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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden.

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  #1  
Alt 11.07.2006, 19:33
Grabnerfahrer Grabnerfahrer ist offline
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Schnitte im Hypalon-Schlauch

Halo zusammen,

habe ein Hypalon Boot angeboten bekommen das im Hypalon ca 30 Schnitte 2-6cm lang, aufweist die das Gewebe erkennen lassen. Die Schnitte sehen aus als wären Sie mit einem Messer verursacht worden (Tauchboot ?) Meiner Meinung nach kann dadurch Wasser in das Gewebe eindringen und dieses schädigen bzw Benzin das dann das die Innengummierung auflöst

liege ich hier richtig oder sind solche Beschädigungen ohne Bedeutung, kann man solche Schäden als Gebrauchsspuren sehen oder als Mangel ?

Gruß Stefan
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  #2  
Alt 11.07.2006, 20:08
Benutzerbild von der mit dem Gummiboot
der mit dem Gummiboot der mit dem Gummiboot ist offline
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Hi Stefan,
wenn das Gewebe blank zu sehen ist, so sind das gewiss keine Gebrauchsspuren mehr, sondern ein erheblicher Mangel.
Und wenn da 30 solcher Stellen sind, schon gleich garnicht.
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schlauchigen Gruß, Holger
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  #3  
Alt 11.07.2006, 21:38
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Zitat:
Zitat von Grabnerfahrer
...habe ein Hypalon Boot angeboten bekommen...
Vielleicht ist es besser hier die Marke zu erwähnen...
Bestimmte Marken haben so ihre "eigene Sachen"....

Gruß,


Frank :)
__________________
... Ein Tag nicht geklebt, ist wie ein Tag nicht gelebt...
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... wer bei mir im Text Schreibfehler findet, darf sie gleich behalten...
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  #4  
Alt 12.07.2006, 09:51
Grabnerfahrer Grabnerfahrer ist offline
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Hi Frank


es ist ein Pischel Boot 80er Jahre, die ganze Warheit ist ich habe es ersteigert
und bei der Besichtigung die Schäden festgestellt. Habe daraufhin die
Abnahme verweigert, das diese Beschädigungen nicht in der Beschreibung standen und es keine Gebrauchsspuren sind oder doch ?

Gruß Stefan
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  #5  
Alt 12.07.2006, 10:21
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Hallo Stefan,

wenn Du das Boot ersteigert hast und erst jetzt die Schäden festgestellt hast, dann hast Du keine Chance.

Vor einer Versteigerung werden immer Möglichkeiten zur Besichtigung geboten. Wer etwas ersteigert, hat vorher die Versteigerungsbedingungen zu lesen. Mitgefangen heißt hier mitgehangen, hmmm lese bitte die Bedingungen nochmal nach. Nachträglich etwas zu beanstanden hat keine Chance, das Geld ist auf jedenfall weg und Du bist der Dumme. Tut mir Leid für Dich.

Jetzt gibt es nur die Möglichkeit das Boot durchzureparieren, z.Bsp. bei Frank (siehe oben Schlauchbootreparatur), dann kann es sicher noch Freude bereiten. Übrigens kann man über die eingeritzte Fläche neue Hypalon-Stücke kleben, das kann hinterher sogar als Trittflächen fein hingebracht werden so daß es sogar schön aussieht. Das ist aber abhängig davon, wo diese Schäden eingebracht wurden. Die richtige Farbkombination und Du siehst hiterher auch nichts mehr.

Mich würden bitte noch Details zum Boot Typ und Motorisierung interessieren und welchen Preis Du für das 80er Boot bezahlt hast.
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  #6  
Alt 12.07.2006, 10:31
Martin4711 Martin4711 ist offline
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Hi,

wo sind denn die Schnitte???

Hatte mal eins (auch ersteigert und wieder verkauft ) wo dies von den Steinen herkam......Untergrundberührungen. War aus PVC. Stellenweise kam aus diesen Schnitten schon leicht die Luft raus. Der Aufwand war mir dann doch zu groß......

Habe es ehrlich weiterverkauft. Der Käufer wußte was er da gekauft hat.

Martin
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  #7  
Alt 12.07.2006, 10:47
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Also,

es gibt bestimmte E-Bayregeln (und gesetzliche) die auch Käufer "schützen"
Das "E-rsteigerungsproblem" haben wir hier Täglich
(Ich hab ein boot in XYZ ersteigert, aber es leckt...)

Schaue mal Um Links zu sehen, bitte registrieren
(unter Gewährleistung / Garantie)

Zitat aus Ebay :
Zitat:
Gewährleistung im deutschen Kaufrecht
Jeder Verkäufer einer Sache haftet dem Käufer dafür, dass die Sache bei Gefahrübergang (d.h. bei Übergabe der Sache oder Eintreffen der Ware beim Verbraucher) frei von Mängeln ist (§§ 433, 434 BGB). Ein Mangel liegt dann vor, wenn die Ware bei Übergabe nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit aufweist (d.h. nicht der Artikelbeschreibung entspricht) oder nicht die für den üblichen Gebrauch erforderlichen Eigenschaften besitzt (ein Füller beispielsweise muss schreiben.). Wird ein Artikel bereits als defekt oder beschädigt angeboten und in der Artikelbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen, liegt daher kein Mangel vor und der Käufer kann keinen funktionierenden Gegenstand verlangen. Soweit jedoch auf Mängel nicht ausdrücklich hingewiesen wurde oder das Gerät nicht ausdrücklich als defekt verkauft wurde, darf der Käufer ein funktionierendes und mangelfreies Gerät erwarten.

Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsrechte hat der Käufer das Recht, Nachbesserung oder Nachlieferung zu verlangen, wenn der Kaufgegenstand bei Übergabe einen Mangel hat. Verweigert der Verkäufer die Nachlieferung oder Nachbesserung, so kann der Käufer eine Rückabwicklung des Vertrags verlangen oder den Kaufpreis herabsetzen (Minderung).

Gruß,


Frank :)
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