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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden. |
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#1
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Quicksilver 340 + 5PS Mercury in Holland
Hallo,
wir haben dieses Jahr für Unseren Urlaub in Nord-Holland (Medemblik) das Schlauchboot Quicksilver 340 und 5PS Mercury-Motor von einem Boot-Charter ausgeliehen. Dieser hat uns auch gesagt, dass man für dieses Boot+Motor kein Bootführerschein braucht. In Holland ist mein Sohn auf einem See zwischen zwei Grachten mit dem Motorboot mit maximalem Gas gefahren und wurde von der Polizei angehalten, weil er angeblich über 20Km/h gefahren sein soll. Laut Boot-Charter kann das Boot mit diesem Motor aber nur bis 20Km/h fahren, was er selbst per GPS gemessen hat. Die holländische Polizei hat gesagt, dass man ein Bootführerschein braucht, da das Boot schneller als 20 ist. Die restlichen Tage im Urlaub mussten wir das Boot dann stehen lassen. Hat jemand darüber kenntnisse, ob man für so ein Boot wirklich einen Bootschein braucht. Der Polizist sagte, dass wir demnächst ein schriftliches Bescheid mit 90 Euro Strafe bekommen. Muss man das bezahlen? So weit mir bekannt ist, gibt es noch kein Abkommen zwischen Deutschland und Holland bezüglich Knöllchen oder? Um Links zu sehen, bitte registrieren gruß peter |
#2
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Zitat:
wenn ihr zu dritt im Boot seid habt ihr sicher kein Problem mit mehr als 20 km/h . |
#3
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hi peter!
ich würd mich einfach an den vercharterer wenden. er hat dir schließlich ein angeblich führerscheinfreies boot gegeben. zahlen würd ichs auf alle fälle. 90 euro ist nicht die welt, und wennst mal wieder in holland bist, könnte eine offene strafe aus der vergangenheit sicher ungemütlich werden. lg martin |
#4
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Hi,
das Boot läuft schneller als 20 Km/h , mit einer Person besetzt je nach Gewicht 27-31 Km/h. Ich würde es mal mit einem Zodiac Zoom 340 gleichsetzten und das lief eben so schnell. Es spielt auch keine Rolle , wenn das Boot bauartbedingt schneller als 20 Km/h laufen kann , dann benötigt man einen FS. Zahlen würde ich die Strafe auf jeden Fall , es sei denn du willst nie mehr in deinem Leben die Niederlande besuchen. Die Strafe fällt im Fall das du nicht zahlst in Zukunft sehr viel höher aus , u.U. wird wenn du bei der nächsten Kontrolle wenn du kein Bargeld zur Verfügung hast dein Boot oder Auto beschlagnamt. Gruß aus Holland , Udo
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Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr |
#5
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Wie ist denn überhaupt exakt die gesetzliche Regelung in Holland?
Wenn die Regelung tatsächlich nicht von der PS-Zahl, sondern von der V/max ausgeht, und das Boot tatsächlich schneller war, wirst Du zahlen müssen. Ich würde allerdings die Strafe und die Leihgebühr für die Tage, die Du das Boot nicht nutzen konntest, vom Vermieter als Schadensersatz geltend machen. Zumindest probieren...
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#6
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In de Niederlände ist es so; (mal aus das internet geholt)
Führerschein: Führerscheinpflicht für Boote über 15 m Länge und für Boote, die bauartgemäß schneller als 20 km/h fahren können (sog. "schnelle Boote"). Es werden nur folgende deutsche Führerscheine akzeptiert: Der amtliche Sportbootführerschein Binnen, ausgestellt nach dem 1.4.1989. Er gilt nur auf den Binnengewässern. Der amtliche Sportbootführerschein See, ausgestellt nach dem 1.1.1974, oder das Sportschifferpatent für den Rhein (jetzt Sportpatent). Diese Scheine gelten auf allen niederländischen Gewässern. Waddenzee, Ijsselmeer, Markermeer und Randmeere sowie Ooster- und Westerschelde sind nach nieder-ländischem Recht Küstengewässer, die nur mit dem Sportbootführerschein See bzw. dem Sportpatent befahren werden dürfen! Bootsdokument: alle deutschen Bootsdokumente werden anerkannt. "Schnelle Boote" müssen ein den deutschen Vorschriften entsprechendes Kennzeichen führen. Bootshaftpflicht: vorgeschrieben für "schnelle Boote". Mindestdeckungssumme 1,25 Mio. Gulden. Sonstiges: Besondere Ausrüstungsvorschriften für "Schnelle Boote" (siehe BOOTE-Extrabeilage 12/99 "Holland"). Ich habe selber ein Lodestar NSA300 mit ein 4ps Yamaha 4takt, und der komt nicht im gleiten mit mir (90Kg) an bord, aber der ist auch ziemlich breit. Grusse aus Holland, Jan Willem |
#7
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bauartbedingt über 20km/h. das ist eine so schwammige formulierung, dass eigentlich die polizei machen kann, was sie will. da steht nichts von der motorisierung. wenn ich mir an ein 6m rib einen 5ps motor dranhäng, kann das boot trotzdem bauartbedingt einen knappen hunderter fahren. motorbedingt aber nicht mehr als rumpfgeschwindigkeit.
im prinzip kann sowieso jedes boot über 20km/h fahen, vorausgesetzt, die motorisierung stimmt. wär mal interessant von einem dortigen polizisten zu hören, wie die tatsächlich festlegen, wer einen schein braucht und wer nicht. lg martin |
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