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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Bootsstellplatz in einem Wohngebiet
Hallo,
laut dem VGH Mannheim müssen in einem reinem Wohngebiet Bootsstellplätze von Nachbarn nicht toleriert werden (hier 3x9 Meter). Der VGH entschied hierbei gegen eine durch die Stadt Konstanz erteilte Baugenehmigung. Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#2
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Hallo Tom,
jetzt geht's mal wieder um Spitzfindigkeiten ;-) Naja, ich hatte vor Jahren mal so ein ähnliches Problem. Hatte auch einen Stellplatz neben dem Wohngebäude, aber einem Nachbarn hat das wohl nicht so sehr gefallen. Nach persönlicher Ansprache wurde der Trailer eben nicht mehr abgestellt, sondern auf der Straße geparkt. Wichtig dabei ist: - KEIN PARKVERBOT !!! - Trailer nicht breiter als 2,50 m - Restfahrbahnbreite nicht unter 2,50 m - Trailer hat Jahreszulassung - Trailer wird innerhalb 3 Monaten bewegt (eben mal Brötchen beim Bäcker holen mit Trailer hinten dran) ist zwar ehrlich gesagt nicht gerade verkehrsförderlich, aber ich hatte keine Probleme mehr. Sorry ;-) Ciaoooo Joachim
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Um Links zu sehen, bitte registrierenMir macht es unheimlich Spaß 'nen Oldie zu fahren :-) Geändert von XJoachimX (09.05.2011 um 23:16 Uhr) |
#3
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Hallo Joachim,
irgendwie gibt es wohl öfters als gedacht Nachbarn, denen Boote nicht gefallen. Wobei ich es bei einem großen Segelboot je nach Grundstück noch nachvollziehen kann. Bei uns gilt anscheinend für das Parken von Anhängern eine 14-Tagesfrist. Da scheint es regionale Unterschiede zu geben. 3 Monate ist ja fast schon der ganze Winter...
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#4
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Wieder einmal ein Fall, wo sich ein Gericht (zumindest auf den ersten Blick) gegen den gesunden Menschenverstand entscheidet.
Wobei ich es schon verstehen kann, wenn jemand nicht begeistert ist, wenn auf dem Nachbargrundstück das Boot nicht nur gelagert, sondern auch fleißig geschliffen und ausgebessert wird. Und ein 9m-Segelboot hat auf dem Trailer schon eine ganz gute Höhe, das nimmt sogar richtig Licht weg, wenn der andere die Wohnzimmerfenster 4 Meter weiter hat... Und das Argument, dass sich der Zugezogene nicht beschweren soll - er habe es ja wissen können - zählt dann nicht, wenn er das Haus zum Beispiel im Sommer gekauft hat, als das Boot des Nachbarn im Wasser und der Platz leer war. Und im Oktober stand dann auf einmal ein veralgter Bootsrumpf vor seiner Terrasse und wurde mit Säure entkalkt... Und offensichtlich handelte es sich ja nicht nur um das schlichte Abstellen, sondern um das Anlegen eines Lagerplatzes, der eine bauliche Änderung, also eine Baugenehmigung erforderte (vielleicht sogar mit Überdachung?). Hier sieht man wieder einmal, wie schwierig es ist, ohne genauere Kenntnisse des Einzelfalles zu urteilen...
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#5
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Zitat:
Das genau ist nämlich auch das, was mich an dem ganzen Bericht störte, die Ausdrücke "Bootslagerplatz" und "Nebenanlage". Hier scheint es ja doch um mehr als einen reinen Abstellplatz zu gehen. Es ist auch bei uns in Österreich so, dass man bei bestimmten "Anlagen" eine Baugenehmigung braucht, und wenn die Anlage unter Umständen nicht widmungsgemäß ist, darf man sich nicht wundern, wenn es letztlich illegal ist. |
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