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#1
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Anhänger & Boot
Da ich es satt habe ewig das Boot vor dem Urlaub zu zerlegen dann im Urlaub wieder aufzubauen , und mir ne menge platz wegnimmt lass ich es nun aufgebaut ohne boden auf dem Anhänger drauf, so hab ich genug platz im Anhänger .... 3 spanngurte rum fertig ...
Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren gruss Swen |
#2
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hallo,
gute idee, aber ist es erlaubt so zu fahren???? mich würden auch die maße des bootes und des hängers interessieren. danke für deine mühe. gruss jens |
#3
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Hall Sven,
glaube das Du genau weißt, das überstehende Ladung hinten nur 20 cm drüberstehen darf und dann auch mit einem Warndreieck u.a. gesichert werden muß. Und das gilt auch nur für bestimmte Streckenweiten, weiß aber nicht mehr wie weit. Dein Boot steht wesentlich mehr über, und da bekommst Du auf der Straße garantiert bald Ärger, je nachdem mußt Du ev. auf der Stelle sofort abladen, wenn es sehr dumm kommt. Schlage vor Dich auf einer Polizeistelle schlau zu machen, und an eine ausziehbare Lichtleiste zu denken, mit Begrenzungslichtern vor/zurück zusätzlich ausgerüstet an den Enden wegen dem Ausschwenken, dann wäre das Problem gelöst. |
#4
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Hallo,
Dieter, wie kommst Du auf 20 cm, das habe ich noch nie gehört, 50 cm ohne Kennzeichnung habe ich gelernt, okay, das Boot hängt zu weit über, da muß eine Fahne dran bzw. Nachts ein Licht, aber dann darf er bis 1 m (oder war es noch länger mit Fahne, weiß das niemand hier?). Wie weit das jetzt da übersteht, kann man aus der Perspektive schlecht sagen, aber sicher mehr als 50 cm, da hat Dieter recht, das kann Ärger geben..., ohne Fahne/Licht. Mal bei der Polizei schlau machen ist ein guter Tipp. Gruß Peter
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P.G. |
#5
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Hallo,
ich hab auch schon so manch Boot transportiert, da kommt ein LED-Fahradrücklicht batteriebetrieben an die Zugöse dran, dann darf das ruhig nen Meter überstehen. Kennzeichnungspflicht erst bei über 50 cm Überhang
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schlauchigen Gruß, Holger |
#6
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so dala :)
war beim TüV & Polizei war auch grad da hab beide gefragt ... kennzeichnung erst ab einem Überstand von 1m nötig !! ( ab 1 m - 3 m Kennzeichnungspflichtig) durch eine 30/30 cm rote Flagge ... nachst mit roter oder oranger beleuchtung ... ansonsten ist nichts gegen den transport einzuwenden sagen die, da ich ja mit 3 ratschengurte das boot hervorragend <--- sagte der TÜV lol gesichert habe. Habe auch noch ein Fahrad blink LED licht drangehängt :) & Rote Flagge .... Ausziehbare blinker rücklicht brauch ich nicht, da das Boot ja um einiges Höher liegt und die lichter ja nicht verdeckt sind. also fahr ich mal so ..... falls was sein sollte ist es ja in paar min zusammengebaut .. hab ja noch 3 wochen zeit ... gruss Swen |
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