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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden. |
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#1
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es kommt Wasser in das Schlauchboot )-:
Hallo Schlauchbootfreunde,
leider musste ich bei meinem neuen schlauchboot jetzt folgenden fehler feststellen: Bei mir dringt im vorderen bereich nach einer zeit wasser durch die ritze (ecke) vom V-boden zum normalen seitenschlauch und das auch nur wenn ich den boden an der stelle mit dem daumen oder fuß runterpresse das etwas rauslaufen kann. Das ist zwar minimal, aber wenn man so wie ich letztens mehrere stunden im boot auf dem (V-) boden liegt (GESCHLAFEN), hat man doch einen nassen hintern. Das finde ich schade und will es auf keinen Fall ignorieren. Ich konnte auch keine beschädigung von außen erkennen, keines Risse in der unterbodenverbindung zum Seitenschlauch. Kann mir nur vorstellen das evtl. wasser von der verbindung hinten - spiegel/außenschlauch/boden bzw. bei mir auch Trimmklappen, in dem zwischen raumraum eindringt oder evtl. die nähte nich wasserdicht sind und eben dann vorne durch druck rausläuft. Ich denke es wird darauf hinauslaufen das ich es reparieren lasse. Die frage ist aber auch, ist das abnutzung,materialfehler oder vieleicht sogar hin-nehm-bar und kann ich das über die normale gewährleistung regeln oder muss ich das sogar selber bezahlen. Kann mir einer helfen? Kennt vieleicht einer das Problem oder hats schonmal gehört? Werde beim nächsten mal bootfahren Fotos von machen. Vielen Dank im vorraus |
#2
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Undichtigkeiten bei einem neuen Boot, musst du nicht hinnehmen.
Wozu gibt es die 6-monatige Garantie ? Die Beweislast während dieser Zeit liegt ganz klar bei deinem Händler. Ich würde mich auch nicht mit einer Reparatur zufrieden geben, wer weiss, ob die überhaupt geht. Verlange am besten ein anderes Boot. Gruss Nordy |
#3
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Hallo Sivio,
das sehe ich auch so wie Nordy. Unbedingt Garantierklamation bei Deinem Verkäufer! |
#4
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Undichtigkeit
Hallo Silvio,
sieht auch für mich ganz klar nach einem Reklamationsfall aus. Allerdings bin ich der Meinung, dass Du nach dem neuen Europarecht sogar 2 Jahre Garantie hast. Auf jeden Fall umgehend mit dem Verkäufer in Kontakt treten, schriftlich vorab als Beweis wäre sinnvoll. Allerdings kann eine Nachbesserung durch den Verkäufer bzw. Hersteller erfolgen. Funktioniert diese nicht, könntest Du auf Rückgabe bzw. kostenlosen Umtausch gehen. Halte uns auf dem Laufenden. Erich |
#5
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@erich der wikinger
Zitat:
18 Monate Gewährleistung - Beweislast der Käufer Gruss Nordy |
#6
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Hallo,
danke für eure hilfreichen antworten. Klingt alles sehr einleuchtend, nur wie bekomme ich das boot zum händler, der ist nämlich in hamburg ich in potsdam (ca. 600KM). Habe eben mit meinem händler gesprochen, er sagte er ruft mal bei einem Maxxon-vertreiber in meiner an (warscheinlich Berlin). Hoffe das ich die Spedition (120Eur) nicht bezahlen muss. |
#7
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Zitat:
Ergänzen würde ich noch 6 Monate +18 Monate = 24 Monate Sonst verwirrt das ein bisschen Das mit der Nachbesserung stimmt aber auch nur bedingt, das Boot muß auf jedenfall einem Neuboot entsprechen. Wenn der Händler also ein Pickerl auf das Boot draufmacht, ist das sicher keine Nachbesserung mehr!!! Vorallem achte darauf, daß du den ganzen Schriftverkehr und auch andere Sachen möglichst gut dokumentierst. Es gibt Händler, die versuchen die Zeit der 6 Monate (Beweislast Händler) mit allerlei Nachbesserungen und ähnlichem zu überbrücken, um danach (Beweislast Kunden) diesen mit der Beweislast vom Garantiefall abzuwimmeln. Ach ja, und noch was: Herstellergarantie und nicht Händlergarantie. Sollte der Händler irgendwelche Probleme machen, sag ihm, daß ja nicht er das Boot ersetzen muß, sonder der Hersteller !!! Das wird leider auch oft zum Nachteil des Kunden verwechselt ! Diese Tips beziehen sich jetzt nicht nur auf die Boote, sondern auf allgemeine Vorfälle! |
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