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allgemeines Zubehör Diskussionen zum Thema Hilfsmittel und Zubehör für den Gebrauch am und im Boot. |
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#1
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Wohin mit der Gastlandflagge
Hoi Jungs,
in knapp zwei Wochen geht es nach Dänemark. Eigentlich wollte ich den Geräteträger zu Hause lassen. Meine Nationalflagge kommt an einen Halter an die SB Seite des Hecks. Soweit so gut. Aber wohin mit der Gastlandflagge ? Am Geräteträger weht sie an der BB Seite. Als Gösch kann ich sie nicht fahren. Und über der Nationalflagge ist auch kein Platz mehr. Nun ist mir im Hinterkopf geblieben, dass am Heck ausschließlich die Nationalflagge wehen darf - Ausnahme Gastland- über Nationalflagge. Da ist mein Problem. Die Gastlandflagge hätte nämlich am Heck auf der BB Seite noch Platz. Ich habe jetzt das Web nach Informationen durchwühlt, ob die BB Seite erlaubt ist. Nichts, aber auch gar nichts verwendbares gefunden. Nun seid ihr meine letzte Rettung. Habt ihr für mich etwas verwendbares ? Ist die Gsatlandflagge an der BB des Hecks erlaubt ?? (Bei meinem Glück ist die BB Seite bestimmt tabu) Gruß Christian
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Gruß Christian Es gibt keine dummen Fragen, nur Menschen, die dumm sterben. Wer böse Worte unausgesprochen herunterschluckt, kann sich nicht den Magen verderben. |
#2
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die Threads sind Legion - bitte nicht von vorne Einfach mal ein bischen im Forum suchen oder unten gucken |
#3
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Roland, ist das auf dem Bild ein Schlauchboot ?
Christian, da wirst Du auch keine Infos finden, die mit den Regelungen und einem Schlauchboot übereinkommen. Hierzu hat es schon stundenlange Diskussionen gegeben. War Beteiligter ! Ich habe vor kurzem einen Vorschlag von Roland bezüglich Aufkleber auf Motorhaube ausprobiert und einige Johurtbecherfahrer in meinem Revier um ihre Meinung gefragt. Die haben sich totgelacht und meinten auf so Ideen könnten nur Schlauchbootfahrer kommen. Ich fahre weiterhin also mit Gastland über Nationale auf Steuerbordseite. Gruß Hans |
#4
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Neee, nur so wäre es OK, aber ich wollte keinen neuen Thread anfangen, da das (außer im Segelforum) in allen anderen ja -wie Du schreibst - stunden ja tagelang ein Thema war. |
#5
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Hans |
#6
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Hallo Freunde,
die Gastland-Beflaggung auf einem Schlauchboot ohne Geräteträger ist schwierig. Ich habe die kleine Gastlandflagge auf meinen ZODIAC und WIKING Schlauchbooten immer am Bug gefahren, derweil die nationale natürlich am Heck steuerbords stand. Heute fahre ich die Gastland-Beflaggung an meinem RIB im Geräteträger steuerbordseitig, derweil die Nationale steuerbords am Heck steht, siehe Bild. |
#7
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Es ist ja sehr nett, dass du mich auf die Suche schicken willst. Wenn man schon so etwas empfiehlt, sollte man sich sehr sicher sein, dass diese Frage bereits im Forum gestellt worden ist, respektive beantwortet wurde. Da ich alle alten Threads bereits durchforstet habe und nichts hilfreiches gefunden habe, habe ich meine Frage gestellt. Aber danke für deine Superantwort und das Bild, das mir wirklich nicht weiterhilft. Gruß Christian
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Gruß Christian Es gibt keine dummen Fragen, nur Menschen, die dumm sterben. Wer böse Worte unausgesprochen herunterschluckt, kann sich nicht den Magen verderben. |
#8
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Zitat:
zwei Nationale (daniel) übereinander sind definitiv verboten dagegen am Steuerstand auf einem Gnomon aufgehängt wäre es korrekt (STB) Um Links zu sehen, bitte registrieren kam beim ersten Suchversuch der Thread "Flagge setzen", also soviel kannst Du nicht durchforstet haben |
#9
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Zitat:
Das ist nicht der Fall, weil lt. DMYV im Kapitel Flaggenführung wäre es, ich zitiere:"...für Traditionalisten ein Fehltritt zwei Nationale übereinander zu setzen, aber wenn es anders nicht möglich ist soll man es machen weil es besser so ist ,als garkeine zu setzen."
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Gruß Ludger --------------------------------------------------------------------- N 51° 37` 38,0" E 006° 11` 49,9" Rettet den Wald.............esst mehr Spechte!!!!! |
#10
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Zitat:
§ 8 (2) Die Bundesflagge ist in der im Seeverkehr für Seeschiffe der betreffenden Gattung üblichen Art und Weise zu führen. An der Stelle, wo die Bundesflagge gesetzt ist oder regelmäßig gesetzt wird, dürfen andere Flaggen nur zum Signalgeben gesetzt werden. (3) Die Bundesflagge ist beim Einlaufen in einen Hafen und beim Auslaufen zu zeigen. sowie (1) Binnenschiffe dürfen als deutsche Nationalflagge nur die Bundesflagge führen. Flaggen deutscher Länder oder andere deutsche Heimatflaggen dürfen nur neben der Bundesflagge gesetzt werden. (2) § 6 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 finden entsprechende Anwendung. ----------------------------- Die meinung von Journalisten oder anderen Privatpersonen oder Vereinen ist da nicht maßgebend. Es ist sogar STRAFBAR mit bis zu 6 Monaten Haft und 180 Tagessätzen (in D) |
#11
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Das hast du schön gemacht. Aber der Thread bring mich auch nicht weiter. Wie bereits geschrieben, wurde diese Frage noch nicht im Forum beantwortet. Auch ist deine Annahme, dass eine Gastlandflagge nicht über der Nationalflagge wehen darf, schlichtweg falsch. Für Boote, die keine andere Möglichkeit haben, die vorgeschriebene Gastlandflagge zu setzten, gilt hier eine Ausnahme. Auch ist deine Annahme falsch, dass der Dieter seine Flaggen nicht auf der selben Seite fahren darf. Es heißt - die Nationalflagge ist am Heck zu setzten. Die Gastlandflagge am Geräteträge auf der Steuerbordseite. Was kann denn der Dieter dafür, wenn sein G-träger nur 20 cm von seinem Heck entfernt ist ? Also Dieter - richtig gemacht - Aufgabe gelöst und 100 Punkte aus Norddeutschland. Gruß Christian Jetzt habe ich meinen G-Träger wieder aufgebaut und setzte meine Nationalflagge steuerbords und die Gastlandflagge wie immer auf den G-Träger - auch steuerbords - und rausche dann an der BB Seite mit der RD Flagge über die Nordsee. :backsite: :backsite: :backsite: :backsite:
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Gruß Christian Es gibt keine dummen Fragen, nur Menschen, die dumm sterben. Wer böse Worte unausgesprochen herunterschluckt, kann sich nicht den Magen verderben. |
#12
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Das weist Du auch sonst hättest Du die angebliche Ausnahme ja zitieren können Wo steht das eine Gastlandflagge VORGESCHRIEBEN ist ? Eine Gastlandflagge ist eine Nationale . Damit DARF sie nur dann über einer anderen wehen, wenn das Schiff gerade (z.B. durch feindliche Handlung) die Nationalität geweselt hat Darüber hinaus sollen auch an Stb nie zwei Flaggen übereinander wehen um die Verwechslung mit NC auszuschließen ------------------------ Wie gesagt Blödsinn, aber bekannter Blödsinn in allen Foren schon 100mal geschrieben und deswegen weder besser noch richtiger |
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