|
Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
Wandlung?
Hallo
Ich hätte eine Frage zum Thema Wandlung. Kann manein neues Fahrzeug wandeln das mit einem Schaden ausgeliefert wurde, den die Herstellerfirma jetzt aber nicht reparieren möchte weil eine Reperatur zu umständlich ist? Eventuell hat das ja schon jemand hinter sich
__________________
|
#2
|
||||
|
||||
hallo,
um was handelt es sich, ich habe meinen ersten vw-bus gewandelt, war ganz einfach, du mußt ihnen 3x die möglichkeit geben den mängel zu beheben, dann einen gutachter, einen guten rechtsanwalt, ( kosten wurden erstattet) wenn sie es nicht machen wollen, ( schaden beheben) laß es dir schrieftlich geben vom hersteller, und gebe das teil zurück, aber nicht ohne anwalt, hoffe du hast rechtschutz,
__________________
gruß Torsten |
#3
|
||||
|
||||
Wenn sie den Wagen nicht reparieren wollen, setze ihnen mittels Rechtsanwalt eine Frist, bis wo das repariert werden muß. (Beweisfrage, wenn das mündlich geschieht!)
Ansonsten empfehle ich dir auf jedenfall einen Rechtsanwalt, den wirst du brauchen. |
#4
|
||||
|
||||
Zitat:
Dachte, Du bist beim Daimler, da wird ja auch nicht lange rumgezockelt wegen dem guten Ruf, oder sind die Kassen jetzt auch klamm??? |
#5
|
||||
|
||||
Zitat:
Dem Daimler gehts gut solange ich da bin Es geht hier um meinen Wohnwagen.Da wurde vermutlich während der Produktion eine Innenwand beschädigt und notdürftig mit Funierfolie überklebt.Da zum Wechsel der Wand aber ein Ausbau des kompletten Daches nötig wäre wollen die das natürlich nicht.Andererseits habe ich auch noch kein Angebot zur Wertminderung was ja nach der klaren Sachlage kein Problem sein sollte. Also bleibt eben noch der Weg der Rückabwicklung wie das ja jetzt heisst.Der Wagen ist jetzt 5 Wochen alt und steht seit 4 Wochen beim Händler Werde heute mal den ADAC anrufen.Hab da Rechtsschutz ....... Danke Euch
__________________
|
#6
|
||||
|
||||
Die Frage ist, ob hier ein Mangel vorliegt. Das kann man auf die Entfernung schlecht beurteilen. Unter "Wand eingedrückt" kann ich mir nicht richtig was vorstellen.
Wenn es ein Mangel ist (was im gerichtlichen Verfahren sicherlich per Gutachten geklärt werden müsste), wovon ich jetzt mal ausgehe, dann hat der Verkäufer zunächst einmal ein Nachbesserungsrecht. In deinem Fall hat er die Nachbesserung aber endgültig abgelehnt. Jetzt kannst Du wandeln oder mindern. Erkundige Dich, ob dein Rechtsschutz den Fall übernimmt, und nimm Dir einen Anwalt. Wenn Du selber keinen guten kennst, frag beim örtlichen Anwaltverein. Die Vorsitzende ist: RAin Bettina Bauer, Am Lustnauer Tor 4, 72074 Tübingen, Tel.: 07071/257888
__________________
Viele Grüße aus Passau Klaus |
#7
|
||||
|
||||
Ach ja, ob du wandelst oder Preisminderung willst, ist übrigens deine Entscheidung, nicht die des Händlers.
Hier hatte ich voriges Jahr eine entsprechende Erfahrung gemacht, meinte der Händler, er könne dies entscheiden, dem war aber nicht so, zum Glück hatte ich einen Rechtsanwalt auf meiner Seite. |
#8
|
||||
|
||||
Zitat:
Wer hat die Minderung festgelegt?
__________________
|
|
|