Verlink uns
Zurück   Schlauchbootforum > Allgemeines > Papierkram

Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 13.02.2007, 15:29
Anfängerkäpt'n Anfängerkäpt'n ist offline
Neuer Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 20.12.2005
Beiträge: 14
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Frage Einschränkungen des SBF SEE/BINNEN...

Moin,
ich habe meinen Sportbootführerschein See bzw. Binnen schon seit einigen Jahren und ich dachte bisher das ich mit diesen Patenten sozusagen Überall fahren darf. Liege ich in dieser Annahme richtig? Innerhalb Deutschlands sind die Bereiche zwischen See und Binnen ja sehr klar aufgelistet, doch wäre auch eine Atlantik Überquerung möglich, wenn ich nicht an meinem Novurania MX 390 scheitern würde... Habe ich auch das Recht jegliche Motorisierung zum Einsatz zu bringen oder gibt es Einschränkungen in der maximalen Motorisierung?

Vielen Dank an euch... und fragt nich wann ich den "Lappen" bekommen habe. Es ist schon zu lange her...

Schöne Grüße an die Forumsgemeinde aus dem hohen Norden - Nick
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 13.02.2007, 15:43
style0410
Gast
 
Beiträge: n/a


Hallo,
also, die max. Motorisierung von den Binne & Küsten Scheinen her ist nirgends festgeschrieben. Solange das Boot diese trägt!
und über den Atlantik kannst Du damit auch!

... da bist Du dann in Gottes Hand

Deine Scheine sind allerdings auf die Anzahl der zu befördernden Personen begrenzt. Und wie ich gelesen habe auf die gewerbliche Nutzung auch!

Grüssle
Ralf
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 13.02.2007, 16:07
Benutzerbild von KlausB
KlausB KlausB ist offline
Wieder zerlegbar unterweg
Treuesterne:
 
Registriert seit: 27.02.2006
Beiträge: 3.916
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Hallo Nick,

Binnen gibts noch die 15-Meter-Länge, über die Du nicht drüber darfst, aber da wirst Du bei Schlauchbooten schon Schwierigkeiten haben, in diese Größenordnung vorzustoßen. Und wenn Du Binnen nur den "Motor"-Schein hast, darfst Du auch kein größeres Segelboot binnen bewegen, aber Motorboote bis zu o.g. Grenze, ohne PS-Begrenzung.

Vom Schein her eigentlich nicht Pflicht, von vielen Charterern am Mittelmeer aber dennoch verlangt wird der SKS. Wenn Du aber nicht vorhast, eine Yacht zu chartern, reicht das, was Du hast.

Klaus
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 13.02.2007, 16:33
Benutzerbild von Aladin
Aladin Aladin ist offline
Männerboot tut Not :-)
Treuesterne:
 
Registriert seit: 21.03.2005
Beiträge: 2.731
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Hallo,

laut irgendwelchen Vorschriften geht der SBF See bis 3 Seemeilen... Über 3 Seemeilen gibts jedoch keine Kontrollen mehr... Jedoch kann das ganze im Schadensfall zu einem Versicherungsproblem werden (stell dir vor du versenkst mit deinem Schlauchi die QM 2 ). Die Versicherung wird dann evtl. sagen das du keine Berechtigung für mehr als 3 Seemeilen hattest

Gruß Carsten
__________________
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 13.02.2007, 16:50
Heinz-55 Heinz-55 ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 20.11.2003
Beiträge: 1.809
abgegebene "Danke": 12

Boot Infos

Lächeln

Hallo Carsten,

dann wären ja unsere Kanalüberquerer gar nicht 100 % ig abgesichert. Die wenigsten Teilnehmer werden irgendwelche Hochseepatente haben.

Gruß
Heinz 55
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 13.02.2007, 17:06
Benutzerbild von Aladin
Aladin Aladin ist offline
Männerboot tut Not :-)
Treuesterne:
 
Registriert seit: 21.03.2005
Beiträge: 2.731
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Hallo Heinz,

sorry, aber so hab ich es vor einem Jahr beim SBF See gelernt (oh mann... Schon wieder ein Jahr her... Wie die Zeit vergeht...)
Im Zweifelsfall mal bei der Versicherung nachfragen

Gruß Carsten
__________________
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 13.02.2007, 18:21
Benutzerbild von thball
thball thball ist gerade online
Bodenseefahrer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 01.05.2005
Beiträge: 10.089
abgegebene "Danke": 245

Boot Infos

Zitat:
Zitat von Aladin
laut irgendwelchen Vorschriften geht der SBF See bis 3 Seemeilen... Über 3 Seemeilen gibts jedoch keine Kontrollen mehr... Jedoch kann das ganze im Schadensfall zu einem Versicherungsproblem werden (stell dir vor du versenkst mit deinem Schlauchi die QM 2 ). Die Versicherung wird dann evtl. sagen das du keine Berechtigung für mehr als 3 Seemeilen hattest
Hallo Carsten,

nachdem es in D prinzipiell nur den Sportboot See (nicht gewerblich) gibt, hätte ich bezüglich meiner Versicherung keine Befürchtungen. Der Sportboot See reicht für uns aus D für alle Reviere, die nicht Binnen (und Bodensee hihi) sind.

Problem könnte jedoch eine mangelnde Erfahrung sein. Fehler die aufgrund mangelnder Erfahrung gemacht werden, könnten eventuell als "grobe Fahrlässigkeit" betrachtet werden. Bezüglich "grober Fahrläsigkeit" lohnt sich dann auch wieder ein Blick in die Versicherungsbedingungen (sind i.d.R. nicht eingeschlossen). Hier kommt das zum Tragen was wir bei den diversen Führerschein-Diskussionen schon besprochen haben: Führerschein bedeutet nicht gleich Erfahrung oder Können. Ein Führerschein ist zwar ein Indiz (z.B. SSS oder SHS) aber noch kein Garant.

Interessant sind hierzu auch die Ausführungen der BSU bei Seeunfällen.
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich!

Geändert von thball (13.02.2007 um 18:26 Uhr)
Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:15 Uhr.


Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright © 2005 - 2025 , http://schlauchboot-online.com