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  #1  
Alt 18.08.2006, 19:46
HCC HCC ist offline
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Pyro Schein in D

Ich muss mir jetzt einmal Luft machen.

Um alles in geregelte Bahnen zu lenken und nicht am der Legalität abzustürzen, wollte ich nun endlich den in D benötigten Pyroschein (Sachkundenachweis nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht) machen. Danach einen Waffenbesitzschein beantragen und mich grinsend in die Ecke setzten. Denkste !!! Der kleine Waffenschein (und damit auch der Pyroschein) wird gerade vom Deutschen Bundesrat überarbeitet. Leider hat man es aus Zeitgründen auf der letzten Bundesratssitzung im April nicht geschafft, die Neuordnung zu verabschieden. Wann jetzt Prüfungen nach welchem Fragenkatalog wieder abgenommen werden, steht in den Sternen.

Selbst auf eine Anfrage per Email an das Bundesministerium des Inneren bekam ich keine konkrete Auskunft. Man müßte prüfen, wüßte nicht, vielleicht und eventuell.

Und nun stehe ich da. Normal ist das nicht - oder ?
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Gruß Christian

Es gibt keine dummen Fragen, nur Menschen, die dumm sterben.

Wer böse Worte unausgesprochen herunterschluckt, kann sich nicht den Magen verderben.
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  #2  
Alt 18.08.2006, 20:13
alex101068
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Tja den Pyroschein hat man mir noch gegeben...

Aber eine Waffenbesitzkarte oder gar Waffenschein bekomme ich nach einem kleinen Verstoß "angeblich gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz" eh nicht mehr.

Dabei war das Model meiner UZI als ich es gekauft habe noch frei verkäuflich

Gruß Alex
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  #3  
Alt 23.08.2006, 12:31
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Jetzt mal ne ganz dumme Frage: Ist der Pyro-Schein nichts anderes als der Sachkundenachweis im Waffenrecht? Den habe ich nämlich vor Jahren mal gemacht.

Klaus
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  #4  
Alt 23.08.2006, 14:08
HCC HCC ist offline
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Richtig - es ist nichts anderes.
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Gruß Christian

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  #5  
Alt 23.08.2006, 14:41
rotbart
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Zitat:
Zitat von KlausB
Jetzt mal ne ganz dumme Frage: Ist der Pyro-Schein nichts anderes als der Sachkundenachweis im Waffenrecht? Den habe ich nämlich vor Jahren mal gemacht.

Klaus
NEIN ist er nicht,
Hier wird immer viel durcheinandergebracht.

Der allgemeine Sachkundenachweis berechtigt Dich eine Waffenbesitzkarte zu beantragen und (zusammen mit Bedürfnis etc) auch erlaubnispflichtige Waffen (z.B. auch Pistolen/Gewehre) zu erwerben.

Der PYROSchein war eine Art Abkürzung, und in die ebenfalls zur erlangende Waffenbesitzkarte wird NUR eine Signalpistole eingetragen (Bedürfnis etc. vorausgesetzt).

Der sog. kleine Waffenschein berechigt den Inhaber zur FÜHREN von ERLAUBNISFREIEN Waffen

Der normale Waffenschein berechtigt Dich erlaubnispflichtige Waffen ausserhalb Deines Hauses (befriedeten Gundstücks) zu führen.

Den europäischen Feuerwaffenpass benötigst Du im grenzüberschreitenden Verkehr zur Dokumentation Deiner nationalen Erlaubnis.

und anders als im normalen Sachenrecht bedeutet
ERWERB Einer Waffe : das erlangen der tatsächlichen gewalt über die Waffe
BESITZ : Die Ausübung der tatsächlichen Gewalt (ist gleich)
FÜHREN : wer die tatsächliche Gewalt ausserhalb der eigenen Wohnung/Hauses/Geschäftsraum/befriedeten Besitztum) ausübt

Was vergessen ? ach ja keine Erlaubnis benötigt man als Charterer einer hochseegehenden Yacht zum verschießen von Notsignalen.

ABER hier nachzulesen in Die welt.de (Um Links zu sehen, bitte registrieren)
Auch neu: Der "Pyro-Schein"
von Matthias J. Müncheberg

Skipper müssen bei Anmietung einer Yacht ab sofort auch den "Pyro"-Schein vorlegen, sofern sie nicht unter die Ausnahme von § 12, Absatz 1, des Waffengesetzes fallen: Seit 1. August 2005 gibt es eine stark erweiterte Prüfungsordnung für den "Erwerb des Sachkundenachweises nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht". Aber: Prüfungen und Umschreibung des alten Scheins sind bis zur Klärung der rechtlichen Situation bezüglich des neuen Waffenrechts ausgesetzt worden, heißt es beim DSV.


Artikel erschienen am Sam, 11. Februar 2006
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Noch 'n Nachtrag

und hier der neue Schein und die Kurse

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Geändert von rotbart (23.08.2006 um 15:00 Uhr)
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  #6  
Alt 23.08.2006, 16:12
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Das bedeutet ja, dass ich mir mit meinem Sachkundenachweis eine Waffenbesitzkarte beantragen kann, in die eine Signalpistole eingetragen wird (für diese habe ich ja als Bootsbesitzer das erforderl. Bedürfnis). Gut, werde mich mal beim Ordnungsamt erkundigen...

Obwohl: eigentlich brauche ich ja gar keine Signalpistole... oder?

Klaus
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  #7  
Alt 23.08.2006, 16:26
rotbart
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Zitat:
Zitat von KlausB
Das bedeutet ja, dass ich mir mit meinem Sachkundenachweis eine Waffenbesitzkarte beantragen kann, in die eine Signalpistole eingetragen wird (für diese habe ich ja als Bootsbesitzer das erforderl. Bedürfnis). Gut, werde mich mal beim Ordnungsamt erkundigen...

Obwohl: eigentlich brauche ich ja gar keine Signalpistole... oder?

Klaus
Hi Klaus
Radio Eriwan im Prinzip ja aber :

Zuverlässigkeit - Deine Berufgruppe ???

Bedürfnis : da scheiterts , Du hast ein offenes Boot ohne Wohnmöglichkeit = kein befriedetes Besitztum => regelmäßig kein Bedürfnis außer du kennst den Landrat gut
Außerdem würdest Du ein mit dem Boot verbundenes Stahlblechgehäuse für die fachgerechte Aufbewahrung benötigen (fest mit dem Boot verbunden), denn ihm Halfter zum Essen an Land mitnehmen geht ja auch nicht = Waffenschein und den kannst Du in BY vergessen, es sei denn Du kennst Beckstein persönlich oder bist Oberjäger
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  #8  
Alt 07.05.2008, 14:18
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Skippers of Malge
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Zitat:
Zitat von alex101068
Tja den Pyroschein hat man mir noch gegeben...

Aber eine Waffenbesitzkarte oder gar Waffenschein bekomme ich nach einem kleinen Verstoß "angeblich gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz" eh nicht mehr.

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Gruß Alex
das kenne ich....
bekomme beide scheine nicht


schlauchi gruss

marko
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