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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör |
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#1
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Wohnmobil in Österreich zulassen?
Hallo liebes Forum,
auch ich bin mit meinem Womo von der neuen Strafsteuer betroffen, die auch noch rückwirkend für 2006 erhoben wird Nun habe ich folgende Überlegung angestellt: Besteht eine Möglichkeit ein Womo in Österreich zuzulassen als Ausländer? Benötigt man einen Zweitwohnsitz? Wie hoch ist der Steuersatz in Österreich? Wie sieht es aus mit einer Versicherung? Darf ich als Deutscher in Deutschland (bzw. anderen Ländern) mit einem in Österreich zugelassenen Fahrzeug fahren? Schließlich sind wir alles ja Europäer Und vor allem: Was die Firmen machen um Geld zu sparen muß doch für einen Bürger auch möglich sein, oder? Vielleicht kann ja jemand etwas sinnvolles zu meinen Überlegungen sagen. Guido |
#2
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wies für deutsche genau ausschaut, weiss ich nicht. aber als wiener zb. kann ich mein fahrzeug nur in wien zulassen, also dort, wo ich meinen hauptwohnsitz hab. hab noch einen zweitwohnsitz in niederösterreich, aber dort kann ich nix zulassen.
lg martin |
#3
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Hallo Martin,
danke für die Antwort, mal schauen, was sich sonst noch ergibt. Guido |
#4
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Hallo
du musst dein Fahrzeug zulassen wo du wohnst!! Ausnahme du bist mehr als 3 Monate in einem Land ( z.B. Urlaub ) dann musst du das Fahrzeug dort versichern und zulassen. ....du Steuerflüchtling
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Gruß Stefan |
#5
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@ Stefan:
Wo steht das ??? Guido PS: Steuerflüchtling: Das Geld lege ich besser in einem Bootsurlaub an! |
#6
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Womo
Hallo Guido,
leider ist das richtig. Du musst das Fahrzeug in der für Deinen Wohnbezirk zuständigen Zulassungstelle anmelden und dort zulassen. Du könntest aber nach Österreich ziehen und dort arbeiten, dann kannst Du dies als Erstwohnsitz nehmen und dort zulassen. Sofern dies nur "vorübergehend" ist, zählt das nicht. Kannst leider auch nicht mit der Österreichischen Zulassung nach der Rückkehr in Deutschland weiter fahren (sondern nur für kurze Zeit) Bei Wohnungswechsel ist das Fahrzeug umzumelden, das gilt auch wenn Du z. B. von Stuttgart nach Köln oder von München nach Hamburg ziehst. Ausnahmen sind lediglich möglich (in Deutschland) bei 2 Wohnsitzen (Haupt- u. Nebenwohnsitz) z. B. wenn jemand in Bochum arbeitet aber der Familiensitz in Bielefeld bleibt, der darf sein Kennzeichen eine Zeitlang behalten, aber auch nicht ewig, dafür sorgen schon die Behörden. Habe leider keinen Gesetzestext, aber wende Dich mal an die örtl. Zulassungsstelle. Gruß Erich |
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