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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör |
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#1
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Zitat:
Du darfst das zulässige Gesamtgewicht beim Hänger nicht überschreiten. 1300kg bleiben 1300kg!! Du darfst nur bei der Anhängelast die Stützlast draufrechnen. Also wenn dein Auto 1250kg ziehen darf darfst du einen Hänger ziehen der 1300kg wiegt 1250kg + 50kg Stützlast. Die Hänger werden auch in Deutschland abgehangen gewogen um das Gesamtgewicht zu ermitteln. Um die Anhängelast zu ermitteln wird die Stützlast abgezogen. Anhängelast und zulässiges Gesamtgewicht nicht verwechseln!!!!
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Gruß Stefan Geändert von stebn (28.03.2007 um 17:20 Uhr) |
#2
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Ein weiterer Beitrag zur Verwirrung:
In der Schweiz gilt das effektive Gewicht des Anhängers ohne Abzüge etc., denn - wir Polizisten können nicht rechnen - auch die Stützlast muss irgendwie gebremst werden - bei Steigungen muss der ganze Anhänger hochgezogen werden Ein gegenseitiges 'Verrechnen' (z.B. Anhänger zu schwer, Auto dafür noch nicht am Limit) ist nicht zulässig - Bussen für Überladen werden separat berechnet. Bei uns ist übrigens im im Fahrzeugausweis eingetragenen Leergewicht ein voller Tank und 75 Kilo für den Fahrer eingerechnet - sonst dürfte ich z.B. in einem Volvo V70 mit 450 Kilo Zuladung nicht mal 4 Kollegen (die alle auch je gut 90 Kilo sind) mitnehmen Toleranz ist hier übrigens 2 (ZWEI) Prozent alles darüber kostet... Dass auch meine Kollegen hier und da bei Ausländern ein Auge zudrücken kann ich leider nicht garantieren Gruss aus der Schweiz, Michael |
#3
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Zitat:
gregor
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gregor |
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