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#1
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probleme zulassung
hallo,
ich wollte heute meinen neuen bootsanhänger zulassen mit schwarzem kennzeichen.die zulassung wurde mir verweigert, mit der aussage, wenn ich schwarte schilder möchte muss ich erst mit dem trailer zum tüv. stimmt das so?wer hat ähnliche erfahrungen gemacht. gruß jörg |
#2
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Das ist in sofern schon Blödsinn weil grüne Hänger auch zum TÜV müssen.....
Neue Hänger müssen nicht zum TÜV, das geht aus dem Fahrzeugbrief ja eindeutig hervor, dass der Hänger neu ist. Da war wohl Inkompetenz im Spiel....
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Beste Grüße Dobs + Astrid Bekennende Aufbauer |
#3
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Zitat:
Ein neuer Bootsanhänger - hier von Brenderup? - hat immer eine ABE dabei und wird grundsätzlich in D mit grünem Kennzeichen (=steurfrei!) zugelassen, weil es sich hier um einen Anhänger für den Transport eines Bootes (=Sportgerät ) handelt. Warum Du diesen mit einem schwarzen Kennzeichen zulassen wolltest, sagst Du leider nicht. Wurde der Anhänger für den Transport weiterer Sachen geändert und soll daher als regulärer steuerpflichtigen Anhänger zugelassen werden, dann muß der TÜV den Anhänger neu abnehmen und in die ABE die Veränderungen - wenn diese okey sind - eintragen. Also war die Auskunft Deiner Zulassungsstelle korrekt. @ Dobs: grüne Anhänger gibt es nicht ... es sei denn diese werden grün angestrichen ... |
#4
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Hallo zusammen,
alle meine bisherigen Trailer waren früher mit grüner Nummer angemeldet. In den Foren gibt es dazu ja Themen zur genüge... was ich früher immer (aus Unwissenheit) gemacht habe, aber eigentlich nicht durfte war, ich habe "nicht nur" auf das Boot (Wassersport) bezogene Sachen darin transportiert... das hätte bei einer Kontrolle ins Auge gehen können. Da ich früher nicht wußte dass man Trailer auch mit schwarzer Nummer anmelden und dann auch im Boot (nicht NUR auf das Boot bezogene) Dinge wie Bspw. einen ganz normalen gefüllten Reisekoffer transportieren darf, habe ich mich dazu entschlossen als wir unser Boot im letzten Jahr bekamen, den Trailer mit schwarzer Nummer anzumelden. Nachdem ich (noch vor unserer Abholung 2009) von Nautikpro die Papiere des Trailers zugeschickt bekommen habe, bin ich einfach bei uns zum Strassenverkehrsamt, habe alle Unterlagen hingelegt und unseren Trailer auf 100 Km/h und mit schwarzer Nummer angemeldet. Das einzigste woran ich mich am Schalter noch erinnern kann ist, der Mitarbeiter hatte nur gefragt... warum ich den Trailer mit schwarzer Nummer angemeldet hätte, nachdem ich ihm den Unterschied erklärt habe meinte er nur... Aha! Dazu war aber keine Vorführung beim TÜV oder irgendwelche zusätzlichen Eintragungen nötig.
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Gruß FerdiR Seit 01.08.09 - ZAR 53, ab 2016 mit - Suzuki DF140A |
#5
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Natürlich keine Vorführung beim TÜV. Der Hänger wird ja nicht verändert oder zweckentfremdet. Daher gilt die ABE
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Beste Grüße Dobs + Astrid Bekennende Aufbauer |
#6
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Hallo zusammen,
leider wird so Vieles bei den Zulassungsstellen unterschiedlich gehandhabt, oft mangels (Hintergrund) Wissen. Wenn ich da nur an den von mir (beim Boot) mitgekauften Trailer aus Italien denke, den jetzt der Ralf(Monoposti) fährt. Das war ein hin und her Gerenne. Ich musste eine Vollabnahme machen lassen und der Prüfer hat sich bei der Schlüsselnummer vertan und hat nicht den Schlüssel für Bootstransporter eingetragen. Somit war eine Zulassung mit grüner Nummer NICHT möglich !!! Es wurde dann eine neue ABE erstellt. Andersrum kann es natürlich sein, dass ein als Bootstransporter ´geschlüsselter´ Anhänger nicht als ´normaler´ Anhänger mit schwarzem Kennzeichen zulassungsfähig ist ?! Es wird also hier so gemeint sein, dass der TÜV eine neue ABE mit anderem Schlüssel erstellen soll. Ob das jetzt wirklich so sein muß, oder der Willkür/Ahnungslosigkeit der Verwaltung unterliegt entzieht sich meiner Kenntnis. Viele Grüße Wolfgang |
#7
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auch ich wollte dieses Jahr meinen Trailer mit sw Nummer zulassen und genau die Aussage von der Zulassungsstelle , wie Dieter beschreibt, bekommen.
Mir war das dann zuviel Stress mit umschreiben usw. Es wurde mir aber dann von der Zulassungsstelle empfohlen, wenn ich neben meinem Boot noch eine ander Sache transportiere und das nur einmal im Jahr für kurze Zeit ist, einfach auf dem Finanzamt die Steuer für den besagten Zeitraum bezahlen. Das Finanzamt würde dann für diesen Zeitraum eine Bescheinigung ausschreiben. Ich habs allerdings bis jetzt noch nicht versucht.
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Grüße vom Bodensee Martin |
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