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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Winterausrüstung Pflicht an Fzg. auf Straßen ab 1.11. bis ins Frühjahr
Hallo Freunde,
HR und SL machen es uns vor mit Winterausrüstungspflicht an Fzg. ab dem 1. NOV unabhängig von den Wetterverhältnissen. Siehe hier Um Links zu sehen, bitte registrieren Auch in A gibt es diesbezüglich Vorschriften wie in anderen Ländern, die mir aber nicht genauer bekannt sind. Und was ist in D? Wer vernünftig ist hat jetzt bereits seine Winterausrsüstung auf dem Fahrzeug drauf. Wenn das alle machen würden und jeder seine Fahrweise der Jahreszeit und den Witterungsverhältnissen anpassen würde, dann hätten wir nicht jedes Jahr wieder die typischen schweren Unfallserien auf unseren Straßen, wie sie jetzt bereits überall passieren, leider. |
#2
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Winterreifenpflicht in Ö
-> Um Links zu sehen, bitte registrieren --------------------------------------------------------------------------------- Für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 (Personen-/Kombinationskraftwagen, Lastkraftwagen bis 3,5 t) gilt seit 1.1.2008: Wann gilt die Winterreifen-Pflicht? Die Vorschrift zur Winterreifen-Pflicht gilt von 1. November bis 15. April (seit 1.1.2008) mit dem ausdrücklichen Zusatz "bei winterlichen Verhältnissen". Das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis. Ausgenommen sind parkende Fahrzeuge. Als Alternative zu Winterreifen können mit Einschränkungen auch Schneeketten verwendet werden. Vorsicht: Einfache Straßennässe beispielsweise kann bei Sinken der Temperatur zu Glatteis führen. In diesem Fall gilt die Winterreifenpflicht! Was besagt die Winterreifen-Pflicht? Lenker von PKW, Kombikraftwagen oder LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg (3,5 t) dürfen im angeführten Fall ihr Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind. Schneeketten allerdings nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird. Welche Geldstrafen werden bei Verstößen verhängt? Verstöße gegen die Vorschrift werden bestraft. Einfache Verstöße werden mit einer Organstrafverfügung in der Höhe von EUR 35 geahndet. Liegt der Tatbestand einer Gefährdung vor, können in einem Verwaltungsstrafverfahren bis zu EUR 5000 verhängt werden. Die Exekutive bekommt auch die Möglichkeit, das betroffene Fahrzeug abstellen zu lassen Welche Reifen gelten als Winterreifen? Reifen gelten für den Gesetzgeber bzw. die Exekutive nur dann als Winterausrüstung, wenn in der Seitenwand eine Gravur mit der Aufschrift "M+S" (gleichwertige, alternative Bezeichnungen sind: "MS", "M.S.", "M/S", "M&S" oder "M-S") vorhanden ist UND die Profiltiefe über die gesamte Reifenbreite mehr als 4 mm (bei Diagonalreifen 5 mm) beträgt. Das gilt auch für Ganzjahresreifen und Spikereifen. Eine Kennzeichnung von Winterreifen ausschließlich mit einem Schneeflocken- bzw. Schneekristall-Symbol ist in Österreich NICHT als Winterreifen-Kennzeichnung anerkannt. Entscheidend für die Erfüllung der Winterreifen-Pflicht im österreichischen Bundesgebiet ist daher die M+S Kennzeichnung. Besonderheiten: Winterreifen-Pflicht für SUV, 4x4 & Pickup Es gelten die selben Bestimmungen wie bei Winterreifenpflicht für PKW. Zu beachten ist, dass zahlreiche SUV- und 4x4-Fahrzeuge sowie Pickups auch im Sommer mit Reifen ausgestattet sind, die eine M&S Kennzeichnung haben. Gesetzeskonformer Zustand vorausgesetzt, können diese Reifen grundsätzlich auch im Winter verwendet werden. Es ist allerdings aus Gründen der erhöhten Sicherheit und Fahrleistung zu empfehlen, allradgetriebene Fahrzeuge bei winterlichen Verhältnissen mit Winterreifen auszustatten. Winterreifen-Pflicht für PKW mit leichtem oder schwerem Anhänger Lediglich das Zugfahrzeug unterliegt der situativen Winterausrüstungspflicht (Winterreifenpflicht für PKW). PKW-Anhänger sind von der situativen Winterausrüstungspflicht grundsätzlich ausgenommen. Allerdings gilt beim Einsatz von Spikereifen eine Ausnahme: sind am Zugfahrzeug Reifen mit Spikes montiert, muss auch der Anhänger mit Spikereifen ausgerüstet sein. Siehe auch: Spikes. Winterreifen-Pflicht für LLKW (bis 3,5 t) Es gelten die selben Bestimmungen wie bei Winterreifenpflicht für PKW. Zu beachten ist, dass zahlreiche Kastenwagen und Leicht-LKW auch im Sommer mit Reifen ausgestattet sind, die eine M&S Kennzeichnung haben. Gesetzeskonformer Zustand vorausgesetzt, können diese Reifen grundsätzlich auch im Winter verwendet werden. Es ist allerdings aus Gründen der erhöhten Sicherheit und Fahrleistung zu empfehlen, LLKW bei winterlichen Verhältnissen mit Winterreifen auszustatten. Nicht zuletzt, um die ständige Einsatzfähigkeit und Mobilität bei allen Witterungen zu gewährleisten. Winterreifen-Pflicht einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorrad, Mofa, Moped und Scooter Einspurige Kraftfahrzeuge sind von der situativen Winterausrüstungspflicht generell ausgenommen. Allerdings bieten einige Hersteller auch Winterreifen für einspurige Kraftfahrzeuge an. Winterreifen-Pflicht für Mopedautos (mehrspurige Mopeds) Mopedautos sind von der situativen Winterausrüstungspflicht generell ausgenommen. Reserverad bei Winterreifen Die Winterreifen-Pflicht besteht NICHT für das Reserverad. Das Reserverad sollte allerdings bei jeder Druck-Kontrolle der montierten Reifen miteinbezogen werden. Fülldruck für Reservereifen siehe: Reifendruck bei Winterreifen. Winterreifen-Pflicht für Miet-Fahrzeuge Mietautos bzw. Möbelwagen diverser Möbelhäuser werden naturgemäß auch im Winter verliehen. Gemietete Fahrzeuge unterliegen selbstverständlich auch der Winterausrüstungspflicht. ÖAMTC-Jurist Mag. Martin Hoffer erinnert in diesem Zusammenhang an die Pflichten jedes Autolenkers. Hoffer: "Grundsätzlich ist immer der Lenker für die richtige Ausrüstung des von ihm gestarteten Fahrzeugs verantwortlich. Das gilt auch bei Mietwagen und ausgeliehenen Nutzfahrzeugen. Daher sollte sich jeder Entlehner versichern, dass der Verleiher auch tatsächlich das Fahrzeug mit Winterreifen ausgerüstet hat. Man sollte sich daher bereits bei der Reservierung bestätigen lassen, dass Winterreifen am Fahrzeug sind. So kann man die Annahme des Fahrzeugs verweigern, wenn es durch die falsche Bereifung nicht wintersicher ist. Wird man mit einem falsch ausgerüsteten Möbelfirmen-Leihwagen in einen Unfall verwickelt, kann das auch dazu führen, dass die Kaskoversicherung die Zahlung verweigert" ---------------------------------------------------------------------------------
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lg Wolfgang "Es gibt viele junge, mutige Piloten, aber wenige alte, mutige Piloten!" |
#3
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Zitat:
Bist Du sicher, dass wir einen Winter bekommen, wenn schon die arktischen Gletscher abschmelzen und der Gletscher auf der Zugspitze fast nicht mehr vorhanden ist Ja dann werden wohl demnächst hier Zitronen im Winter wachsen In Bayern ist im "Winter" die Durchschnittstemp. bereits um 1,5°C gestiegen, zwischen 2006 und 2007 sogar in D um 2,5°C, Bodenfröste sind auf dem Rückzug und weiter nördlich sinkt der Heizbedarf rapide Quellen Bundesumweltamt und DWD z.B. Um Links zu sehen, bitte registrieren Fazit : Winterreifen bei einem Jeep => Stollen wenn ich in's Outback will ------------------ PS Letztes Jahr hatten wir in Freising 1/2 Tag wo man mit Sommerreifen nicht fahren konnten, weil die Räumfahrzeuge nicht einsatzbereit waren, Mittags mussten Sie dann nicht mehr ausrücken ------------------------------ PPS @gummizwerg Nur eine Übersetzung bitte Entlehner = leihen oder mieten ???? (also Entleiher oder Mieter um korrekt zu sein) Geändert von rotbart (03.11.2009 um 16:38 Uhr) |
#4
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Hallo Forum !!
Ist ja mal ein nettes, anderes Thema. Normalerweise fahre ich auf dem Weg zur Arbeit auf die BAB(12von16km). Gestern stockte es an einer Baustellen-Einrichtung, daher fuhr ich über die parallel verlaufende Kreisstraße. Da ich Montags bereits um kurz vor 5Uhr bei meinem Arbeitgeber sein muß war ich also um 4:30Uhr unterwegs. Da ist man auf Kreisstraßen relativ einsam. Diese Kreisstraße führt zu 80% durch Wald bzw am Waldrand entlang. Über weite Strecken war ich wohl seit einigen Stunden das erste Fahrzeug, denn das nasse Laub bedeckte alles. Stellenweise bestimmt 10cm hoch. Wer hier seine Kurvengeschwindigkeit nicht den Straßenverhältnissen anpasst, macht einen Abflug, egal mit welchen Reifen. Das rief in mir die Errinnerung wach: Als Führerscheinneuling fuhr ich mal in eine ähnliche Situation und habe einen dreifachen Rittberger hingelegt. Außer einer Beule in der Beifahrertür und einem daran zerschellten Leitpfosten ist damals zum Glück nichts passiert. Seit dem Tage weiß ich, das nasses Laub schlimmer wie Schnee ist, denn selbst wenn der Reifen auf dem Laub haftet, rutscht das Laub auf der Straße. Daher habe ich vor Laub noch mehr Achtung wie vor Schnee !!! Was ich damit sagen will: Viel wichtiger wie das Equipment ist das Fahrverhalten !!! - Die schweren Unfälle passieren nur zum Anfang des Herbstes und des Winters.
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Manuel LK Göttingen, Südniedersachsen Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt ! |
#5
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In dem Fall ist wohl mieten gemeint! Wobei das prinzipiell soweit ich weiß keinen Unterschied macht! Sobald du mit einem fremden Auto unterwegs bist, musst du dich VOR Fahrtantritt davon überzeugen, dass das Auto in einem verkehrssicheren und gesetzeskonformen Zustand ist! Dabei spielt es keine Rolle, ob es der Wagen deiner Schwester, Tante oder von Avis ist! So verstehe ich den Text zumindest!
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lg Wolfgang "Es gibt viele junge, mutige Piloten, aber wenige alte, mutige Piloten!" |
#6
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Zitat:
Aber hier im hohen Hopfengebiet haben wir immer noch Winterzeit mit frostigen Perioden und auch zeitweise viel Schnee, so auch in den letzten Wintern. Die extremen Frosttage sind zurückgegangen, sie fallen inzw. milder aus aber erreichen immer noch - 15 ° Celsius. Die Zeiten mit - 30 Celsius und mehr liegen schon länger zurück. Stollenreifen auf einem GW? Igitt ... da gibt es bereits wesentlich bessere Lösungen auch schon für den Sommer. Und für den Winter schwöre ich seit Jahrzehnten auf die Michelin Alpin Lamellenreifen, die letzte Woche bereits drauf kamen, gerade rechtzeitig, denn ... hier hatte es letzte Woche schon geschneit. Österreich hat also auch Winterausrüstungspflicht vom 1.11. bis 15.4. , sehr vernünftig! Was ist mit den anderen Nachbarländern? |
#7
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Winterreifen...
Ein übles Wort... Zumindest für Kfz Mechaniker Kaum fällt das böse S Wort im Radio oder TV denken ALLE das sie MORGEN wegfahren müssen und dabei Wintereifen brauchen Mir stellt sich da die Frage wie oft wir wirklich SCHNEE auf der Strasse haben (ja, unter 7 Grad, Haftung der Sommerreifen bla bla bla...) Auf Eis bringt ein Winterreifen das gleiche wie ein Sommerreifen, NIX... Und Eis ist eigentlich nichts anderes als das von Manuel angesprochene Laub auf der Strasse... Wenn man VORSICHTIG und Vorrausschauend fährt, dann sind gute Sommerreifen in der Übergangszeit noch ok... Wenn man natürlich in den Bergen wohnt sieht das anders aus... Ich für meinen Teil kann sagen das meine Reifen zwar ne M+S Kennzeichnung haben, aber trotzdem eigentlich keine Winterreifen sind. Fürs Quad (mein Liebling bei Schnee gibt es keine Winterreifen ) Gruß Carsten PS: Kleine Weisheit aus dem Leben eines Motorsportlers: Auf einer geschlossenen Schneedecke fährt es sich wie auf Schotter... Dann machts auch richtig Spaß
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#8
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Zitat:
früher gab's ja mal Spike's aber ........................ na ja die Winter sind ja auch mehr eine Art Frühjahr jetzt |
#9
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Roland, warum früher ????
Spikes gibt es bei uns noch immer ! LG Mathias Verwendung von Spikes bzw. Spikereifen in Österreich Reifen mit Spikes dürfen vom 1. Oktober bis 31. Mai verwendet werden. Nur für Fahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t (Achslast bis 1,8t) in Verbindung mit typengeprüften Stahlgürtelreifen auf allen Rädern. Der genormte Spikes-Aufkleber (keine Selbstanfertigung) muss am Heck des Fahrzeuges gut sichtbar angebracht werden. Der Aufkleber ist bei den Autofahrerclubs erhältlich. Ist das Fahrzeug mit Spikes versehen, muss auch der Anhänger auf allen Rädern Spikesreifen montiert haben. Anhänger mit Spikes dürfen jedoch von Kraftwagen ohne Spikes gezogen werden. Zu beachten ist, dass die Spikes nicht mehr als 2,0 mm über die Reifenlauffläche hinausragen dürfen. Es gelten folgende Tempolimits für Fahrzeuge mit Spikereifen: 80 km/h auf Freilandstraßen, 100 km/h auf Autobahnen.
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LG Mathias . ... Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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