|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
||||
|
||||
WoMo 3,45t +100kg bei Anhängerbetrieb
Hallo Zusammen,
in einem anderen Forum unterhält sich die Gruppe gerade über das zulässige Gesamt Gewicht bei Anhängerbetrieb. Hintergrund: auch bei meinem Sunlight T57 und auch woanders steht eine Ergänzung im Fahrzeugschein, die besagt das das Fahrzeug im Anhängerbetrieb ein um 100kg höheres zulässiges Gesamtgewicht hat, und eben daraus alle Konsequenzen, wie Autobahnüberholverbot für LKW´s, max 80km/h auch wenn Hänger mit 100km/h Zulassung, Go-Box in Österreich, evtl. Probleme bei den neueren Führerscheinen. So richtig eine eindeutige Aussage was gilt scheint schwer zu finden zu sein, aber ADAC und Asfinag antworteten schon auf Nachfrage, das ein WoMo (3,45t) bei Anhängerbetrieb dann über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht (3,55t) liegt. Eine Lösung ist wohl nur diese Ergänzung beim TÜV streichen zu lassen. Also schaut mal in Eure Papiere, wenn ihr mit dem WoMo und dem Hänger unterwegs seid. Grüße, Andreas |
#2
|
||||
|
||||
Wobei es dann auch wurscht ist, wenn nur bis 3,5 to drin steht im Schein und man mit 3,55 to gewogen wird.Das gibt es von der Asfinag auch eins auf die Mütze ,wenn man nur Vignette hat.Wir haben ein ähnliches Problem.Meine Stützlast bringt mich über 3,5 to.
__________________
LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer |
#3
|
||||
|
||||
Leider so nicht ganz richtig,
wenn Du ein Fahrzeug hast das max 3,5t wiegen darf, und Du bist zu schwer, dann hast Du überladen. Die Plakette gilt da diese für das maximal zulässige Gesamtgewicht gilt. Wenn Du mit einem Fahrzeug das über 3,5t wiegen darf, nur mit Plakette fährst, begehst du eine Mauthinterziehung, oder wie das dann heißt. Überladen bist Du dann vielleicht gar nicht. Der 2. Fall wird aber teurer. Grüße, Andreas |
#4
|
||||
|
||||
Hallo Ralf
du hattes deswegen wirklich selber Probleme? Alle als offiziell titulierten Aussagen geben wieder: Es gilt ausschließlich das eingetragene zulässige Gesamtgewicht, um zu entscheiden ob Vignette oder Go Box. Mit einm Fahrzeug <= 3,5 t zGG DARF man keine Go Box haben, darüber MUSS man eine haben. Ist das zGG <= 3,5 t und man bringt tatsächlich mehr auf die Waage, dann gibt es zwar eine (saftige) Knolle wegen Überladung, aber wegen fehlender Go Box bzw. nicht ausreichendem Führerschein darf dich keiner belangen. So zumindest habe ich es immer gelesen. Gruß Rüdiger
__________________
Viele Grüße Heike & Rüdiger |
#5
|
||||
|
||||
Hallo Rüdiger,
das ist auch meine Kenntnis, wenn Du aber ein Fahrzeug mit dem entsprechenden Eintrag hast, kann das WoMo auch nur 2,5t wiegen plus einen 750kg Anhänger. Du hast jetzt ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,55t und bist definitiv GoBox Kunde.Ohne den Eintrag würde die Plakette ausreichen... Grüße, Andreas |
#6
|
||||
|
||||
Hi,
nein ich hatte selber noch nie Probleme mit der Asfinag und Gendarmerie, Gott sei Dank. Die Story mit der Überladung und daraus fehlende GoBox kommt aus dem WoKa Forum. Ich hatte aber über einen guten Freund hier aus dem Forum schon Einblick in ziemlich abstruse Strafverfolgung der Ösi s, da bin ich durchaus geneigt, solche Geschichten nicht unbedingt als Geschwätz abzutun. Wovor ich eher Respekt habe als vor einer Geldstrafe wg. Überladung,ist die Tatsache, das du u.U. nicht mehr weiterfahren darfst, wenn man durch z.B. Umladen nicht auf sein zulässiges GG kommt, und da haben die Ösi und Schweizer null Toleranz.
__________________
LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer |
#7
|
||||
|
||||
Genau aus den Gründen bin ich einer von den Doofen, die KEIN 3,5 t WoMo haben, sondern original 4 t, aufgelastet auf 4,5 t.
Nun haben wir für 4 Personen eine Zuladung (incl. Personen) von 1,1 t, das sollte reichen Nicht so schön sind die Go Box Kosten im Alpenland sowie das ständige LKW Überholverbot in D. Na ja, und 100 darf man mit dem Boot hinten dran auch nicht fahren, aber das "übersehen" wir dann öfters. Rüdiger
__________________
Viele Grüße Heike & Rüdiger |
#8
|
|||
|
|||
Hallo
Bei dir geht's doch nur um die Stützlast , weil die Stützlast natürlich auf das Womo Gesamtgewicht draufkommt . Bei deinem Boot würden ja 50 kg Stützlast auch genügen und schon wärst du wieder im Vignetten Bereich . Die Vignette bezieht sich ausschließlich auf das Zugfahrzeug und nicht auf das ganze Gespann.
Eine Verwiegung von privaten Fahrzeugen hab ich in Österreich noch nie gesehen , obwohl ich Kraftfahrer bin ( in Bayern siehts da anders aus letzte Woche z.b am Parkplatz Seehammer See ) Meist werden Lkw - Gewichtskontrollen durchgeführt , da du aber ein Womo dein eigen nennst könnte dieses auch 30 t. haben und du müßtest nicht in die Kontrollstellen einfahren , außer bei Vignetten kontrolle . Die Asfinag kontrolliert ausschließlich die Go-Box oder die Vignette und ist nicht für Verwiegungen zuständig . Und bei uns im Alpenraum gilt immer noch so wie man in den Wald hineinruft so kommts heraus ( heißt die Polizei hat einen sehr großen Spielraum ) . Lg Jessi |
#9
|
||||
|
||||
es gibt nur ein höchst zulässiges Gesamtgewicht, und das ist eingetragen.
|
#10
|
|||
|
|||
Hallo,
Das sehe ich auch so. Wenn 3,45t im Fahrzeugschein steht bezieht es sich auf das Zugfahrzeug und du bist nur Vignettenpflichtig.
__________________
LG.Roland |
#11
|
||||
|
||||
Es steht ja als zulässiges Gesamtgewicht 3.45 im Schein.
Und unter den Ergänzungen ist der Vermerkt das das zulässige Gesamtgewicht+100 kg ist bei Anhänger Betrieb. D.h. das zulässige Gesamtgewicht ist 3.55t. Ich habe es bei mir so im Schein stehen. Eigentlich kann man es nicht missverstehen. Ich wollte hier nur auf ein Problem aufmerksam machen, das eben tatsächlich besteht, und so weit ich weiß in Österreich auch bekannt ist. Zur Zeit habe ich "noch" keinen Haken, denke aber darüber nach. Dann dürfte das Schlauchboot etwas größer werden. Ein Anhänger dürfte bei mir 2t wiegen. Falls es bis dahin keine neuen Erkenntnisse gibt, lass ich den Eintrag löschen. Grüße, Andreas |
#12
|
||||
|
||||
Hallo Andreas,
bei meinem Carado A361 steht selbiges drin, wenn man bissl googelt findet man leider die unterschiedlichsten Aussagen nach dem Motto 10 Personen, 10 Meinungen. Rechtlich verbindliche Texte hab ich noch nicht gefunden. Der einzige Weg zur Rechtssicherheit ist meiner Meinung nach, diesen Zusatz für das zGG aus den Papieren austragen zu lassen. Gleichzeitig erhöht sich im Anhängerbetrieb auch die zul. Achslast auf Achse 2 um 100kg ... dies würde ich so stehen lassen. Bye, Ralf
__________________
Servus aus Oberbayern, Ralf "Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen!" Valentin Ludwig Fey (†) Dahoam is do, wos Gfui is! |
#13
|
||||
|
||||
Hallo
Fakt ist das Du mit diesem Eintrag tatsächlich 2 zGg Gewichte hast. Solo 3,5 und Dank eintrag mit Anhänger 3,6 und somit mit Hänger in die Kategorie über 3,5t kommst.Ob das dann auch so angwendet wird steht auf einem anderen Papier, aber laut meinem Rechtsschutz könnte man Dich bei Nichteinhaltung Belangen. Den Zusatz kann man beim TÜV austragen lassen.
__________________
LG Andi Geändert von Kleinandi (21.08.2014 um 10:41 Uhr) |
#14
|
||||
|
||||
In dem Fall gibts in Deutschland 2 3,6t mit und 3,5t ohne
__________________
LG Andi |
#15
|
|||
|
|||
und für die etwas jüngeren:
wer nur Führerschein Kl. B bzw. BE hat, ist mit mehr als 3,5 to zGG des Zugfahrzeugs mit Fahren ohne Fahrerlaubnis dabei....... mit allen Konsequenz, = Ersatzfahrer eforderlich |
|
|