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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 20.06.2008, 12:47
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Boot Infos

Frage Schwimmer im Nachrang????

Hallo Leute und besonders Kroatien - Kenner!

Ein Freund von mir hat letzte Woche die Prüfung zum "Küstenpatent" abgelegt.

Im Gespräch darüber stellte sich heraus, dass er im vorangehenden Kurs u.a. lernte:

nach den KVR sollten die SCHWIMMER (in Kroatien) IMMER im Nachrang sein!!

habe ich mich da verhört oder kann das wirklich sein bzw. unterliege ICH da einem Irrtum??

Lt. Aussage des Kursleiters liegt es scheinbar daran, dass die Schwimmer dort, wo Bootfahren erlaubt ist (mind. 300m vom Ufer) lt. kroatischem Recht nix verloren haben und daher ausweichen müßten!!!

ICH kann das nun wirklich nicht glauben, wer kann mich (verbindlich) aufklären?

Danke!
__________________
lg. Alex


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  #2  
Alt 20.06.2008, 13:08
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Berny
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Ja, so wie erwähnt ist das richtig.
In Kroatien darf man nur bis 100 m vom natürlichem Ufer entfernt schwimmen, der Rest ist für die Schifffahrt reserviert.

Aber eines sollte einem auch bewußt sein, Vorang hin und her, wenn ein Bootfahrer einen Unfall mit einem Schwimmer hat, insbesondere unsere Größe, hat er sicher ein Problem!!!

Geändert von Berny (20.06.2008 um 13:23 Uhr)
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  #3  
Alt 20.06.2008, 15:58
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Hoax Schwimmer

Hallo Alex,

ist immer wieder witzig wie man den gesunden Menschenverstand versucht auszuhebeln durch eine überspitzte Auslegung der vorhandenen Regeln.

Egal ob HR oder sonstwo, die Regeln sind doch eindeutig. Es gilt die allgemeine Sorgfaltspflicht (die auch in den KVR verankert sind). Zudem gibt es in den KVR auch die Vorschrift Ausguck zu halten. Man findet also Regeln, die in so einem Falle (Schwimmer weicht nicht aus bzw. kann nicht ausweichen) den Skipper nicht prinzipiell von jeder Schuld befreien wenn er ihn überfährt. Nur weil es keine Regel zwischen Schwimmern und Wasserfahrzeugen gibt heißt es doch noch lange nicht, dass Fahrzeuge deshalb Schwimmern nicht ausweichen müssen. Wenn es zu einem Unfall kommt wird man immer den Einzelfall prüfen müssen ob den Skipper eine Schuld trifft. Ein Problem könnte sein, dass der Skipper eines schnellen Mobos einen Autopilot eingeschalten hat, unter Deck auf einen Kaffee war und dabei ein Unfall geschehen ist. Bei einem Tanker sieht die Welt vielleicht wieder anders aus.

Aber wie dem auch sei: Wenn man einen Schwimmer auf hoher See sieht, sollte man nicht ausweichen sondern ihn aufnehmen! Das würde ich zumindest meinen Kursteilnehmern erklären!
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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  #4  
Alt 20.06.2008, 16:56
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Zitat:
Zitat von thball
Hallo Alex,

.....Aber wie dem auch sei: Wenn man einen Schwimmer auf hoher See sieht, sollte man nicht ausweichen sondern ihn aufnehmen! Das würde ich zumindest meinen Kursteilnehmern erklären!
Danke für die wohl vernünftige Antwort auf meine Frage!

Wenn ich also (im Rahmen meines Urlaubes) dem Kapitän bei der Prüfung gegenübersitzen werde....kann ich mich wohl auf Dich berufen??


Bin auf seinen Gesichtsaudruck gespannt....
__________________
lg. Alex


Wiedereinsteiger
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  #5  
Alt 16.08.2008, 08:10
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Also ich bin selbst in o.g. Kurs gesessen und kann die Aussage so hier nicht bestätigen.
Vom Kursleiter wurde lediglich gesagt, dass dieser Unfall nicht passieren hätte dürfen, wenn sich die Beteiligten an die Regeln gehalten hätten:

1.) Schwimmer darf nicht weiter als 100 m hinaus
2.) Boot nicht näher als 200 Meter (7Kn), bzw. 300m an die Küste heran.

Das der Schwimmer ausweichen muss wurde da aber nicht gesagt. Oder habe ich es überhört. Habe aber sehr gut aufgepasst.
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  #6  
Alt 16.08.2008, 10:34
Bernhard
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kuriosität

um eure beiträge noch einwenig zu erweitern:

das gilt auch auf den wasserstrassen in österreich.

da steht zum beispiel in krummnußbaum an der donau in nö, ein schild, auf dem steht sinngemäß:

schwimmen nur unter der voraussetzung erlaubt, dass der schwimmer den schiffsverkehr nicht behindert.


wie weiter oben aber schon richtig geschrieben, ausweichen und aufpassen muß man als schiffer trotzdem.
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  #7  
Alt 17.08.2008, 00:05
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als kurze Erinnerung an das Eingangsposting:

Zitat:
Zitat von Alf2T Beitrag anzeigen
Hallo Leute und besonders Kroatien - Kenner!

Ein Freund von mir hat letzte Woche die Prüfung zum "Küstenpatent" abgelegt.

Im Gespräch darüber stellte sich heraus, dass er im vorangehenden Kurs u.a. lernte:

nach den KVR sollten die SCHWIMMER (in Kroatien) IMMER im Nachrang sein!!

.....
Wie sich in der darauf folgenden Diskussion zeigt, geht es dabei um ein eher heikles Thema.

Das Problem dabei ist, dass mein "Freund" vor dem Kurs NULL Ahnung, nicht bloß vom Motorbootfahren sondern vom Wassersport im Allgemeinen hatte.

Er war zwar selbst erstaunt,wie das am Wasser scheinbar so geregelt ist...

Gott sei Dank ist er jemand mit "gesundem Menschenverstand" aber die Aussage des dortigen Kursleiters finde ich u.U. schon eher gefährlich!

Da hätte der Satz von "Ferdi" mit der Luftmatratze usw. als Beispiel für angehende Bootsfahrer besser gepaßt!

Im Endeffekt sollten wir als Freizeitbootfahrer quasi JEDEM am Wasser ausweichen (wenn nicht erkennbar ist, dass unser Gegenüber unsere Kurshaltepflicht erkannt hat), uns zumindest so verhalten, dass ein Kurs bzw. eine Kursänderung deutlich erkennbar ist.

Leider habe ich als Bootsneuling im letzten Urlaub nicht selten am Beherrschen der KVR von so manchen "Speedbootfahrer" zweifeln müssen.
__________________
lg. Alex


Wiedereinsteiger
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  #8  
Alt 17.08.2008, 16:20
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In Österreich:
Fahrzeuge: Binnenschiffe einschließlich Kleinfahrzeuge, Fahrgastschiffe, Sportfahrzeuge, Fähren, schwimmende Geräte und Seeschiffe.

Schwimmkörper: Flöße und andere fahrtaugliche Konstruktionen, Zusammenstellungen oder Gegenstände mit oder ohne Maschinenantrig, die weder Fahrzeuge noch schwimmende Anlagen sind (zB Segelbretter, Wetbike, Jetski, ungemannte Schlepp- oder Wasserschischleppgeräte)

Sportgerät: Luftmatratzen, Schwimmreifen und andere, ausschließlich Sport- und Spielzwecken dienenden Geräte ohne Maschinenantrieb.

Ein Surfebrett bzw ein Windsurfbrett ist kein Fahrzeug, auch kein Sportfahrzeug, höchstens noch ein Sportgerät, aber auch das ist im Vorrang zum Schluss gelistet!
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  #9  
Alt 17.08.2008, 17:09
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In der Praxis diskutiere ich das nicht -

- ich weiche allem und jedem aus.


Grüße

Harald
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Bekennender Auf- und Abbauer
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  #10  
Alt 18.08.2008, 09:37
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Reden

Zitat:
Zitat von HaraldGesser Beitrag anzeigen
In der Praxis diskutiere ich das nicht -

- ich weiche allem und jedem aus.


Grüße

Harald

Ja, aber möglichst spät wenn ich Vorrang habe
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Herzlichen Gruss aus Wien - Peter

ein neues Charterboot fährt besser als ein altes verkauftes
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  #11  
Alt 18.08.2008, 12:27
Bernhard
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Beiträge: n/a


auf der wasserstrasse /donau

auf der wasserstrasse/donau, sind was den vorrang betrifft, die schwimmer das allerletzte.

die dürfen nur schwimmen, wenn sie den verkehr nicht behindern!!

trotzdem sollte man sie wenn möglich nicht überfahren, wenn man sie sieht.
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  #12  
Alt 17.08.2008, 20:28
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at Beitrag anzeigen
In Österreich:
Fahrzeuge: Binnenschiffe einschließlich Kleinfahrzeuge, Fahrgastschiffe, Sportfahrzeuge, Fähren, schwimmende Geräte und Seeschiffe.

Schwimmkörper: Flöße und andere fahrtaugliche Konstruktionen, Zusammenstellungen oder Gegenstände mit oder ohne Maschinenantrig, die weder Fahrzeuge noch schwimmende Anlagen sind (zB Segelbretter, Wetbike, Jetski, ungemannte Schlepp- oder Wasserschischleppgeräte)

Sportgerät: Luftmatratzen, Schwimmreifen und andere, ausschließlich Sport- und Spielzwecken dienenden Geräte ohne Maschinenantrieb.

Ein Surfebrett bzw ein Windsurfbrett ist kein Fahrzeug, auch kein Sportfahrzeug, höchstens noch ein Sportgerät, aber auch das ist im Vorrang zum Schluss gelistet!
ABER SCHWIMMER sind dort nicht aufgelistet, stehen die nu' über allem oder sind sie zum "Abschuß" freigegeben
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