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Alt 28.03.2007, 17:13
stebn stebn ist offline
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Zitat:
Zitat von Henning K.
In Deutschland wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet, also darf ich im Umkehrschluss das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers eben um diese Stützlast überschreiten
Nein leider nicht!!

Du darfst das zulässige Gesamtgewicht beim Hänger nicht überschreiten.

1300kg bleiben 1300kg!! Du darfst nur bei der Anhängelast die Stützlast draufrechnen.
Also wenn dein Auto 1250kg ziehen darf darfst du einen Hänger ziehen der 1300kg wiegt 1250kg + 50kg Stützlast.

Die Hänger werden auch in Deutschland abgehangen gewogen um das Gesamtgewicht zu ermitteln.
Um die Anhängelast zu ermitteln wird die Stützlast abgezogen.

Anhängelast und zulässiges Gesamtgewicht nicht verwechseln!!!!
__________________
Gruß Stefan

Geändert von stebn (28.03.2007 um 17:20 Uhr)
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