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  #1  
Alt 14.03.2008, 11:21
gerald11 gerald11 ist offline
test
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Österreichische Bürokratie bei Funkscheinen!!!!!"

Hallo,

habe mich gerade erkundigt ob ich auch ohne teuren Kurs zu der Prüfung antreten darf.

Vorweg mein höchstes Lob an die Dame beim Funkamt Wien, sehr freundlich und kompetent!!!!!

Leider: man darf die Prüfung für GMDSS nur mit einem Ausbildungsnachweis ablegen

und bevor jetzt wieder jemand mit erhobenen Zeigefinger kommt und erzählt wie wichtig eine fundierte Ausbildung ist um einen Knopf zu drücken ->

Die Funkprüfung für Flugzeuge darf man ohne einen Ausbildungsnachweis ablegen
__________________
lG, Gerald

...und irgendwann bleib´i dann dort...
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  #2  
Alt 14.03.2008, 11:44
rotbart
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Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von gerald11
Hallo,

Die Funkprüfung für Flugzeuge darf man ohne einen Ausbildungsnachweis ablegen
In Österreich ??? und welchen ???

typisch Äpfel und Birnen

1) Sitz Du mind. 30 Stunden in der Mühle mit einem Trainer fliegender und funkender Weise

2) Ich möchte den sehen, der das AZF ohne Kurs und Praxis auf Anhieb besteht
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  #3  
Alt 15.03.2008, 18:39
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von rotbart
In Österreich ??? und welchen ???

typisch Äpfel und Birnen

1) Sitz Du mind. 30 Stunden in der Mühle mit einem Trainer fliegender und funkender Weise

2) Ich möchte den sehen, der das AZF ohne Kurs und Praxis auf Anhieb besteht

In Ö können folgende Funker-Zeugnisse können erworben werden:
1. Flugfunk:
a) Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den Binnenflugfunkdienst,
b) Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Flugfunkdienst,
c) Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Flugfunkdienst;
2. Seefunk und Binnenschiffsfunk:
a) Eingeschränktes UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschiffsfunkdienst,
b) Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den Binnenschiffsfunkdienst,
c) Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Seefunkdienst,
d) Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Seefunkdienst,
e) UKW-Betriebszeugnis II,
f) UKW-Betriebszeugnis I,
g) Allgemeines Betriebszeugnis II,
h) Allgemeines Betriebszeugnis I.

Für die 3 Flugfunkzeugnisse gilt: Man kriegt sein Funker-Zeugnis ausgestellt, wenn man die Prüfung bestanden hat.

Für die 8 See- bzw. Binnenschiffahrtszeugnisse gilt: Man kriegt sein Funker-Zeugnis ausgestellt, wenn man die Prüfung bestanden hat UND einen Ausbildungsnachweis vorlegt.

Die Äpfel und die Birnen kann ich nicht erkennen, zumal man OHNE Flugfunkzeugnis - auch als Flugschüler - nicht funken darf.

Dh. um die von dir erwähnten 30 Stunden in der Mühle funkender Weise zu sitzen, braucht es VORHER ein Flugfunkzeugnis, sonst ist nur zuhören angesagt, wie der Fluglehrer funkt. Für den Alleinflug ist dann jedenfalls ein Funkerzeugnis schon vorzulegen, sonst bleibt die Kaffeemühle die einzige Mühle, die sich bewegt.
__________________
Gruss
Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von allen.
(Karl Valentin)
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  #4  
Alt 15.03.2008, 19:18
Benutzerbild von rwalda
rwalda rwalda ist offline
Snoopy versus big waves..von uns gegangen am 28.12.2010
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Zitat:
Zitat von ghaffy
Dh. um die von dir erwähnten 30 Stunden in der Mühle funkender Weise zu sitzen, braucht es VORHER ein Flugfunkzeugnis, sonst ist nur zuhören angesagt, wie der Fluglehrer funkt. Für den Alleinflug ist dann jedenfalls ein Funkerzeugnis schon vorzulegen, sonst bleibt die Kaffeemühle die einzige Mühle, die sich bewegt.
Na ja, ganz so eng ist die Sache dann doch nicht...
Es gibt da zumindest mal die freien Frequenzen für die Schulung (130,0 u. 130,6) und noch ein paar Frequenzen für den Segelflug.
Inwieweit die Frequenzen der div. kleineren (privaten) Flugfelder noch frei sind weiss ich nicht mehr so genau, aber dort quatschen sicher jede Menge Piloten ohne "Stempel" der Fernmeldebehörde.

Nur wird man sich dabei kaum die Übung (geschweige denn das Wissen) aneignen, um ohne entsprechenden Kurs die Prüfung vor den Herren der Behörde zu schaffen.
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  #5  
Alt 16.03.2008, 01:22
rotbart
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Zitat:
Zitat von ghaffy
In Ö können folgende Funker-Zeugnisse können erworben werden:
1. Flugfunk:
a) Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den Binnenflugfunkdienst,
b) Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Flugfunkdienst,
c) Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Flugfunkdienst;
2. Seefunk und Binnenschiffsfunk:
a) Eingeschränktes UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschiffsfunkdienst,
b) Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den Binnenschiffsfunkdienst,
c) Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Seefunkdienst,
d) Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Seefunkdienst,
e) UKW-Betriebszeugnis II,
f) UKW-Betriebszeugnis I,
g) Allgemeines Betriebszeugnis II,
h) Allgemeines Betriebszeugnis I.

Für die 3 Flugfunkzeugnisse gilt: Man kriegt sein Funker-Zeugnis ausgestellt, wenn man die Prüfung bestanden hat.

Für die 8 See- bzw. Binnenschiffahrtszeugnisse gilt: Man kriegt sein Funker-Zeugnis ausgestellt, wenn man die Prüfung bestanden hat UND einen Ausbildungsnachweis vorlegt.

Die Äpfel und die Birnen kann ich nicht erkennen, zumal man OHNE Flugfunkzeugnis - auch als Flugschüler - nicht funken darf.

Dh. um die von dir erwähnten 30 Stunden in der Mühle funkender Weise zu sitzen, braucht es VORHER ein Flugfunkzeugnis, sonst ist nur zuhören angesagt, wie der Fluglehrer funkt. Für den Alleinflug ist dann jedenfalls ein Funkerzeugnis schon vorzulegen, sonst bleibt die Kaffeemühle die einzige Mühle, die sich bewegt.
Also das sind wohl Ö Doppelbegriffe, also einen Funkschein für einen Binnenflugdienst haben ich in 1400 Stunden als PIC noch nicht gehört (trotz Landungen in Ö)
und ein eingeschränktes UKW Funkdienst kenne ich auch nicht
und...................... aber egal Österreicher hatten ja schon immer viele Titel
Aber Dir kann doch geholfen werden in Ö wird doch landauf landab der AMERC und der UK Schein angeboten, da brauchst Du NUR bezahlen und da Ö keine Küste hat gilt er doch auch
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