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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör

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  #1  
Alt 28.02.2008, 20:42
Benutzerbild von Nordseebär
Nordseebär Nordseebär ist offline
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Frage Darf man "überall" zelten ?

Hallo.
Bisher bin ich mit meinem Gummiboot nur mal für einen Tag unterwegs gewesen, danach verschwand es dann wieder im Kofferraum.....seit Jahren bin ich nun Zeltbesitzer und hab noch nie gezeltet....nun frage ich mich, darf man z.B. an der Weser einfach anlegen wo es einem gefällt und dort die Nacht verbringen, oder muss es immer ein Campingplatz erforderlich ?

gruß Jan
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  #2  
Alt 28.02.2008, 21:01
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DieterM DieterM ist offline
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Hallo Jan,

in Schweden darfst Du meist zelten wo es nicht verboten ist (Allermannsrecht).

Wenn der Platz nicht ausdrücklich als Rastplatz und Zeltplatz ausgewiesen ist, mußt Du grundsätzlich in D den Grundeigentümer fragen.

Da die Flußbereiche und Ufer in D ausdrücklich von den Wasserschiffahrtsämter verwaltet werden, wärest Du gut beraten beim örtlichen WSA nachzufragen, wenn kein Rastplatz ausgewiesen ist. Möglicherweise wirst Du auf CPs verwiesen bzw. an örtlich Motor-Yacht-Clubs, wo man oft gegen geringe Gebühr oder sogar kostenlos sein Zelt für eine Nacht aufstellen darf.

Vorteil der Motor-Yacht-Clubs, es gibt Toiletten und Duschen die man verwenden kann. Dadurch fällt auch eine Verdreckung der Natur weg.

Merke, wildes Zelten oder Campieren und auch offenes Feuer machen wird in D nicht gerne gesehen.
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  #3  
Alt 28.02.2008, 21:12
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Udo Udo ist offline
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Hi Jan,
das Übernachten im Zelt außerhalb speziell gekennzeichneter Campingplätze ist verboten.
Einzige Möglichkeit, dies zu umgehen: Die Verwendung eines Schirms oder die Verwendung von einem Zelt ohne Boden ( Angelzubeör ) Damit bewegt man sich in einer rechtlichen Grauzone, denn der Übergang zwischen "lagern" (also z.B. um einen Sonnenuntergang anzusehen) und "campen" ist fließend. Wer bei schlechtem Wetter lagert, spannt auch gerne einen Regenschirm auf
Falls man dich desswegen belangt steht eine Strafe bis 500 Euro an
Gruß Udo
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  #4  
Alt 28.02.2008, 23:11
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Hallo,
Udo, im Grunde geb ich Dir echt, aber gerade an der Weser, so wie ich sie kenne (Gegend um Minden rum) gehen die Wiesen der Bauern bis ans Wasser (damit das Vieh auch ans Wasser kann).

Also denke ich auch mal das die Grundeigentümer, die jeweiligen Bauern, darüber bestimmen können ob Du auf ihrem Grund übernachen darfst oder nicht, aber ich mag mich irren?

Von der oberen Ems her kenne ich es nur so das nie jemand was dagegen hatte wenn man sich ruhig benahm (das man seinen Unrat wieder mitnimmt muß ja nicht extra erwähnt werden) und nicht das Riesenlagerfeuer anzündete (das konnten die Bauern nicht ab, warum weiß ich auch nicht ).

Aber das sind nur so meine Erfahrungen, die Angler dort (die oft auch ein Boot dabeihaben) haben auch meist ein kleines Zelt stehen, ob sie es dürfen weiß ich nicht, ich sag nur wie ich es sehe.

Das mit den Toiletten/Duschen hat auch was für sich, wie schon geschrieben, der Tip mit den Clubgeländen ist gut, aber ich weiß nicht wie die an der Weser verteilt sind, sorry.

500 Euro sind natürlich eine Menge Holz, meinst Du das man sofort bezahlen muß, wird man im Zweifelsfall nicht erst verwarnt bzw. eben des Platzes verwiesen?

Gruß Peter
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P.G.
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  #5  
Alt 28.02.2008, 23:22
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Udo Udo ist offline
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Hallo Peter,
mit den Wiesen der Bauern gebe ich dir Recht, ich wollte es auch nicht mögen wenn jemand einfach auf meiner Wiese zeltet.
In NL bist du berechtigt diese Grundstücke zu betreten wenn du einen Angelschein hast, da ist das kein Problem
Es kommt sicher immer darauf an wie man sich am "Zeltplatz" benimmt, als lieber Familienvater der mit Sohnemann ne Schlauchboottour macht und irgendwo übernachtet machen die Behörden sicher keinen Ärger, anders sieht das bestimmt bei randalierenden und besoffenen Jugendlichen aus die ihr Zelt am Wasser aufschlagen.
Gruß Udo
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  #6  
Alt 28.02.2008, 23:28
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Hallo Udo,
genauso habe ich es gemeint, wie Du es beschrieben hast.

Gruß Peter
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