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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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HR-Küstenpatent international gültig?!
Hallo Gemeinde!
Meines Wissens nach ist das kroatische Küstenpatent B auch nur in kroatischen Gewässern gültig. Also rüber nach Italien ist nicht. Jetzt bin ich zufällig über eine Seite gestolpert. Um Links zu sehen, bitte registrieren Dort wird das Patent B als international gültig beworben, nicht allerdings die integrierte Funkbewilligung! Hat sich seit dem EU-Beitritt Kroatiens da was geändert? Oder ist das schlicht Blödsinn! Hier steht das selbe: Um Links zu sehen, bitte registrieren
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MfG Schebi |
#2
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Da du die österr. Staatsbürgerschaft hast und Österreich kein Meer, kannst beruhigt mit dem Patent in I fahren, hab ich auch schon gemacht und bin etliche male in Sardinien kontroliiert worden. 'am Gardasee würd ich aufpassen....
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gruss aus monaco di bavarese Theo |
#3
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Gardasee ist egal, das hab ich alles!
Ich habe die Binnenpatente international bis 10m. Aber habe nur das Küstenpatent B, welches meines Wissens nur in HR gültig war. Wollte dann gleich den FB2 machen, bin aber noch nicht dazu gekommen! Mich würde das schriftliche Abkommen mit der Anerkennung des Patents interessieren. Wenn ich in Italien konrolliert werde, und es passt ihm nicht, dann hilft es wenig wenn es da auf der Homepage so steht!
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MfG Schebi |
#4
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Vielleicht hilft das auch weiter: Um Links zu sehen, bitte registrieren
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#5
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Zitat:
Das ist auch nur ein Bericht eines Clubs! @Tom: In Ö gibt's diese internationalen Scheine nach Fahrtenbereich eingeteilt! FB1, FB2, FB3, FB4 Wobei FB1 Watt oder Tagesfahrten bis 3sm sind. Kann keiner brauchen! FB2 wäre die 20sm Grenze, was aber hier zu Lande mit dem Segelschein gleichgesetzt wird, und dadurch auch bei den Kursen der Segelschein gemacht wird. Also 500sm Praxisnachweis usw.....! Das ist schon ein Aufwand den ich sicher machen werde, aber nicht mehr heuer! Mich hätte nur interessiert ob ich jetzt aktuell mit meinem Boot von HR nach I fahren kann!
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MfG Schebi |
#6
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Gibt es für die Anerkennung auch eine Art Resolution wie die für die Zulassungen (UNECE-Resolution Nr.13)?!
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MfG Schebi |
#7
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Zitat:
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Gruß Peter |
#8
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Hallo Schebi,
diese Diskussion dürfte so alt wie das Forum sein... Im Regefall lauten die Vorschriften meistens so: man braucht das Patent des jeweiligen Landes (also Italiener italienische Patente) oder ein vergleichbares Dokument aus seinem Heimatland (wobei hier i.d.R. dauerhafter Wohnsitz gemeint sein dürfte). Zum HR Patent gab es dann immer wieder Infos, dass es wohl in manchen anderen Staaten anerkannt wird. Das mag ich nicht zu beurteilen, denn hier stellt sich die Frage mehr nach einem Verwaltungsakt, weniger nach gesetzlicher Allgemeinbestimmung. Für Euch Österreicher ist das leider ein Dilemma, den so eine Art Sportbootführerschein wie bei uns gibt wohl aktuell nicht.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#9
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Wo fährst du außerhalb der 3 sm?
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#10
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3sm = 5,5km
Wenn ich von Losinj hoch will nach Istrien (Krnica), dann hab ich von Zeca rüber 26km = 14sm! Ähnlich von Umag nach Italien! Novalja nach Losinj sind auch über 20km von Küste zu erster vorgelagerter Insel Losinj's! Mit dem kroatischen Patent darf ich das, da 12sm erlaubt sind! Von Jabuka oder Palagruza jetzt mal abgesehen!
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MfG Schebi |
#11
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Hatte mit meinen HR Patent in Italien noch nie Probleme.
Geändert von MFO (23.02.2017 um 20:46 Uhr) Grund: Typo |
#12
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Hmmm ... auch Dir würde ich empfehlen ein Italien. Konsulat zu fragen, ob es gültig ist, dann hast Du Sicherheit das Dir nichts schief laufen kann bei einer ev. Kontrolle an der Italien. Küste oder auch bei der Einklarierung.
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#13
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wobei ich das ja nach wie vor für recht witzig halte wenn das so sein sollte....
Wenn ein Kroate mit seinem Patent nach I fährt dann gilt das. Wenn ein Österreicher mit HR Patent nach I fährt dann gilt das. Wenn ein Deutscher mit HR Patent nach I fährt dann gilt das nicht. Mit was will der Italiener der kontrolliert diesen Unfug begründen? Beide haben die gleiche Befähigung. Das wird doch dem Italiener herzlich egal sein ob der Eine im Norden eine Küste hat und der Andere nicht. Auch wenn das so alt ist wie das Forum, aber gibt es hier irgend jemanden der deswegen schon mal in I Probleme bekommen hat? Bisher Fehlanzeige.... Das ganze kann doch vielleicht nur eine versicherungstechnische Frage sein, wobei ich auch dort Zweifel habe. Alles andere wäre ein Verstoss gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung und Gleichbehandlung und rechtlich absolut nicht vertretbar.
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Es is ja immer was..... LG Gernot |
#14
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Zitat:
und täglich grüßt das Murmeltier. Das wurde im Forum doch schon mindestens 10x wenn nicht öfter bis zum Exzess durchgekaut. So wie Du das beschrieben hast, Gernot, ist es wirklich und auch nicht. Die Regelung für Österreicher ist alt, als es noch keinen offiziellen österr. Küstenschein gegeben hat. Also auch für Österreicher gilt der HR-Schein in Italien NICHT. Ist beim Auto-FS doch genauso. Wennst den FS Deines Heimatlandes hast, dann darfst weltweit damit fahren. Wenn Du als Deutscher aber in HR den kroatischen Auto-FS machst, dann darfst damit nur in HR fahren, sonst nirgends, auch nicht in Italien, weil'st halt Deutscher und kein Kroate bist. Dem Kroaten geht's mit dem deutschen FS genauso, der gilt für ihn auch nur in D, dafür gilt sein HR-Schein weltweit. Das ist nicht absurd, das ist halt international so geregelt. Und für Österreicher gibt es inzwischen einen offiziell staatlich anerkannten Küstenschein, eben FB1,2 und 3 und deshalb gibts auch keine Begründung, weshalb der kroatische Schein für Österreicher, in Ermangelung eines eigenen des Heimatlandes, weltweit gelten sollte. Wenn manche Länder, oder besser gesagt deren Organe, den HR-Schein auch für andere als HR-Staatsbürger als gültig anerkennen, dann ist das fein, Rechtsanspruch darauf gibts keinen und der nächste Polizist, der Dich überprüft kann das schon wieder anders sehen. Ich glaub, die Aussage Österreicher betreffend, in von Andreas verlinkter Seite, ist alt und beschreibt den Stand bevor FB1,2,3 offiziell staatlich anerkannt worden sind. Geändert von hobbycaptain (24.02.2017 um 09:58 Uhr) |
#15
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Man müsste mal einen der Anbieter von Kursen ä wie im ersten Post verlinkt, damit konfrontieren.
Es wird ja ausdrücklich mit internationaler Gültigkeit geworben. Werd die mal anschreiben!
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MfG Schebi |
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