|
Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
Prüfungsfrei Italien
Guten Abend miteinander
Ich würde gerne mein Zodiac nach Sardinien in die Ferien mitnehmen. In der Schweiz fahr ich registriert, aber prüfungsfrei mit einem 6 Ps Motor. Meine Frage : Darf ich in Italien einen leistungsstärkeren Motor ( 25 PS ) ohne das er eingetragen ist im Ausweis, zum Einsatz bringen ???? Auch für andere Tipps betreff Italien bin ich Greenhorn dankbar !!!! Besten Dank und freundliche Grüsse aus der Schweiz Felix |
#2
|
|||
|
|||
Hallo Felix,
in Italien sind bis zu 40 PS führerscheinfrei, ABER nur für Italiener. Für dich gelten in Italia die Bestimmungen deines Heimatlandes. Also 25 PS (die nicht in den Papieren stehen) ohne Führerschein in Italien, ist rechlich nicht zulässig, mal vom fehlenden Vesicherungschutz abgesehen. Viele Grüße Alex |
#3
|
||||
|
||||
Hi Alex und andere
ich habe wiederholt die auch von dir aufgestellte Behauptung gelesen, dass in Italien Boote bis 40 PS nur unter italienischer Flagge führerscheinfrei gefahren werden dürften, hingegen für Boote unter deutscher oder anderer Flagge die Bestimmungen des jeweiligen Heimatlandes gelten würden, dh. ab 5 PS Führerscheinpflicht. Wo steht denn das genau ? Ich habe diese Frage heute in meinem Bootsführerscheinkurs angesprochen und der Dozent ist Justitiar des deutschen Seglerverbandes und kennt sich mit den nationalen und internationalen Vorschriften betreffend die Seefahrt und Sportsschiffahrt bestens aus und verfasst ferner juristische Kommentare auf diesem Gebiet. Nach seiner Aussage könne und darf es diese Differenzierung nach internationalem Recht nicht geben und er habe auch noch nie von so etwas gehört. Wenn es trotzdem eine Bestimmung oder Handhabung in Italien geben sollte, die eine solche Differenzierung festschreibt, so würde er umgehend über das hiesige Verkehrsministerium, zu dem er einen sehr guten und ständigen Kontakt hat, auf die Beseitigung dieser Diskriminierung hinwirken. Ich wäre daher für die Benennung der konkreten italienischen Bestimmung dankbar. Für die Sicherheitsausrüstung gelten hingegen die Bestimmungen des Heimatlandes, weil die das Boot selbst betrifft, welches Territorium des jeweiligen Heimatlandes in italienischen Gewässern ist. Hier darf Italien nicht anderslautende italienische Regelungen durchsetzen. Auch insoweit habe ich in anderen threads gegenteilige Behauptungen gelesen. Die Fahrerlaubnis hingegen bezieht sich auf das Territorium von Italien und da gilt italienisches Recht , das insoweit keine Schlechterstellung von Ausländern insbesondere EG-Staatsangehörigen festschreiben darf. Gruss Rainer |
#4
|
|||
|
|||
Hallo attorney,
ich bin doch über Deinen Juristen sehr verwundert. Noch dazu, da er ja ein Experte sein müsste, da er ja sicherlich die Lehrbücher kennt und damit automatisch wissen müsste wo man den Sachverhalt den Laien weitergibt. Graf/Steinicke - Der sichere Weg zur Prüfung - Der amtliche Sportbootführerschein SEE der Bundesrepublik Deutschland - Delius Klasing Verlag (monopolisten sind's halt ) 14. Auflage 2003 Seite 68 - Kapitel XII. Anerkennung des Sportbootführerscheins - See außerhalb seines Geltungsbereichs Tabelle Italien - Pflicht für Ausländer (Ausländer brauchen einen Führerschein) - ja (Führerschein wird anerkannt)
__________________
grüsse Jürgen (der 15.te) |
#5
|
||||
|
||||
Hallo Rainer,
was Du da schreibst bzw. zitierst klingt sehr plausibel. Andererseits gibt es scheinbar in der Praxis Fälle, in denen anders verfahren wird: Wenn das Boot wie deutsches Territorium behandelt würde dürfte die niederländische WSP z.B.für das nichtanlegen eines Quick-Stops keine Geldbuße verhängen, da eine solche Einrichtung in Deutschland nicht vorgeschrieben ist. Da hier im Forum offenbar kein Jurist schreibt erschöpfen sich die Beiträge zu diesen Themen zwangsläufig in laienhaften Auslegungen und Spekulationen. Gerade bei juristischen Sachverhalten, die mehrere Rechtsgebiete berühren, führt das in der Regel zu nichts. Da Du aber offenbar Kontakt zu einem Fachmann auf diesem Gebiet hast: Kannst Du Dir vorstellen, den zitierten Juristen zu einer Darstellung hier im Forum zu bewegen, auch wenn es hier (fast) keine Segler gibt? Noch eine Anregung an die Admins: Wegen der Bedeutung des Themas wäre es vielleicht sinnvoll, den Thread nach "Papierkram" zu verschieben...? Gruß Harald |
#6
|
||||
|
||||
Zitat:
Zum Thema: Ich bin davon überzeugt, dass die im Ausland bezahlten ungerechtfertigten Strafen (aus Unwissenheit der Entenpolizei, oder auch absichtlich ) vor dem Europäischen Gerichtshof zurückgeklagt werden können. Die falsche Auslegung eines Gesetztes bedeutet ja nicht, dass es nicht mehr gilt. Das gibt's ja nicht nur im Wasersport: Ich fahre auch heute noch mit dem "alten grauen" Führerschein der Klasse 2 durch die Gegend, der auch überall anerkannt werden muss (leider aber nicht immer wird ) Wenn ich aber das Recht in Anspruch nehme, dann gilt es natürlich in alle Richtungen: Also wenn zu Hause in D-Land gilt 5 führerscheinfreie PS, dann auch in Italien.
__________________
Viele Grüsse Evi & Olaf |
#7
|
||||
|
||||
Irgendwie wirklich seltsam die 40 Ps Geschichte.
Um Links zu sehen, bitte registrieren Hier steht dieses: Zitat:
|
#8
|
|||
|
|||
Zitat:
ich hab bei der Anmeldung zur Haftpflichtversicherung fürs Boot einfach mal Italien mit angegeben - die Versicherung hat mir ein Dokument in italienischer Sprache gesendet, dass den Versicherungsschutz dokumentiert - das Ding nennt sich Certificato di Assicurazione (fürs 90 PS Boot)
__________________
grüsse Jürgen (der 15.te) |
#9
|
||||
|
||||
Zitat:
würdest Du Dich bitte hier ordentlich registrieren, damit wir das Thema auch ordentlich weiterbesprechen können? |
|
|