ist auch keine lösung. der schein deckt nämlich den bereich, den du fahren willst, noch viel weniger ab als garkeiner. lg martin |
#4
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Schein
Berny
Ob du jetzt einen SBF See dem Kroaten zeigst der ist ja auch für Meer, wird egal sein Den SBF Binnen dürfte er auch nicht nehmen Jetzt können wir auch schreiben mach lieber den FB1 weil der wird überall angenommen der SBF See gilt nur in Deutschland In der Praxis wird es egal sein ob SBF See oder FB1 Hauptsache er ist für das Meer. Spaß ein " Besser du machst den SBF See den der gilt auch über 8 m " Spaß aus So unlogisch ist das aber gar nicht, den wenn du ein 8,50m Boot chartern möchtest hast schlechte Karten. Mein Rat solltest du wirklich ein Patent für das Salzwasser erwerben wollen dann mache das HR Patent. Begründung: Da es amtlich ist das ein Ösi außer in Kroatien keinen Schein auf eigenen Schiffen braucht würde ich die paar Stunden Anhaltezeit riskieren falls ein Organ der Seebehörde die Bestimmungen der Österreicher nicht kennt. Der größte Vorteil gegegenüber dem FB1 ist das der HR Schein keine wirkliche Längenbeschränkung und auch die 3 SM nicht hat. Das Funk inkl, ist sei nur am Rande erwähnt.
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Gruß Herbert |
#5
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Hmm, naja, deinen Aussagen aber steht entgegen, dass " Die Patente der Verbände Österreichs amtlichen Patenten gleichzusetzen sind."
Wie ich in meiner Aufzählung schon erwähnte, lediglich der kroatische Schein ist derzeit wirklich dezitiert ein anerkannter, aber es nicht sicher, dass die anderen nicht gelten. Das bewegt sich alles irgendwie in einer Grauzone, alle spekullieren, keiner kann wirkliche Unterlagen nennen, sämtliche Argumente sind immer aus unserer Sicht, nie aus kroatischer Aber, und dass sollte auch immer wieder hervorgehoben werden: Der Versicherungsaspekt! Hier sehe ich eher Probleme auf jemanden zukommen, sollte er einen Unfall haben. Hier macht es sicherlich Sinn, einen entsprechend anerkannten Schein zu haben. Wo ich die Zukunft sehe? In Kombinationsangeboten von Fahrschulen, zB Binnenpatente incl FB1 usw. Damit werden vermutlich 90 % der inselhüpfenden Urlauber abgedeckt. Ach ja, noch eines wird entstehen: Wenn sich der FB1 in Österreich wirlich durchsetzt, gibt es vermutlich eine ganz andere Menge an Leuten, die diesen Schein besitzen werden, worauf Kroatien ev auch reagieren wird, zB mit der offiziellen Anerkennung dieses Scheines, heißt dann aber auch, entgültiges ade der Gültigkeit des Binnenscheins. |
#6
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Hallo,
das finde ich jetzt witzig: Endlich gibt es ein FB1 und nun wird schon darüber diskutiert ob er sinnvoll ist! Naja, Binnenpatent auf See? Das ist für mich überhaupt nicht vorstellbar. Darum meine Empfehlung: Immer dort den Führerschein machen wo man seinen Wohnsitz hat! Somit für Ö den FB1 und das natürlich bei unserem neuen Sponsor! Ob Ihr es jetzt glaubt oder nicht: Würde einem Ö nach Einführung des FB1 nicht nur vom HR-Patent abraten, sondern auch vom SBF See...
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#7
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Zitat:
du sprichst mir aus der Seele. LG Mathias
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LG Mathias . ... Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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#8
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Zitat:
Ich gehe davon aus, dass Du eine Versicherung für Dein Boot hast - also frag doch da mal an, welchen Schein sie Dir vorschreibt! Ziemlich sicher bin ich, dass die Versicherung keinen speziellen Schein (also z.B. FB1+) von Dir verlangt, sondern jenen, der vom jeweiligen Uferstaat vorgeschrieben ist! Wenn es eine österr. Versicherung ist (wovon ich ebenfalls ausgehe), dann kann sie Dir eigentlich gar keinen österr. Schein vorschreiben, da man ja als Österreicher vom heimischen Gesetz her (am Meer!) gar keinen braucht und sich die Versicherung darüber hinaus nicht über die Vorschriften eines Uferstaates hinwegsetzen kann! Zitat:
Du nimmst doch dahingehend immer wieder gerne Bezug auf die "Kroatienverordnung" - ist Dir dabei noch noch nie aufgefallen, dass sich diese auf "Jadrana", also auf die ADRIA und somit auf Meeresgewässer bezieht und somit auf Binnenscheine gar nicht eingeht? (wirf mal einen Blick auf das Titelblatt der Verordnung...) Wenn Du Rechtsicherheit für Dich haben möchtest, dann mach doch bitte entweder den HR-Schein oder den FB1! Letzterer wird auf Deinem Privatboot unter österr. Flagge mit Sicherheit ebenfalls anerkannt werden* und wenn Du auch künftig nix größeres als 8m fahren, nicht weiter als 3SM raus, und auch keine Yacht in HR chartern möchtest, dann ist dieser Schein doch der absolut richtige für Dich!!! (abgesehen davon, hast Du ihn ja sogar mal per Petition verlangt! ) L.G. Edwin *Es werden ja auch nach wie vor alle amtlichen FB2+ sowie SBF-See anerkannt, solange das Boot nicht unter HR-Flagge läuft!
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