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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist.

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  #1  
Alt 29.04.2007, 10:58
Flatti Flatti ist offline
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Sportbootführerschein in Österreich

hi

so weit ich weiß braucht man bei nem segelboot (6m) mit außenborder (4,5ps) keinen führerschein für den motor?

da wir (ich und mein vater) aber schon einige male in kroatien ein großes boot gechartert haben, und man neuerdings einen führerschein fürs dinghi braucht, gedenken wir einen sportbootführerschein zu machen =)

meine fragen:

1) Gilt ein österreichsicher Sportbootführerschein (10m) für Kroatien?
2) Darf ich den in österreich schon mit 16 machen?? (in deutschland und kroatien ist er ab 16, in österreich hab ich online nix

kennt vllt jemand ne seite wo altersbeschränkungen und vorraussetzungen für führerscheine (segel + motor) angeführt sind?
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  #2  
Alt 29.04.2007, 12:58
Benutzerbild von rwalda
rwalda rwalda ist offline
Snoopy versus big waves..von uns gegangen am 28.12.2010
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Zitat:
Zitat von Flatti
1) Gilt ein österreichsicher Sportbootführerschein (10m) für Kroatien?
Grundsätzlich ist das Schiffsführerpatent - 10m ein Binnenpatent!
Über die Anerkennung im Mittelmeer (insbes. Adria) wurde/wird hier im Forum alle paar Wochen mal diskutiert; die Threads sollten leicht zu finden sein.
Es gibt meines Wissens nach eine Reihe von Mittelmeer-Anrainerstaaten, die das österr. Patent im küstennahen Bereich offiziell anerkennen; ansonsten liegts wahrscheinlich am kontrollierenden Beamten.

Mein persönlicher Tip: Zusätzlich das kroatische Patent machen (ist nicht viel Aufwand), und Du hast 2 Papier´dln; das macht einfach mehr Eindruck

Zitat:
2) Darf ich den in österreich schon mit 16 machen?? (in deutschland und kroatien ist er ab 16, in österreich hab ich online nix
Nein, der Erwerb eines Schiffsführerpatents ist erst ab vollendetem 18. Lebensjahr möglich!

Nachtrag:
Hab da noch was gefunden: Um Links zu sehen, bitte registrieren

Geändert von rwalda (29.04.2007 um 13:08 Uhr)
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  #3  
Alt 29.04.2007, 13:32
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von rwalda
Grundsätzlich ist das Schiffsführerpatent - 10m ein Binnenpatent!
Über die Anerkennung im Mittelmeer (insbes. Adria) wurde/wird hier im Forum alle paar Wochen mal diskutiert; die Threads sollten leicht zu finden sein.
Es gibt meines Wissens nach eine Reihe von Mittelmeer-Anrainerstaaten, die das österr. Patent im küstennahen Bereich offiziell anerkennen; ansonsten liegts wahrscheinlich am kontrollierenden Beamten.

Mein persönlicher Tip: Zusätzlich das kroatische Patent machen (ist nicht viel Aufwand), und Du hast 2 Papier´dln; das macht einfach mehr Eindruck


Nein, der Erwerb eines Schiffsführerpatents ist erst ab vollendetem 18. Lebensjahr möglich!

Nachtrag:
Hab da noch was gefunden: Um Links zu sehen, bitte registrieren
es gibt auch einen österr. Küstenschein FBII und FBIII - darf ich dazu auf die SUCHE verweisen
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  #4  
Alt 29.04.2007, 15:56
goeberl
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aber das 10m patent ist trotzdem für binnen
lg martin
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  #5  
Alt 29.04.2007, 18:44
i.can.fly i.can.fly ist offline
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10m Patent ist nur für Binnen.(behördliches Dokument/ wird von Landesregierung ausgestellt)

würde dann auch das kroatische (ebenfalls behördlich)machen, geht so nebenbei ohne Aufwand!

(ist dann so wie eine Matura in Religion und Turnen )

auch werden Ö küstenpatente ( kein behördliches Dokument/ da von Verband ausgestellt)in Kroatien nicht mehr anerkannt, so das du ohnehin eins machen mußt.
ist wohl nur zur Abzocke der Touristen, wie auch die Jahresvignette/Permit.

Geändert von i.can.fly (29.04.2007 um 18:50 Uhr)
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  #6  
Alt 29.04.2007, 20:18
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von i.can.fly
........
auch werden Ö küstenpatente ( kein behördliches Dokument/ da von Verband ausgestellt)in Kroatien nicht mehr anerkannt, so das du ohnehin eins machen mußt.
ist wohl nur zur Abzocke der Touristen, wie auch die Jahresvignette/Permit.
das stimmt so nicht, aber das steht schon 10x im Forum. Mittlerweile gibt es nämlich ein Dokument, wo der Bundesadler drauf ist.
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  #7  
Alt 03.05.2007, 10:28
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MichaelH MichaelH ist offline
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Zitat:
Zitat von Flatti
da wir (ich und mein vater) aber schon einige male in kroatien ein großes boot gechartert haben, und man neuerdings einen führerschein fürs dinghi braucht, gedenken wir einen sportbootführerschein zu machen =)
Der Fragesteller will scheinbar in HR ein Boot chartern. Charteryachten müssen Funk haben, also benötigt man das HR-Patent mit Funk. Der Ö FBII/III oder anderes ist zuwenig, da ohne Funk.
__________________
LG
Michael
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  #8  
Alt 03.05.2007, 11:24
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herbert herbert ist offline
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Schein

@Bootsbörse
Zitat:
Es gibt keine eindeutige Regelung !
Das sicherste ist, ein HR-Patent zu machen!
Auch für die amtlichen Patente FB2 aufwärts gibt es keine offizielle Anerkennung in HR (oder gibts da schon was neues )
Da Kroatien und auch Österreich die UN Resolution 40 mit unterschrieben haben, kann man davon ausgehen das alle amtlichen Küsten -Ösi Scheine
weltweit angenommen werden.

Zitat:
Stellt sich auch noch die Frage, wie das genau im internationalen Seerecht verankert ist, da gibts ja auch Bestimmungen, wonach ein Kaptain unter Dschibuti-Flagge nach Dschibuti-Recht nach HR fahren darf, oder ?
das hat aber mit der Sportschifffahrt nix zu tun und das ist auch klar geregelt. nur die Sportbootler sind nicht so klar.

@MichaelH
Zitat:
Der Fragesteller will scheinbar in HR ein Boot chartern. Charteryachten müssen Funk haben, also benötigt man das HR-Patent mit Funk. Der Ö FBII/III oder anderes ist zuwenig, da ohne Funk.
Ist so nicht ganz richtig.
Nicht alle Charterboote in Kroatien brauchen Funk. Dies hängt mit der Zulassung des Bootes zusammen.
Da normalerweise der Seefunk immer extra ist muß man diesen auch extra machen. Jetzt ist halt GMDSS aktuell und den bieten viele an.
FB II und Seefunk / SBF und Seefunk ist OK

Die Kroaten haben da eine gute Lösung, Küstenpatent inkl. Seefunk.

Ob ein Land einen Schein annimmt oder nicht liegt in deren ermessen und nicht im Ösiland.

Kroatien wollte vor 2 ?? Jahren für ihre Küstengewässer das HR Patent vorschreiben, ist aber nix georden. Sie könnten es "NUR" für Charterboote vorschreiben den die fahren alle unter HR Flagge.

Als Seefahrtsschule (HR Patente) kann ich nur eines schreiben.
Jeder Neueinsteiger sollte über Patente SBF/FB II + und HR Patent informiert werden nur so kann er den für sich besten Schein erwerben.
Wir haben kein Interesse den "Kunden" falsch zu informieren, entscheiden welches Patent er machen möchte muß er dann selbst.

Es ist nicht korrekt zu schreiben das nur das HR Patent in HR gilt.
Genauso falsch ist die Behauptung vieler Österreichischer MSVÖ Ausbildungsstätten, das das HR Patent nur in Kroatien gilt und die Versicherungen nicht zahlen.
__________________
Gruß
Herbert
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