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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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unbemanntes Stilliegen
Hallo,
ich möchte eine Kaskoversicherung abschließen. Es taucht bei vielen Anbietern der Begriff "unbemanntes Stilliegen (Stillliegen ?) vor offener Küste" bei den Versicherungsausschlüssen bei Diebstahl auf. Meine Frage: Ist das ein eingeführter Begriff, der genau beschreibt was gemeint ist? Oder sieht das jeder Versicherer anders? Ich fahre oft nach Kroatien, das Boot liegt dann z.B. in einer Bucht an einer Boje vor dem Campingplatz. Mir geht´s genau darum, das dann das Boot dort gegen Diebstahl, z.B. über Nacht versichert ist. Hat da jemand schon Erfahrung? Matthias |
#2
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Hallo Matte,
Boots-Diebstahl an einer Boje oder vor Ankerlieger, oder auch auf dem offenen Strand wird meistens von den Versicherungen ausgeschlossen. Und genau das meinen die Versicherungen bei "unbemanntes Stilliegen vor offener Küste". Das kann auch in einer Bucht sein, jedoch nicht in einem Hafen oder einer Marina. Das ist auch eine der Gründe, warum ich nach einer Tagestour mein RIB wieder heraus nehme aus dem Wasser und auf den Parkplatz bei meinem Urlaubs-Quartier mitnehme, wenn ich keinen sicheren Hafen-/Marinaplatz habe. Dazu gehört natürlich ein guter Trailer mit Slipvorrichtung und eine sauberer Betonslip. Beides ist wesentlich billiger als ein geklautes Boot. Wird in einer Bucht oder zu einem Strand geankert, ist immer eine Besatzungsmitglied in Blickreiche des Bootes. Vorsicht ist die Mutter der Porzelanvase! Schließlich möchte ich nicht zu Fuß Nachhause gehen müssen! :smile: |
#3
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Servus Matthias!
Schau dir doch mal diese Seite an Um Links zu sehen, bitte registrieren . Da hab ich das Boot versichert. Diese Versicherung ist zwar etwas teurer als die meisten anderen Anbieter. Aber einen rießen Vorteil hat dier Yacht - Pool. Die haben sehr großzügige Klauseln im Vertrag. Deshalb hab ich auch da und nicht wo anders abgeschlossen. Selbstbehalt von 400.- bei mir mit über 25.ooo.- € Neuwert - Vollkasko. Jahrespreis 365,00 €. Sogar mein Versicherungsvertreter der selbst ein Boot hat, hat bei seiner eigenen Versicherungsanstalt die Bootsversicherung gekündigt und hier neu abgeschlossen weil enorm viele Borteile dafür sprechen. Lies dir in Ruhe mal alles durch. Gruß Rotti - Mathias
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LG Mathias . ... Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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#4
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Danke für den Tip, lasse mir gerade ein Angebot machen lassen.
Matthias |
#5
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Zitat:
Hallo Matthias , genau diese Klausel ist mir damals auch aufgefallen und daher habe ich mein Boot nicht bei der günstigen "Erdmanns" versichert , die das auch ausgeschlossen haben , sondern bei einer die das mit versichert hat. In meinem Fall die VVS. Gruß Volker Ist auch noch günstig , nur etwas teurer als Erdmanns.
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2 Takt Power statt 4 - Takt Trauer !! Länge läuft !!! / Und nicht vergessen: " Ruhe bewahren und Sicherheit ausstrahlen " |
#6
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Hallo Volker!
Was bezahlst du bei deiner Versicherung und welches Kaskosumme hast du abgeschlossen? Würde mich interessieren. LG Mathias
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LG Mathias . ... Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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#7
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Zitat:
Hallo Rotti , Haftpflicht inkl. Trailer : 81,- € Kasko inkl. Trailer : 250,- € ( 1000,- € Selbsterhalt ; Versicherungssumme 25 T€ ) Gruß Volker
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2 Takt Power statt 4 - Takt Trauer !! Länge läuft !!! / Und nicht vergessen: " Ruhe bewahren und Sicherheit ausstrahlen " |
#8
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Hallo Volker, was für ein Wert hast Du angegeben? Ich bezahle bei einen Wert von ca. 55-60.000 € im Jahr ca. 550€ mit Vollkasko, bei 40 %
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#9
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Halo Rotti
danke für deinen Beitrag von der Yacht-Pool Versicherung habe die gleiche Versicherungssumme wie Du.Habe auch viel hin und her überlegt welche ich nehmen soll und dann hatte mir auch der Kosta geschrieben ich sollte mir von der Yacht-Pool ein Angebot machen lassen Wie Du schon schreibst ist sie teurer als andere aber ich bin zufrieden damit und kann sie nur weiter empfelen lg Hansi
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Gruß vom Opa Hansi Alles,was in dieser Welt WERTSCHÄTZUNG verdient,hat seinen Ursprung im HERZ, nicht im Kopf
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#10
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Zitat:
Bzgl. offener Küste: Ein Bojenfeld vor einem Campingplatz, sowie ein Steg vor einem Privathaus (diese beiden Fälle hatte ich schriftlich angefragt) ist einem Hafen gleichzusetzen, also versichert. Bezg. unbenannt: Wenn man z.B. nur abends zum Schlafen nicht auf dem Boot ist, gilt das nicht als unbenannt, also versichert. Lässt man sein Boot mehre Tage ohne Aufsicht dort liegen (z.B. wenn man nur am WE da ist, oder das Boot im Urlaubsland lässt), gilt das als unbemannt, also nicht versichert. Ich würde aber an eurer Stelle die jeweilige Gefahrensituation ebenfalls schriftlich bei der Versicherung anfragen, und mit bestätigen lassen, so ist man auf der sicheren Seite. Gruß, Gerry |
#11
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ich hab grad bei meinen Versicherungsbedingungen nachgesehen:
da steht bei den Ausschlüssen, also, nicht versichert sind: 12) Schäden durch mangelhafte Vertäuung bzw. Verankerung, unbemanntes Stilliegen vor offener Küste sowei mangelhafte Sicherung gegen Wegnahme. Ich schließe daraus, da ein Campingplatz ja wohl keine offene Küste ist, dass das Boot an der Boje, bei entsprechender Sicherung, versichert ist. |
#12
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Zitat:
ich habe die Erfahrung gemacht, dass es echtes Geld wert ist, die Versicherung genau zu solchen wischi- waschi- Ausführungen zu befragen und es sich schriftlich bestätigen zu lassen. Dann können sie es im "Bedarfsfall" nicht so auslegen, wie es gerade passt. Und Du kannst dann die gewünschten Anforderungen erfüllen.( Oder auch nicht).
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Lieber Gruß Gabi ...denn erstens kommt es anders als man meistens zweitens denkt |
#13
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Ich schau jetzt erst mal in meinen Lebensversicherungs-Policen nach.
Meine Holde ist jetzt bald 'ne Woche ohne mich unterwegs - und unbemanntes Stilliegen könnte bei mir dann auch zutreffen. Reinhard
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Ein gerader Kurs ist oft der beste. Frag einfach Deinen Menschenverstand, wenn Du ihn setzt. |
#14
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Zitat:
Bei Dir ist es unbefrautes Stillliegen!
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Lieber Gruß Gabi ...denn erstens kommt es anders als man meistens zweitens denkt |
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