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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör |
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#1
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Tempolimit für Wowa in Österreich
Hallo,
kürzlich hatten wir eine rege Diskussion, ob sich in Österreich etwas für Wohnwagengespanne geändert hatte. Dabei wurden Geschwindigkeiten zwischen 80 bis 120 km genannt. Ist mir etwas zu ungenau gewesen. Daher die Frage. Wie schnell darf man denn nun in Österreich mit dem Wowa hintendran auf Autobahnen und Landstraßen nun tatsächlich fahren ? Gruß Erich |
#2
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Hallo Erich,
soweit ich weiss darf man in Österreich auf der Autobahn 100 km/h fahren , Landstrasse weiss ich leider nicht , aber Berny müsste da doch bestens bescheid wissen . Gruss Andreas |
#3
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Hallo Freunde,
das ist nicht ganz so einfach und hängt vom Zuggesamtgewicht ab, also zugelassenes GG vom Zugwagen plus zugelassenes GG des Anhängers. Hallo Österreich-Experten, bitte eine klare Aussage dazu! |
#4
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Diese Frage müßte uns glaube ich mal unser Berny ( Bootsbörse) beantworten können. Arbeitet ja bei der Tatütata
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#5
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Zitat:
Hier findet ihr was ihr sucht: Hohe Auflösung zum Ausdrucken; Um Links zu sehen, bitte registrieren Führerchein B ist bei uns der normale PKW Schein-weis aber nicht welche Klasse dies in der BRD ist. LG Mathias
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LG Mathias . ... Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
Geändert von Rotti (14.05.2006 um 21:17 Uhr) |
#6
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Zitat:
Dieter Geändert von DieterW (14.05.2006 um 21:28 Uhr) |
#7
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Hallo zusammen,
wie bitte ist denn "schwerer bzw. leichter Anhänger" definiert ????? Gibt es da irgendwelche Gewichtshinweise ? Mein Wowa hat 1600 kg zulässiges Gesamtgewicht. Ist das schon ein schwerer Anhänger ??? Aber sei´s wie´s sei... auf der Autobahn dürfte ich demnach eh 100 km/h fahren. .
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Viele Grüße, Thomas _________________________ Derjenige, der am meisten plant, wird vom Zufall am härtesten getroffen... |
#8
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ein leichter anhänher hat max. 750kg höchtzulässiges gesamtgewicht (hzgg), ein schwerer hat mehr und muß gebremst sein.
klasse B ist der normale pkw führerschein, BE ist für pkw mit schweren anhängern, wenn das hzgg von zugfahrzeug und trailer 3500kg übersteigt. alles andere ergibt sich glaub ich aus der tabelle. lg martin |
#9
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Tja, was soll ich nur dazu sagen, steht alles da
So, und jetzt lege ich die Beine wieder hoch So manchen würde ich mal wünschen, mit mir den Dienst zu verrichten, die könnten dann so einiges erzählen! (oder auch nicht, Amtsgeheimnis ) Ist eigentlich auch gut, wenn man sich hinter dem Argument des Amtsgeheimnisses verstecken kann und keinem schildern darf, was man eigentlich so den ganzen Tag macht |
#10
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redest du dich auf das Amtsgeheimnis aus weil deine Arbeit ähnlich aussieht wie dein Benutzerbild?? viele Grüße Manfred |
#11
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Was sollen sie denn machen??????? Wenn sie "arbeiten" und alles anhalten, was zu schnell ist, dann ist's ja auch wieder nicht richtig.
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#12
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#13
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Tempolimit
Danke Jungs, super insbesondere Rotti
Fragt sich nur, was ist ein leichter und ein schwerer Wohnwagen. Oder bin ich zu doof, das kleingedruckte zu lesen ? Gemein, wer die Arbeit eines Polizeibeamten nach Bernys Bildchen beurteilt. Oder ist jemand von Euch auf dem Arbeitsplatz in Gefahr, beschossen beworfen etc. zu werden. Wobei in Österreich die Pólizie besser "zulangen" darf wie in Deutschland, wenn es hart wird. Gruß Erich |
#14
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Zitat:
spaß beiseite, posting #8. und da ein wohnwagen ja auch ein anhänger ist, gilt das ganze natürlich auch da. lg martin |
#15
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Ich habe deinen Dienst gesehen Gruß Carsten
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