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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden. |
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#1
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Steuer nachzahlen bei Bootskauf in Kroatien!
Hallo Zusammen!
Interessire mich für ein Boot, welches ein Österreicher als Vorführboot 1998 nach Kroatien exportiert hat! - Er hat damals für dafür keine Mwst. bezahlt! Seit 1998 wurde das Boot nie nach Österreich zurückgebracht! Nun meine Frage / mein Bedenken: Laut Verkäufer ist bei einem Kauf, das Boot will ich nach Östereich zurückbringen, keine Steuer mehr fällig! - Bregründung laut Verkäufer´s Steuerberater: Das Boot ist mit 6.5m zu klein und alls BJ 1998 zu alt! Stimmt diese Aussage ? Bin etwas skeptisch! Oder muss ich dan die Steuer nachzahlen?
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Beste Grüße FLORIAN _____________________________________________ Boating - There is NoWayOut !!! |
#2
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Zitat:
Nur so kannst du einer bösen Überraschung entgehen. Das ein Boot für die Steuer zu klein wäre ist mir neu. Der Staat nimmt doch was er kriegen kann. Weiters Bj. 98 heist nicht automatisch zu alt. Siehe z.B. Landesregierung O.Ö. Um Links zu sehen, bitte registrieren lg Reini
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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#3
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Hallo Florian,
wenn du ein Boot in die EU von HR einführen möchtste, ist hier sehr wohl die Steuer fällig! Habe solch einen Fall bereits mit einem Bekannten, der ein Boot in HR zum Verkauf stehen hat (auf einer Tauchbasis) besprochen. Wenn z.B. ein EU-Bürger diese Boot kaufen und importieren möchte, ist die Einfuhrsteuer zu bezahlen, egal ob 3,5 6,5 oder 19m Also bei "Schnäppchen" aufpassen!
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lg Roman *the Boater formerly known as DB600 |
#4
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Servus!
Frag doch mal nach wie es ist wenn du das Boot erst nach dem Beitritt Kroatiens nach Österreich bringst. die Kroaten haben ja im Moment die 18 (24)-Monatsregel zum versteuern (Wurde ja schon viel diskutiert), da müsstest du es ja noch legal in HR belassen können. evtl. wird es auf die Art "automatisch" legal. Aber das ist nur ein Denkansatz von mir, wissen tu ichs nicht. Schöne Grüße, Jan |
#5
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Hi,
wenn das Boot damals ohne MwSt ausgeführt wurde, dann gilt es nicht mehr als Gemeinschaftsware. Demnach sind bei der Einfuhr EuSt und ca. 1,7% Zoll fällig. Sicherheitshalber solltest Du Dich vorm Kauf mal bei Deinem örtlich zuständigen Zollamt informieren. |
#6
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Hi Freunde!
Dachte mir schon, dass hier etwas nicht stimmen kann! Werd mich nun mal bei der steiermärkischen Landesregierung schlau machen! ....jedoch nur so ein Denkanstoss: Wenn ich mit dem in Österreich angemeldeten Boot / ist in Tirol angemeldet / übers Meer nach Italien fahre, das Boot dann dort auf meinem Trailer gebe und dann über Italien nach Österreich einreise, wer soll dann wissen ob nun das Boot versteuert ist oder nicht??? Melde es dann auf mich um und Pasta!
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Beste Grüße FLORIAN _____________________________________________ Boating - There is NoWayOut !!! |
#7
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Die Frage ist auch, ob nicht neben dem Zoll noch MWSt fällig ist.
Genaueres könnste einfach beim Zoll bzw bei deiner Landesfinanzdirektion nachfragen, die Landesregierung ist für Steuerfragen auch nur bedingt zuständig und kennt sich deshalb auch nur bedingt aus. Bezüglich der Steuer, so einfach ist das nicht, es wäre so, dass du nachweisen mußt, dass du die Steuer bezahlt hast. Hast du das ??? Warum eigentlich die Leute immer den Schmiedl statt den Schmied fragen... |
#8
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....eigentlich gute IDEE!!!
Man sieht oft vor lauter Wald die Bäume nicht!!! Auf die Idee, dass ich von meinem Arbeitsplatz aufstehe und über die Stasse zum Zollamt gehe, bin ich noch nicht gekommen!!! DANKE Berny!!!
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Beste Grüße FLORIAN _____________________________________________ Boating - There is NoWayOut !!! |
#9
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Zitat:
Schönes Wochenende Martin |
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