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allgemeines Zubehör Diskussionen zum Thema Hilfsmittel und Zubehör für den Gebrauch am und im Boot. |
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Ich meinte Feuerlöscher und Kleinboote
Hallo nochmal,
ich hab noch einmal nachgeschaut Um Links zu sehen, bitte registrieren da steht ! 3. Ab 25 kW Motorleistung ist ein entsprechender Feuerlöscher in ausreichend großer Ausführung (mindestens 2 kg Löschinhalt) mitzuführen. Die Feuerlöscher müssen mindestens den Brandklassen A, B und C entsprechen. Innenbordmotorboote müssen zusätzlich eine Feuerlöschanlage für den Motorraum eingerichtet haben. Sollte ein Kocher (Gas, Petroleum, Spiritus) im Boot vorhanden sein, wird ein weiterer Feuerlöscher an Bord empfohlen. Boote über 10 m Rumpflänge benötigen einen Feuerlöscher mit einer Mindestfüllmenge von 6 kg. das heißt ganz klar, das Boote unter 25 KW keinen Feuerlöscher mitführen MÜSSEN. Und diese Boote meinte ich ja mit Kleinbooten etwa. ( unter 4,5m-35 ps) Ein Boot mit 100Ps und dementsbrechenden Tank kann man damit sicher nicht vergleichen da würde ich auch größere Löscher an Bord nehmen. Der Hersteller gibt 5 Jahre Garantie, alles was man darüber verwendet ... naja. Das Löschmittel ist Super ( eigene erfahrung Feuerwehr ), und die Menge -wenn die WEGA sie gegen Brandbomben einsetzt ... kann es nicht so schlecht sein. lg Emanuel |
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