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2-Takt Alles zum Thema 2 Takt Aussenbordmotoren.

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  #1  
Alt 18.10.2012, 20:11
Freddy123 Freddy123 ist offline
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offizielles Entdrosseln eine Johnson 6PS auf 8PS

Ich besitze eine 1992er 6PS Johnson 2-Takt Außenborder.

Wie man den Motor auf etwa 8PS entdrosseln kann, ist mir mittlerweile klar geworden (danke dem Forum).

Allerdings denke ich, dass wenn ich die Entrosselung selbst mache und ich mit dem Motor einen Schwimmer erwische, es Probleme mit der Versicherung geben wird.

Daher meine Frage:

Kann man den 6PS Johnson auch offiziell auf 8 PS entdrosseln lassen? Somit wäre auch ein Eintrag (8PS) in die Bootspapiere möglich.
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  #2  
Alt 01.11.2012, 19:01
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MaxB MaxB ist offline
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Hallo Freddy,

warum soll das Schwierigkeiten geben? Es gibt keinerlei Unterschiede bei etwaigen Beschränkungen zwischen 6 und 8 PS. Wenn das Boot für 8 PS zugelassen ist und Du die 8 PS bei der Versicherung angibst, ist alles ok.
Solltest halt versuchen, keinen Schwimmer zu erwischen, denn trotz allem wir die Schuld am Unfall eher beim Bootslenker als beim Schwimmer gesucht.

Grüße

Max
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wer gerne Wurst isst oder nach dem Gesetz lebt, weiß nicht, wie beides gemacht wird.
zumindest bei der Wurst rückt Aufklärung gerade näher...wieher...
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  #3  
Alt 02.11.2012, 07:20
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divefreak divefreak ist offline
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Immer dieser Versicherungsbullshit.....

Solange die Übermotorisierung nicht nachweißlich für denUnfall verantwortlich ist müssen die Zahlen..... Haftpflicht muß eh erstmal zahlen und könnte dann nen Rückgriff machen.

Kasko kann nur dann die Zahlung verweigern wenn die Mehrleistung nachweißlichfür den Schaden verantwortlich ist. ZB Spiegel rausgbrochen.....

Aber das können die auch wenn du nen 4t an ein Boot hängst das nur für das Gewicht eines 2t ausgelegt ist!

Ich hab auch 230PS statt 200 im Boot, so what? Der Spiegel hält es und die Selbstlenzer hab ich umgebaut um das zusätzliche Gewicht des Diesels und das anderen Antriebs nicht zum Problem werden zu lassen.....
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  #4  
Alt 07.11.2012, 21:00
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...stimmt fast alles. Nur angeben musst Du die Leistung eben, denn das ist Bestandteil des Vertrags. Wenn das abweicht (im Prinzip auch nach Unten), kann die Versicherung Ungültigkeit geltend machen.
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