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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 23.02.2009, 01:57
Suzlj80 Suzlj80 ist offline
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Führerschein FB I,II usw. bzw Hoheitsgewässer

Hallo miteinander

Was mich als Laie schon länger beschäftigt ist folgendes !

Wie ist das mit den Führerscheinen geregelt (oder wer regelt ) wenn man sich nicht mehr im Hochheitsgebiet eines Staates aufhält, also in internationalen Gewässern ?


Möchte mit dieser Frage nicht die Sinnhaftigkeit einer Ausbildung in Frage stellen !

Habe mit der Suchfunktion leider nichts gefunden .

Mit freundlichen Grüßen
Mario
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  #2  
Alt 23.02.2009, 06:12
Benutzerbild von thball
thball thball ist offline
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Hallo Mario,

Du benötigst einen entsprechenden Führerschein nur innerhalb eines Hoheitsgebiet. Außerhalb benötigst Du keinen (es gelten jedoch die KVR). Es schadet jedoch nicht wenn man dann trotzdem einen Erfahrungsnachweis hat (insbesondere bei einem Unfall). Aber es gibt viele Segler, die nach dem SBF See und eventuell SKS (ungefähr FB II) die Weltmeere bereisen.
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


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  #3  
Alt 24.02.2009, 01:22
Suzlj80 Suzlj80 ist offline
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Hallo thball

Erstmal Danke für die schnelle Beantwortung meiner Frage.

Wenn ich das jetzt richtig verstehe sind also sämtliche Führerscheine die in Österreich angeboten werden und die Fahrtenbereiche über 3 sm (Hochheitsgewässer?)betreffen vom Standpunkt des haben müssens für die Katz. (Hat aber nichts damit zu tun das ich der Überzeugung bin das jeder halbwegs vernünftig denkende Mensch eine Ausbildung machen wird).
Was mich daran stört, das quasi vorgetäuscht wird, das man nur mit dem FB II,III, IV fahren darf und in anderen Ländern durchgeführte Ausbildungen praktisch nichts wert wären !?
(Meine hier nicht das kroatische Küstenpatent).
Meine Aversion kommt hauptsächlich davon dass ich vor ein paar Jahren den Österreichischen Binnenschein gemacht habe und im Endeffekt damit nicht auf dem Bodensee fahren darf obwohl es ein offiziell gemachter Schein ist und auch von der österreichischen Staatsdruckerei ausgestellt wurde ! (Klar kann man sagen man hätte sich besser Informieren müssen, aber mir ist nie der Gedanke gekommen dass dieser Schein auf einem Binnengewässer in Österreich nicht gelten könnte !)
Deweiteren ist ja dann der größte Witz daran, dass man am Bodensee ein Gastpatent für einen Monat pro Jahr bekommt und dann fahren kann ! Bei drei Anrainerstaaten macht dann das drei Monate pro Jahr mit meiner Lebenspartnerin zusammen dann 6 Monate! Haben wir dann auch so gehandhabt.


Was ist oder was meinst du mit KVR ?

Grüße Mario
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  #4  
Alt 24.02.2009, 04:19
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Zitat von Suzlj80 Beitrag anzeigen

Was ist oder was meinst du mit KVR ?

Grüße Mario
Hi Mario,

KVR = Kollisionsverhütungsregeln

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Das man am Bodensee mit dem "normalen" Donau-Binnenschein nicht (legal) unterwegs sein kann, wurde allerdings bei uns damals im Kurs extra noch erwähnt. Sollte eigentlich im Rechtsteil des Kurses vorkommen!

Das du am Bodensee einen anderen Schein (Bodenseeschifferpatent Kategorie A oder B) benötigst, liegt daran, dass gewisse Bestimmungen einfach anders gehandhabt werden und es auch eine, von den drei Anliegerstaaten gemeinsam beschlossene Verordnung gibt -> Bodensee-Schifffahrtsordnung -> Um Links zu sehen, bitte registrieren
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lg Wolfgang

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Geändert von Gummizwerg (24.02.2009 um 04:26 Uhr)
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  #5  
Alt 24.02.2009, 06:37
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Hallo Mario,

Wolfgang hat die Frage bezüglich KVR schon beantwortet. Bei uns sind die höheren Scheine (SSS/SHS) zugleich gewerbliche Scheine. Es gibt dazu ein Verordnung wie die Besetzung je nach Fahrgebiet aussehen muss (z.B.: bei Ausbildungsfahrten). Ansonsten sind sie auch freiwillig. Aber Du siehst es genauso, dass sie auch helfen ein Mindestmaß an Ausbildung für die jeweiligen Fahrten zu gewährleisten.

Zum Bodensee: Bei uns in D ist es genauso mit dem Ferienpatent. Ich denke das stammt auch noch aus einer Zeit wo Binnenscheine nicht üblich waren (oder sie noch gar nicht in der heutigen Form gab). M.E. könnte man ein entsprechendes Binnenpatent auch anerkennen - sich mit den Besonderheiten eines Reviers vertraut machen gehört sowieso zu einer guten Seemannschaft und bräuchte nicht mehr durch einen extra Schein nachgewiesen werden.
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


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  #6  
Alt 24.02.2009, 07:05
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Hi Tom,

Sich über Besonderheiten eines Revieres zu informieren gehört meiner Ansicht nach nat. zu den Pflichten eines Bootsführers.

bezüglich Führerschein:
Wenn es nach mir ginge, sollte sich die EU (in einem anderem Rahmen wäre dies nicht zu schaffen) sowieso einmal Gedanken machen, wie man die verschieden Führerscheinregelungen der EU-Staaten auf eine Linie bringt. Eigentlich ist es absolut lächerlich, in Zeiten wie diesen, wo beinahe alles zetral reguliert und angepasst wird (Auto-Führerschein, Pass usw.), dass jedes Land eigene Regelungen hat, welcher Schein auf welchem Revier notwendig ist.

So wäre es auch für Einsteiger leichter, den richtigen Schein bzw. die richtige Ausbidung für sich zu finden!
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lg Wolfgang

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  #7  
Alt 24.02.2009, 16:43
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Hallo Wolfgang,

an der Zeit wäre es...
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